Brexit: Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und Beteiligung des Parlaments
Großbritannien wird als erstes Land die EU verlassen. Nach der Rede von Premierministerin Theresa May am Dienstag steht der Brexit-Fahrplan im Groben fest – auch wenn Details auf dem Weg aus der Europäischen Union noch unklar sind.
ZEITPLAN ZUM BREXIT
Die britische Regierung will den Austrittsantrag nach Artikel 50 des EU-Vertrags bis Ende März in Brüssel einreichen. Danach beginnen Verhandlungen über die Entflechtung der Beziehungen zwischen London und Brüssel, die auf zwei Jahre angelegt sind. Finanzminister Philip Hammond rechnet damit, dass die Verhandlungen noch vor dem Sommer beginnen.
Wenn nach zwei Jahren kein Austrittsvertrag existiert, muss Großbritannien die EU ohne Abmachungen über die künftigen Beziehungen verlassen. Die EU-Staaten können aber einstimmig eine Verlängerung der Frist beschließen. Der in Brüssel für den Brexit verantwortliche Verhandlungsführer Michel Barnier strebt ein Abkommen vor den nächsten Wahlen zum Europaparlament an, die im Frühsommer 2019 stattfinden.
BETEILIGUNG DES PARLAMENTS
Der britische Supreme Court entscheidet noch im Januar darüber, ob May grünes Licht vom Parlament für das Austrittsgesuch in Brüssel einholen muss. Sollte dies der Fall sein, könnte sich der Zeitplan verzögern. Trotz der Tatsache, dass die meisten Parlamentarier einen Brexit ablehnten, wird jedoch nicht damit gerechnet, dass das Parlament May Steine in den Weg legt. In jedem Fall versprach May am Dienstag, den fertig ausgehandelten Austrittsvertrag beiden britischen Parlamentskammern zur Abstimmung vorzulegen.
HANDELSBEZIEHUNGEN
May stellte am Dienstag klar, der Brexit nach ihren Plänen bedeute auch das Ausscheiden ihres Landes aus dem europäischen Binnenmarkt. Auch die Mitgliedschaft in der EU-Zollunion will May aufgeben, um Handelsabkommen mit anderen Ländern schließen und Handelsbarrieren abbauen zu können. Mit der EU will Großbritannien ein neues Handelsabkommen schließen, das britischen Unternehmen den „größtmöglichen Zugang“ zum Binnenmarkt verschaffen soll. Die anderen EU-Länder forderte May auf, Großbritannien nicht absichtlich zu behindern.
ÜBERGANGSPHASE UND EINWANDERUNG
Die Premierministerin plädierte für eine „abgestufte Herangehensweise“ beim Brexit, um britische Unternehmen zwischen dem EU-Austritt und dem Greifen neuer Abkommen nicht im Ungewissen zu lassen. Für denkbar hielt sie Übergangsfristen in bestimmten Wirtschaftsbereichen, was im gegenseitigen Interesse sei. Einen „unbegrenzten Übergangsstatus“ will May aber vermeiden. Sämtliche EU-Gesetze, die in Großbritannien Anwendung finden, sollen in britisches Recht übertragen werden.
Die Begrenzung der Einwanderung, eines der Hauptargumente der Brexit-Befürworter, soll nach Mays Worten Priorität bei den Austrittsverhandlungen haben. Jedes Jahr zieht es hunderttausende Menschen auf die Insel, viele von ihnen kommen aus Ost- und Südeuropa. Zu Details, etwa Kriterien für die Einwanderung, äußerte sich May am Dienstag nicht. (afp)
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