22.000 Anzeige gegen kriminelle Asylwerber 2016 – Ö-Innenminister will halbe Obergrenze per Gesetz – ORF-Wolf: „Dafür bekommen Sie keine Mehrheit!“
Am Sonntag berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA unter Berufung auf eine Aufstellung Sobotkas, dass 2016 knapp 42.100 Neuanträge gestellt wurden, während es 2015 noch 90.000 Asyl-Anträge waren.
Man ging davon aus, das qualifizierte Leute kommen, jedoch: 90 Prozent der Asylbewerber würden keine Arbeit finden, kämen in das Mindestsicherungssystem, sagte der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einem spektakulären Interview gegenüber dem „ORF2“.
Doch: „Integration funktioniert nur dann, wenn sie den Menschen Arbeit bieten können“, so Sobotka. Die Folge: Mangels Perspektive und der Nichtintegrierbarkeit würden viele Asylbewerber straffällig:
2014 hatten wir 10.400 Asylwerber, die verdächtigt waren und angezeigt wurden. 2015 waren es 14.000 und 2016 22.000.“
(Innenminister Sobotka, Österreich)
Damit die Gesellschaft nicht auseinanderbreche, brauche Österreich eine Reduktion des Zuzugs, berichtet die „Krone“ vom Interview. Die geplante Halbierung der Obergrenze auf 17.000 Asylanträge pro Jahr und die Nutzung von Wartezonen an den Staatsgrenzen sollen dies erreichen.
Rückführung mit Perspektive
Der Interviewer des ORF, der stellvertretende Chefredakteur Armin Wolf, versuchte dann dem ÖVP-Innenminister ein „Einsperren der Menschen“ zu unterstellen, was dieser zurückwies:
Sie sind nicht eingesperrt, sie können sich in eine Richtung bewegen, nämlich in ihre Heimat zurück.“
(Innenminister Sobotka, Österreich)
Mehr noch verwies Sobotka auf Österreichs erfolgreiche Rückführungen in 2016: „Heuer waren wir Rückführungs-Europameister. Wir haben die meisten Leute mit Rückkehrberatung und auch mit Perspektiven zurückgeführt. Und ich denke, das muss sich in diesem Jahr noch verstärken.“
Denn was wäre die Alternative?
„Die Alternative ist, hereinzubitten, ihnen keine Arbeit zu bieten, sie wieder in das Sozialsystem zu integrieren, ohne dass sie eine Perspektive haben. Das kann es nicht sein!“
Man brauche ein ganz klares Signal auch an die kriminellen Schlepper, da es heute nur der Weg über die Kriminellen sei, der nach Europa führe.
ORF-Mann Wolf versucht noch einmal, den Innenminister ins Wanken zu bringen: „Einige Kritiker fragen sich in den letzten Tagen, wenn sie Ihnen zuhören, worin unterscheidet sich eigentlich Ihre Asylpolitik von der FPÖ?“
Sobotkas Antwort dazu: Er habe sich noch nie mit anderen Parteien verglichen, sondern damit, was die österreichische Bevölkerung von ihm erwarte.
„Die österreichische Bevölkerung erwartet von mir, dass wenn wir jemandem dieses Asylrecht geben, dass wir ihm auch eine Perspektive bieten. Oder wollen Sie sie nur hereinbitten, ohne ihnen eine Perspektive zu bieten? Das wird nicht funktionieren.“
Ich bin verantwortlich dafür, dass das, was nachher integriert werden soll, auch integriert werden kann.“
(Innenminister Sobotka)
https://www.youtube.com/watch?v=5oaD4OBK-ck
EU-Recht, Verfassung und …
Um die halbierte Obergrenze umzusetzen, braucht es allerdings ein Gesetz. Die SPÖ sperrt sich, führt verfassungsjuristische Bedenken ins Feld.
Laut ORF-Wolf sage auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, dass dies nicht so einfach gehe. „Sie können zur Obergrenze kein Gesetz schreiben, das wird verfassungswidrig. Sie können nicht den 17.001sten Asylbewerber anders behandeln als den 16.999sten“, so Wolf.
Die Antwort Sobotkas führt ins EU-Recht: „§72 der Europäischen Beitrittsverordnung gibt uns die Möglichkeit das Sekundärrecht dementsprechend zurückzunehmen, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist.“
… parlamentarische Verantwortung
Doch Armin Wolf lässt nicht locker. Er führt an, dass nicht das EU-Recht hierfür zuständig ist, sondern es eines Verfassungsgesetzes bedarf. Bei [6:40 min] greift der „neutrale“ Journalist des staatlichen ORF der Entscheidung des Parlament schon einmal voraus und übermittelt dem Zuhörer seine Erwartungshaltung:
Dafür bekommen Sie keine Mehrheit!“
(Armin Wolf, ORF, Stellv. Chefredakteur)
Offenbar hatte Wolf seinen unprofessionellen und voreiligen Ausspruch bemerkt und wandelte die Aussage nach fünf Schrecksekunden rasch in eine Frage um: „Sehen Sie eine Mehrheit dafür?“ Und an dieser Stelle setzt Innenminister Sobotka einen entscheidenden Satz, mit dem er die Verantwortung des Kommenden auf die Schultern aller Parlamentarier legt:
Ich werde das dem Parlament vortragen und dann müssen all jene letzten Endes die Verantwortung auch übernehmen, die dieses Gesetz ablehnen.“
(Innenminister Sobotka)
Wolf wechselt das Thema.
Die Frage nach der Menschlichkeit
Das ORF-Interview des Innenministers wurde in den sozialen Medien kontrovers diskutiert. Die eingangs erwähnte „Krone“ sprach von Kommentaren wie „endlich klare Worte“ bis hin zu „unfassbar“ bzw. „Es spricht. Es grinst. Es macht Angst.“. Darunter setzte das Blatt einige Kommentare, wie zum Beispiel:
Dieser menschenunwürdigen Sprache gehört Einhalt geboten! @KernChri & @MitterlehnerRhttps://t.co/pHL4ggMyYx
— Gisela Sarjas (@Queenie_Mom) 17. Januar 2017
oder auch anders gesehen:
„sie sind nicht eingesperrt, sie können sich eh frei bewegen – nämlich in eine Richtung – heimwärts“. gefällt mir! #migranten#sobotka#zib2
— Blofeld (@blofeld81) 17. Januar 2017
Doch was ist in diesem Fall wirklich menschlicher – die oft von Schleppern betrogenen und den falschen Versprechungen glaubenden Massen ohne Perspektive hereinzulassen und einer fragwürdigen Zukunft am Rande der Gesellschaft, begleitet von Kriminalität entgegen gehen zu lassen oder ihnen zu helfen, in ihre Heimat zurückzukehren und ihnen dort einen neuen Start zu ermöglichen?
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