Argentinisches Gericht verfügt Corona-Behandlung mit Chlordioxid
In Argentinien hat ein Gericht in einer umstrittenen Entscheidung eine Klinik dazu verurteilt, einen mittlerweile verstorbenen Corona-Patienten mit Chlordioxid zu behandeln.
Der Schwiegersohn des am Montag (11. Januar) nach Angaben des Familienanwalts in einem Krankenhaus in Buenos Aires verstorbenen 92-Jährigen hatte zuvor erfolgreich auf eine Behandlung mit dem Mittel geklagt. Das Krankenhaus war gegen das Urteil zwar in Revision gegangen, musste die Behandlung schließlich aber vornehmen. Die Ärzte lehnten es jedoch ab, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Chlordioxid wird in Online-Netzwerken von manchen Nutzern als angebliches Wundermittel gegen eine Corona-Erkrankung dargestellt. Die argentinischen Gesundheitsehörden sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) raten von dem Einsatz ab.
Der Schwiegersohn des 92-jährigen Corona-Kranken wollte die Behandlung mit Chlordioxid dennoch durchsetzen und stellte einen entsprechenden Antrag bei Gericht. Der Arzt des schwerkranken Patienten hatte zu der Behandlung gedrängt. Das Mittel sollte zusammen mit dem Schmerzmittel Ibuprofen verabreicht werden.
In seinem Urteil erklärte das Gericht, der Klinik entstehe durch die umstrittene Behandlung „kein schwerer Nachteil“. Dagegen könne so eine „Verschlechterung der Lebensbedingungen“ des 92-Jährigen verhindert werden.
Nach dem Tod des Mannes kündigte der Anwalt der Familie eine Klage gegen das Krankenhaus an. Der greise Corona-Patient sei an einer anderen Infektion gestorben, die er sich in der Klinik zugezogen habe, sagte der Anwalt Martín Sarubbi dem Sender C5N. Zudem sei die Chlordioxid-Behandlung zu spät erfolgt.
Ärzte übten scharfe Kritik an der Entscheidung des Gerichts. Es sei „wirklich beunruhigend“, wenn ein Richter einen Mediziner zu einer wissenschaftlich nicht belegten Behandlung zwinge, erklärte der Präsident der argentinischen Gesellschaft für Infektiologie, Omar Sued. (afp/sza)
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