Arbeitsrechtler: Lebenslauf-Kosmetik kann zu Kündigung führen

Epoch Times1. Dezember 2015

Der Arbeitsrechtler Michael Henn warnt in der aktuellen Ausgabe von „Zeit Campus“ vor Lebenslauf-Kosmetik: „Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis anfechten. Dies wirkt wie eine fristlose Kündigung. Und zwar immer dann, wenn eine falsche Information vorliegt und der Arbeitgeber beweisen kann, dass diese Information für ihn relevant für die Einstellung war.“

Auch wenn die Fehlinformation irrelevant für die Einstellung war, ist eine Kündigung möglich, so der Experte: „Nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr, vorher kann er jederzeit fristgerecht kündigen. Aber auch danach kann der Chef einem die Schummelei übel nehmen, selbst wenn es kein Kündigungsgrund ist.“

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion