Ausländerkriminalität ist gestiegen: Überraschende Alarmmeldung oder statistische Spielerei?

Die Bundesinnenministerin will es in Sachen Zuwanderungskriminalität besser machen als ihre Vorgänger. Dieser Eindruck könnte jedenfalls entstehen, wenn man Nancy Faesers Maßnahmenpaket anschaut. Was davon wird wirklich umgesetzt? Eine Analyse.
Innenministerin Nancy Faeser bei der  Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 (PKS).
Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 (PKS).Foto: Britta Pedersen/dpa
Von 11. April 2024

Beim Blick auf die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstagvormittag in der Bundespressekonferenz vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2023 ist es hilfreich, vergleichend die Presseerklärung des Innenministeriums zur PKS aus dem Vorjahr anzuschauen.

Die Statistik aus dem vergangenen Jahr trägt den Titel: „Steigende Fallzahlen nach Wegfall der Corona-Beschränkungen“. In der dazugehörigen Pressemeldung des Bundesinnenministeriums (BMI) wird mit keinem Wort auf die Tätergruppe der Migranten und Zuwanderer hingewiesen, die in der vor wenigen Tagen veröffentlichten PKS wiederum eine zentrale Rolle spielt.

Stattdessen wurde im vergangenen Jahr etwa beim Anstieg sexueller Gewalt in Sachen Prävention darauf verwiesen, dass in Niedersachsen und Berlin „eine Pilotphase mit einer speziell entwickelten App“ laufe. Das auch „Tarn-App“ genannte Tool lege ein besonderes Augenmerk auf Transfrauen und non-binäre Personen.

Bei dieser App geht es um einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen, Hilfsangebote und den Weg aus der Gewalt heraus. Kein Wort dazu, dass Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen in Frauenhäusern mittlerweile in der Mehrheit sind. Nimmt man den Migrationshintergrund dazu, sind es sogar zwei Drittel der Frauen.

Die PKS des Bundes speist ihre Daten aus den zusammengeführten Statistiken der Länder. Sie wird vom BKA auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt. Diese Statistiken werden zur besseren Einordnung regelmäßig mit den gesammelten Daten der Vorjahre abgeglichen.

Die Prinzessin auf der Erbse

Das bedeutet: Eine statistische „Schönfärberei“ drückte wie im Märchen der Prinzessin auf der Erbse Jahr für Jahr und mit jeder neuen Matratze mehr durch. Diesen Effekt hat Epoch Times Ende März 2024 ausführlich am Beispiel von Nordrhein-Westfalen und dem für diese Statistik zuständigen Innenminister Herbert Reul (CDU) dargelegt.

Epoch Times schaute sich die Pressemitteilungen aus dem Hause Reul ab 2017 genauer an und fand durchweg Erfolgsmeldungen. 2021 hieß es dort beispielsweise „Kriminalität so niedrig wie zuletzt 1985“. Vor zwei Wochen dann eine entgegengesetzte Meldung: Der Landesinnenminister warnte nach Sichtung seiner landeseigenen Statistiken vor einer starken Zunahme der Ausländerkriminalität.

Diese im Vergleich zu den Vorjahren überraschende Alarmmeldung von Landesinnenminister Reul spiegelt sich jetzt auch in der Pressemitteilung des BMI zur PKS für 2023 wider. Dort heißt es nämlich gleich zu Beginn, über Entwicklungen wie eine gestiegene Gewaltkriminalität, mehr Jugend- und mehr Ausländerkriminalität müsse gesprochen werden. Der Rechtsstaat müsse hier hart durchgreifen, aber auch Präventionsmaßnahmen stärken.

Der zentrale Infokasten in der Pressemitteilung des BMI zur PKS mit dem Titel „Zentrale Faktoren für den Anstieg der Kriminalität“ nennt für 2023 an erster Stelle:

„Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen.“

Die möglichen Ursachen werden hier analytisch vom BMI gleich mitgeliefert:

„Dazu gehören insbesondere eigene Gewalterfahrungen durch Krieg, Terrorismus und Flucht, Traumata und psychische Belastungen sowie auch die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen.“

Migration etwa aus europäischen Ländern bringt diese Risikofaktoren allerdings nicht mit. Es betrifft überwiegend junge männliche Zuwanderer mit muslimischem Hintergrund. So erklärt der Kriminologe Klaus Boers gegenüber der „Tagesschau“ zur PKS:

„Es ist ganz einfach: Wenn Sie Einwanderer aus Skandinavien haben, aus wohlhabenderen Schichten oder aus Ostasien, dann haben Sie weniger Kriminalität.“

Umsetzung der Maßnahmen nicht einfach

Die Pressemitteilung (PK) aus dem BMI nennt nach der an erster Stelle stehenden Ausländerkriminalität weitere Risikofaktoren. So seien viele Menschen mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 wieder mehr unterwegs. Daraus ergeben sich mehr Tatgelegenheiten. Als ein weiterer Grund wird die Inflation angegeben, die wirtschaftliche und soziale Belastungen mit sich bringe, die, so das BMI, mit der Zahl der Gewaltdelikte korrelierten.

Als vierter von vier Hauptgründen für den Anstieg der Kriminalität wurden vom Bundeskriminalamt für das BMI die erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen genannt. Das allerdings schließt Zuwanderer keineswegs automatisch aus, ihr Anteil an der Gesamtkriminalität bleibt laut Statistik weiterhin überproportional hoch.

Das BMI stellt ein Zitat von Ministerin Nancy Faeser explizit heraus:

„Mir ist wichtig, dass der Rechtsstaat hart gegen Gewalt durchgreift. Hier gilt: null Toleranz. Das heißt konkret: schnelle Verfahren, spürbare Strafen.“

In besagter Pressemitteilung mangelt es nicht an konstruktiven Vorschlägen, wie der gestiegenen Ausländerkriminalität beizukommen ist. Das BMI verspricht repressive Maßnahmen wie „schnellere und konsequentere Abschiebung von Straftätern“.

Aber was ist von solchen Versprechungen zu halten? Und inwieweit glaubt die Ministerin selbst daran, dass solche Abschiebungen tatsächlich erfolgreich durchgeführt werden können? Auch hier ist der Blick zurück hilfreich. Noch unter Kanzlerin Merkel hieß es immer wieder, man wolle Straftäter konsequenter abschieben. Schon vor fünf Jahren schrieb die „Tagesschau“ im Zusammenhang mit straffällig gewordenen Zuwanderern:

„Innenminister Seehofer und die CSU-Landesgruppe im Bundestag wollen die Abschieberegeln verschärfen.“

Gleichzeitig fragte die öffentlich-rechtliche Nachrichtensendung: „Doch was ist rechtlich eigentlich möglich?“ Die Recherche der „Tagesschau“ ergab dann:

„Straffällige Asylbewerber können in der Regel nicht abgeschoben werden, solange ihr Asylverfahren noch läuft. Allenfalls können sie ausgewiesen werden, was aber nicht das Gleiche wie eine Abschiebung ist.“

Im Fokus: Stärkere Prävention

Zurück zu den Versprechungen des BMI zur veröffentlichten PKS 2023 und hier im Speziellen, wie Ausländerkriminalität bekämpft werden soll. In den Fokus soll eine „stärkere Prävention“ gerückt werden.

Das BMI erwähnt, dass man die Teilnehmerzahlen der Integrationskurse bereits verdreifacht habe. Damit wolle man „gerade jungen Menschen vom ersten Tag in Deutschland an […] zeigen, welche Werte und Regeln in Deutschland gelten“. Die Bundesinnenministerin ergänzte:

„Die Rechte, die Freiheiten, die Würde jedes anderen zu wahren und zu schützen – das gehört zu den zentralen Werten, die wir vermitteln. Das erwarten wir von jedem.“

Aber auch das ist kein neues Rezept. 2019 titelte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): „Integrationskurse: über 1 Million Teilnehmende seit 2015“. Das BAMF befand, das ausdifferenzierte System der Integrationskurse werde weiterhin „gut angenommen“. Allerdings mangelt es in diesen Kursen oft am Handgepäck der Teilnehmer. Denn bevor es um die Vermittlung von kulturellen deutschen bzw. europäischen Werten gehen kann, müssen zunächst Sprachbarrieren und Analphabetismus überwunden werden.

Kultur und Werte gegen Kriminalität

Das BAMF schreibt, mehr Teilnehmer müssten zunächst die lateinische Schrift lernen, „die Zahl der Teilnehmenden an Alphabetisierungskursen ist seit 2015 deutlich gestiegen.“

Eine weitere Frage bleibt unbeantwortet: Welche Werte bringen Zuwanderer aus ihren Ländern mit, wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser der Auffassung ist, dass man Ausländerkriminalität mit Integrationskursen bekämpfen kann, indem man Zuwanderern an die deutschen Werte heranführt?

Gibt es etwa in Syrien, Afghanistan und der Türkei nicht das Verbot von Vergewaltigung, Diebstahl, Betrug oder schwerer Körperverletzung? Also jener Delikte, welche überwiegenden Anteil daran haben, dass die Ausländerkriminalität angestiegen ist? Tatsächlich sind alle in der PKS genannten Delikte auch in den Herkunftsländern der Zuwanderer strafbar. Sie werden vielfach sogar mit drakonischen Strafen belegt, die ihrerseits wiederum in ihrer Härte und Grausamkeit an den westlichen Werten rütteln.



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