„Klassischer Fall für doppelten Standard“: Klein kritisiert Urteil zur Kennzeichnung israelischer Waren
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, kritisiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten. „Das Urteil ist ein klassischer Fall für doppelten Standard“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Donnerstagsausgabe). „Israel wird anders behandelt als andere Nationen.“
Ihm seien keine Bemühungen der EU bekannt, Produkte aus anderen umstrittenen Gebieten wie etwa der Krim oder aus der Westsahara entsprechend zu kennzeichnen, sagte Klein. „Hier wird Politik unter dem Mantel des Verbraucherschutzrechtes betrieben.“
Zuvor hatten bereits der israelische Botschafter in Deutschland, Jeremy Issacharoff, und die US-Regierung die Entscheidung kritisiert. Auch die israelische Regierung erklärte, die Richter in Luxemburg hätten „mit zweierlei Maß“ gegen Israel entschieden.
Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass es für Verbraucher erkennbar sein müsse, wenn Lebensmittel aus einer israelischen Siedlung in den besetzten Palästinensergebieten stammen. Nach EU-Recht muss auf Produkten das „Ursprungsland“ angegeben sein, hilfsweise das Gebiet und der Herkunftsort. Die Richter betonten, die Herkunftskennzeichnung solle dazu beitragen, dass Verbraucher eine „fundierte Wahl“ treffen könnten. (afp)
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