Amnesty: Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention „gefährlich“

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Mitglieder der muslimisch-feministischen Gruppe Havle halten ein Plakat mit der Aufschrift „Die ermordeten Frauen sind unsere Rebellion“ während einer Demonstration, um gegen den umstrittenen Rückzug des türkischen Präsidenten aus der Istanbul-Konvention zu protestieren.Foto: OZAN KOSE / AFP über Getty Images
Epoch Times1. Juli 2021

Der an diesem Donnerstag in Kraft getretene Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention setzt nach Einschätzung von Amnesty International Millionen von Frauen und Mädchen in dem Land einem erhöhten Risiko von Gewalt aus. „Die Türkei hat die Uhr für Frauenrechte um zehn Jahre zurückgestellt und einen erschreckenden Präzedenzfall geschaffen“, erklärte die Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation, Agnès Callamard.

Der Austritt aus der internationalen Konvention gegen Gewalt an Frauen sende eine „gefährliche Botschaft an die Täter, die missbrauchen, verstümmeln und töten: Sie können dies ungestraft tun“, warnte Callamard. Nach ihren Worten wird diese türkische Entscheidung „in die Geschichte eingehen – erstmals tritt ein Mitglied des Europarats aus einer internationalen Menschenrechtskonvention aus“.

Erdogan hatte den Austritt per Dekret verfügt

Die Amnesty-Generalsekretärin hob aber auch hervor, dass der türkische Austritt aus der Konvention von 2011 bereits „zu einem vereinigenden Moment für Frauenrechtlerinnen auf der ganzen Welt“ geworden sei: „Wir müssen zusammenkommen, um weiteren Angriffen auf unsere Rechte zu widerstehen.“

In den vergangenen Monaten hatte es in der Türkei immer wieder Demonstrationen von Frauen gegen den Austritt aus der Istanbul-Konvention gegeben. Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Austritt im März per Dekret verfügt, dieser wurde nun zum 1. Juli wirksam.

Erdogan kam mit dem Schritt konservativen und islamistischen Kreisen entgegen. Diese hatten den Austritt mit der Begründung gefordert, die Konvention schade der Einheit der Familie und fördere Scheidungen sowie Homosexualität.

Istanbul-Konvention verlangt von Unterzeichnerstaaten gegen häusliche Gewalt, Vergewaltigung und Genitalverstümmelung vorzugehen

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das weltweit erste verbindliche Abkommen dieser Art. Sie verlangt von den Unterzeichnerstaaten, dass sie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung ergreifen.

Die 46 Unterzeichnerstaaten, darunter auch Deutschland, verpflichten sich unter anderem, Frauen und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu schützen. Als „Gewalt“ gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung. (afp)



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