Griechenland: EU-Kommission soll Flüchtlingsverteilung durchsetzen und „legale Wege nach Europa“ schaffen
Griechenlands Regierung hat die EU-Kommission aufgefordert, die Verpflichtungen der EU-Staaten zur Übernahme von Flüchtlingen aus dem Land durchzusetzen.
„Die Verantwortung liegt nun in Brüssel“, sagte der griechische Migrationsminister Ioannis Mouzalas der „Welt“ als Antwort auf die Frage, ob die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten solle. „Man kann nicht EU-Mitglied sein und die Rechte in Anspruch nehmen, ohne die dazu gehörigen Pflichten zu erfüllen“, sagte Mouzalas kurz vor dem EU-Gipfel zur Flüchtlingspolitik auf Malta.
Die EU-Staaten hatten sich bereits im Herbst 2015 dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren 160.000 Asylbewerber umzuverteilen, davon 63.300 aus Griechenland. Bisher waren es aber lediglich 8.400. „Wir fordern, dass Europa sein Versprechen endlich erfüllt“, sagte Mouzalas.
Jedes Land müsse, so der Minister, dazu verpflichtet werden, mindestens 50 Prozent seiner Quote zu erfüllen. Die Europäische Kommission sei nun am Zug, dies durchzusetzen. Mit Blick auf das Bestreben der EU, die Migration aus Afrika über Libyen an den Küsten einzudämmen, forderte Mouzalas, zusätzlich „legale Wege nach Europa“ zu ermöglichen. Migration sei ein globales Phänomen, das man nicht stoppen könne, man müsse es managen. „Der beste Weg ist, eine legale, humanitäre Route für die Migranten zu schaffen. Und zwar nicht in nur einzelne europäische Länder, sondern nach ganz Europa“, sagte der Migrationsminister. Mouzalas will die schleppenden Asylverfahren in den sogenannten Hotspots auf den ägäischen Inseln auch beschleunigen, indem geschlossene Abschiebehaftzentren eingerichtet werden.
16.000 Flüchtlinge stecken auf den Inseln fest. In den kommenden Wochen würden insgesamt vier solcher Zentren eingerichtet, für jeweils 200 Personen, kündigte Mouzalas an: auf Lesbos, Samos, Kos und Chios. „Das Asylrecht wird auf den Inseln auch missbraucht“, sagte Mouzalas. Das habe man unterschätzt.
In Abschiebehaft sollen gewalttätige Asylbewerber geschickt werden; außerdem solche, bei denen Fluchtgefahr besteht. Dort sollen sie verbleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist. Es komme immer wieder vor, so Mouzalas, dass Asylbewerber, deren erster Bescheid negativ sei, „in Berufung gehen und dann verschwinden“. (dts)
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