Aktivisten der deutschen Organisation Sea-Eye klagen gegen italienische Behörden
Die Organisation Sea-Eye mit Sitz in Regensburg will einem Bericht zufolge wegen der Festsetzung ihres Schiffes „Alan Kurdi“ in Italien vor Gericht gehen. Die Klage richte sich gegen das italienische Ministerium für Infrastruktur sowie die Hafenbehörde in Palermo und werde dem regionalen Verwaltungsgericht in Sizilien als Eilantrag überstellt, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).
Die Hafenbehörde hatte die „Alan Kurdi“ unter Verweis auf technische Mängel, Sicherheitsbedenken und Verstöße unter anderem gegen Umweltauflagen am 5. Mai festgesetzt. Das Schiff hatte zuvor zwölf Tage lang nicht anlegen dürfen, obwohl es mit fast 150 vor der Küste Libyens aufgenommen Menschen an Bord völlig überfüllt war.
In der Klageschrift heben die Anwälte von Sea-Eye nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ besonders hervor, dass nach internationalen Abkommen die italienische Hafenbehörde kein Recht gehabt habe, die Zulassung des unter deutscher Flagge laufenden Schiffs infrage zu stellen. Dies stehe allein dem Flaggenstaat zu. Der Fall könnte die Grundsatzfrage aufwerfen, ob als Frachter zugelassene Schiffe auch als Rettungsschiffe operieren dürfen. Eine eigene entsprechende Schiffsklasse gebe es bisher nicht.
Monat für Monat versuchen zahlreiche Menschen, in seeuntüchtigen Booten von Afrika über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Im vergangenen Jahr ertranken dabei nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 1283 Menschen. In den vergangenen fünf Jahren gab es insgesamt mehr als 19.000 Tote. (afp/so)
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