Baerbock erneut bei Reise ausgebremst

Außenministerin Annalena Baerbock muss auf dem Weg nach Dschibuti quasi kurz vor dem Ziel abdrehen und in Saudi-Arabien landen. Der Flugbereitschaft fehlte eine wichtige Genehmigung.
Annalena Baerbock verlässt den  A321LR der Flugbereitschaft auf dem Flugplatz in Dschidda.
Annalena Baerbock verlässt den A321LR der Flugbereitschaft auf dem Flugplatz in Dschidda.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times24. Januar 2024

Außenministerin Annalena Baerbock hat erneut bei einer Reise einen ungeplanten Zwischenstopp einlegen müssen. Wegen einer fehlenden Überfluggenehmigung für Eritrea musste das Flugzeug vom Typ Airbus 321 mit der Grünen-Politikerin und ihrer Delegation an Bord am Mittwoch auf dem Weg von Berlin ins ostafrikanische Dschibuti gegen 14.00 Uhr deutscher Zeit abdrehen und im saudi-arabischen Dschidda landen. In der Stadt an der Westküste Saudi-Arabiens sollten Baerbock und die Delegation auch übernachten.

Flexibilität in einer Region voller Herausforderungen

„Wenn Dinge passieren, die eigentlich nicht so eingeplant sind, da muss man flexibel sein“, zeigte sich die Ministerin nach der Landung in Dschidda pragmatisch. In einer Krisenregion könne nicht alles so laufen, „wie es zu normalen, friedlichen Zeiten läuft“, meinte die Ministerin. Jetzt solle entsprechend umgeplant werden. Baerbock wollte bis Freitag vor dem Hintergrund des blutigen Machtkampfs im Sudan in Dschibuti, Kenia und dem Südsudan Gespräche führen.

Mit der Reise wolle sie den vielen Nachbarländern deutlich machen, „dass wir nicht nur Sorgen sehen, sondern gerade auch mit Blick auf den Krieg im Sudan die Menschen dort nicht vergessen“, betonte Baerbock. Deshalb sei es ihr wichtig, „hier zu sein, auch wenn da nicht immer alles so protokollarisch ablaufen kann, wie wir das vielleicht in anderen Gegenden gewöhnt sind.“ Man müsse sich vergegenwärtigen, „dass eine Zwischenlandung an einem Ort, der nicht geplant ist, in diesen geopolitischen nicht nur herausfordernden, sondern dramatischen Zeiten, wirklich das kleinste Problem“ sei.

Keine Überflugfreigabe

Vor der Landung in Dschidda war das Flugzeug mehr als eine Stunde lang über dem Roten Meer im Kreis geflogen. „Trotz aller Bemühungen haben wir leider unsere Überflugfreigabe nach Eritrea nicht bekommen“, sagte der Flugkapitän. Man müsse deshalb „in den sauren Apfel beißen“ und nach Dschidda ausweichen. Die Erteilung einer Überfluggenehmigung sei auch deshalb schwierig gewesen, da es im Außenministerium von Eritrea einen Stromausfall gegeben habe, hieß es aus der Delegation. Ausweichmöglichkeiten für eine andere Flugroute gab es demnach ebenfalls nicht.

Es sei zwar nicht ungewöhnlich, dass Überfluggenehmigungen erst im Laufe des Fluges erteilt würden, hieß es. Dem Auswärtigen Amt sei aber erst am Morgen kurz vor dem Abflug mitgeteilt worden, dass auch für die ursprünglich eingeplante Maschine keine solche Genehmigung vorgelegen habe. Man habe entschieden, darauf zu setzen, dass die entsprechende Genehmigung im Laufe des Fluges erteilt werden würde.

Gespräche vor dem Hintergrund des blutigen Konflikts im Sudan

Ihr sei es wichtig gewesen, nach Dschibuti zu reisen, sagte die Ministerin über ihr eigentliches Reiseziel – „mit Blick auf diese Meeresenge von nur 27 Kilometern zwischen Dschibuti und dem Jemen, von wo aus die Huthis ihre Angriffe starten“. Damit habe sie deutlich machen wollen, „dass wir als Europäer, als Bundesrepublik Deutschland Verantwortung übernehmen für die freie Seefahrt, für die Sicherheit des Roten Meeres“. Die Lage im Roten Meer bringe für den Welthandel und für die Region massive Instabilität mit sich.

Gespräche über Sicherheit der Seewege

Die von der EU geplante Militärmission zum Schutz des zivilen Schiffsverkehrs im Roten Meer bezeichnete die Ministerin als wichtigen Beitrag für die Stabilität der ganzen Region. „Mir ist dabei wichtig zu betonen, dass es eine Schutzmission für die Schiffe vor Ort ist, also eine defensive Mission ist“, sagte die Grünen-Politikerin in Dschidda. Durch die Mission der Europäer würden „wenn sie denn dann so beschlossen wird, eben keine Angriffe auf den Jemen ausgehen“. Es werde aber das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung gelten. (dpa)



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