Ab Dezember: Pilotversuch mit digitalem Zentralbankgeld in der Schweiz

Ab dem 1. Dezember können sechs Schweizer Banken erstmals echte Anleihe-Transaktionen mit digitalem Zentralbankgeld (CBDC) abwickeln. Es handelt sich um die dritte Testphase des Vorreiterprojekts „Helvetia“.
Titelbild
Symbolbild: Der Hauptsitz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bern, Schweiz. Das Finanzinstitut versteht sich als Vorreiter auch bei digitalen Zentralbankwährungen (CBDC).Foto: iStock
Von 9. November 2023

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) wird zum 1. Dezember ein großes Pilotprojekt starten, um den praktischen Umgang mit digitalem Zentralbankgeld („Central Bank Digital Currency“, kurz: CBDC) zu testen.

„Als eine der ersten Nationalbanken weltweit führt die SNB am 1. Dezember einen realen Schweizer Digitalfranken zur Abwicklung von digitalen Wertpapiertransaktionen für Finanzinstitute ein“, berichtet das Schweizer Nachrichtenportal „20min.ch“.

Digitaler Großhandels-Franken für sechs Testbanken

Bei den „realen Transaktionen“ solle eine „Wholesale“-Variante der CBDC („wCBDC“) zum Einsatz kommen – also ein digitaler Großhandels-Franken, der „nur Geschäftsbanken und anderen Finanzinstituten zur Verfügung“ stehe, so „20min.ch“. Digitale Zentralbankwährungen, die für die Alltagsgeschäfte der Bürger und Unternehmen entwickelt würden, nenne man dagegen „Retail CBDC“. Doch um diese gehe es bei dem aktuellen „Pilot“ nicht. Die Nationalbank erklärt weiter:

Die beteiligten Banken führen die Transaktionen auf der DLT-Plattform als Intermediäre für Emittenten und Investoren aus. Die
tokenisierten Anleihen werden gegen Wholesale CBDC nach dem Prinzip Lieferung-gegen-Zahlung abgewickelt“ (PDF-Datei).

Für „Helvetia III“, so der offizielle Name des Projekts (PDF-Datei), hätten sechs Geschäftsbanken ihre Teilnahme zugesagt: die Commerzbank, die Banque Cantonale Vaudoise, die Basler Kantonalbank, die Hypothekarbank Lenzburg, die UBS und die Zürcher Kantonalbank. „Als Plattform“ diene ihnen „die regulierte SIX Digital Exchange (SDX), die auf der Blockchain-Technologie“ basiere. Das solle „Zahlungsvorgänge effizienter machen“, schreibt „20min.ch“.

Der Finanzmarktinfrastruktur-Anbieter „SDX“ ergänzt: „Zusätzlich zur SDX-Plattform nutzt der Pilot die Infrastruktur von Swiss Interbank Clearing SIC, die von SIX und SIX SIS, dem nationalen Central Securities Depository (CSD) des Schweizer Finanzmarkts und einem International Central Securities Depository (ICSD), betrieben wird.“

Testphase bis Juni 2024

Bisher hätten die Vorbereitungsphasen nur „in einer Testumgebung“ stattgefunden. Diesmal sollen die CBDC-Tests bis zum Juni 2024 andauern. „Ob der digitalisierte Franken nach dem Pilotversuch wirklich zum Einsatz kommt, ist noch offen“, heißt es bei „20min.ch“. Das bestätigt auch die Nationalbank SNB:

Mit dem bevorstehenden Pilotbetrieb geht die SNB keine Verpflichtung ein, Wholesale CBDC dauerhaft einzuführen. Vielmehr geht es der SNB darum, die verschiedenen Ansätze für die Abwicklung tokenisierter Vermögenswerte zu prüfen.“

Der „Helvetia III“-Phase waren nach Angaben der Nationalbank SNB zwei erfolgreiche Testabschnitte vorausgegangen. Während der ersten Phase „Helvetia I“ sei es um „die Ausgabe eines Zentralbank-Tokens für Finanzinstitute“ gegangen. In der Phase „Helvetia II“ habe man eine „Schnittstelle zwischen der DLT-basierten Finanzmarktinfrastruktur und dem Schweizer Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing“ eingerichtet. Nun also gehe es in der dritten Phase um die „Aufbewahrung und Übertragung von tokenisierten Wertschriften“. Die Nationalbank weiter:

Das Projekt soll […] um die Integration von Wholesale CBDC in die Verbuchungssysteme von Banken und der SNB und im grenzüberschreitenden Kontext erweitert werden. Auch diese Phase des Projekts dient ausschließlich dazu, ein besseres Verständnis für digitales Zentralbankgeld für Finanzinstitute zu entwickeln und entsprechende Erfahrungen zu sammeln.“

Bargeld – Buchgeld – CBDC – Tokenisierung

Die Münzen und Scheine in der Brieftasche kennt jedermann als Bargeld. Landet dieses Bargeld zum Beispiel per Schalter-Einzahlung in einer Bank, so wird es auf dem Konto automatisch zu Buchgeld. Das Buchgeld, ausgewiesen auf dem Kontoauszug, begründet dann eine Forderung an die Bank. Das Buchgeld kann per „Tokenisierung“ zu digitalem Zentralbankgeld mutieren („Central Bank Digital Currency“, kurz: CBDC). Auch dabei entsteht für den Gläubiger eine Forderung, die er gegenüber der Zentralbank geltend machen kann.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert die Tokenisierung als „die digitalisierte Abbildung eines (Vermögens-)Wertes inklusive der in diesem Wert enthaltenen Rechte und Pflichten sowie dessen hierdurch ermöglichte Übertragbarkeit“.

CBDC umstritten

Nach Informationen des Portals „Finanzmarktwelt“ arbeiten „die meisten Zentralbanken der Welt“ schon längst „an Projekten für digitales Zentralbankgeld, entweder für Verbraucher oder für Finanzinstitute“. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema „Digitaler Euro“. Offiziell, um das staatliche Geldmonopol vor privaten Digitalwährungen zu schützen. Kritiker befürchten jedoch, dass der digitale Euro das Bargeld verdrängen und als überwachungsfreundlicher Ersatz dienen könnte.

Anlässlich der Bekanntgabe des „Helvetia III“-Testlaufs wiederholte auch der Edelmetallhändler Dominik Kettner seine grundsätzlichen Bedenken zum Thema CBDC:

Es bleibt zu hoffen, dass die Einführung des digitalen Zentralbankgeldes nicht zu Lasten der Privatsphäre der Bürger geht und dass eine offene und ehrliche Diskussion über die Vor- und Nachteile dieser Technologie geführt wird. Nur so können wir sicherstellen, dass die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden, ohne unsere Freiheiten und Rechte zu opfern.“



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