Keine „willkürliche Inhaftierung“: Assange ruft London und Stockholm zu Umsetzung von UN-Entscheidung auf

Julian Assange hatte am Donnerstag angekündigt, er werde sich der britischen Polizei stellen, sollte die Entscheidung eines UN-Gremiums in seinem Fall negativ ausfallen.
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Die ecuadorianische Botschaft in LondonFoto: Carl Court/Getty Images
Epoch Times5. Februar 2016

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat Großbritannien und Schweden dazu aufgerufen, die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen umzusetzen. Andernfalls würden die beiden Länder das UN-System schwächen, sagte der Australier bei einer Pressekonferenz am Freitag. London und Stockholm hatten das Urteil des UN-Gremiums zurückgewiesen: Das schwedische Außenministerin erklärte, es sei mit Einstufung von Assanges Festsetzung in der ecuadorianischen Botschaft als "willkürliche Inhaftierung" nicht einverstanden.

Der britische Außenminister Philip Hammond sagte, der Bericht der Vereinten Nationen sei "offen gestanden lächerlich". Eine solche Äußerung sei eines Außenministers unangemessen, kritisierte Assange am Freitag. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hatte am Freitag erklärt, Assange müsse für die "willkürliche Inhaftierung" von Großbritannien und Schweden entschädigt werden.

Die beiden Länder müssten zudem dafür sorgen, dass der Australier sich frei bewegen könne. Assange hatte im Jahr 2014 eine Beschwerde bei den Vereinten Nationen eingereicht. Der Australier hatte am Donnerstag angekündigt, er werde sich der britischen Polizei stellen, sollte die Entscheidung eines UN-Gremiums in seinem Fall negativ ausfallen.

Sollte das Gremium jedoch zu seinen Gunsten entscheiden, erwarte er die sofortige Rückgabe seines Passes und einen Stopp weiterer Festnahmeversuche. Die britische Polizei kündigte an, Assange festzunehmen, sobald er die ecuadorianische Botschaft verlasse – unabhängig von der Entscheidung des UN-Gremiums. Assange hält sich seit Juni 2012 in der Botschaft Ecuadors in London auf. Die schwedischen Behörden hatten im November 2010 einen internationalen Haftbefehl gegen Assange erlassen, den ein Gericht in Stockholm im Juli 2014 noch einmal bestätigt hatte. Der Wikileaks-Gründer hatte erklärt, dass er nicht nach Schweden reisen wolle, weil er eine Auslieferung an die USA fürchte. Dort gilt er wegen der Enthüllung geheimer Dokumente als Terrorist.

(dts Nachrichtenagentur)



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