Der Weg für jedermann nach Karlsruhe

Seit dem 29. Januar 1969 ist die Verfassungsbeschwerde in Artikel 93 festgeschrieben. Seitdem wenden sich jährlich tausende Bürger direkt an das Bundesverfassungsgericht.
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Bundesverfassungsrichter im Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images
Epoch Times26. Januar 2019

Tausende Bürger wenden sich jedes Jahr direkt an das Bundesverfassungsgericht, indem sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Der Großteil der Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe beruht auf solchen Beschwerden. Im Grundgesetz ist diese Möglichkeit am Dienstag genau seit 50 Jahren verankert.

Seit dem 29. Januar 1969 ist die Verfassungsbeschwerde in Artikel 93 festgeschrieben. Beschwerden können demnach von „jedermann“ mit der Behauptung erhoben werden, durch „die öffentliche Gewalt“ in einem der im Grundgesetz garantierten Rechte verletzt worden zu sein.

Bürger können sich so gegen Gerichtsurteile, Behördenentscheidungen oder Gesetze wenden. Geprüft wird dann, ob staatliches Handeln verfassungsgemäß war – und auch nur das. Wer sich beschwert, muss zudem selbst unmittelbar betroffen sein. Verfassungsbeschwerden müssen genau begründet und schriftlich eingereicht werden, übrigens nach wie vor nicht als E-Mail.

Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine solche Beschwerde hin eine Entscheidung als verfassungswidrig aufheben, einen Fall an ein Gericht zurückverweisen oder ein Gesetz für nichtig erklären. Über mögliche Folgen entscheiden die Fachgerichte. Das höchste deutsche Gericht spricht beispielsweise keinen Schadenersatz zu und trifft auch keine Strafverfolgungsmaßnahmen.

Verfassungsbeschwerden sind die bei weitem häufigste Verfahrensart beim Bundesverfassungsgericht. Zu Beginn der Arbeit des Gerichts im Jahr 1951, als die Möglichkeit noch nicht im Grundgesetz verankert war, gab es noch weniger als 500 Beschwerden im Jahr. Der bisherige Höchststand wurde im Jahr 2013 mit 6.477 Verfahren erreicht, im Jahr 2017 waren es 5.784. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.

Die Erfolgsaussichten bei Verfassungsbeschwerden sind allerdings gering. In den fünf Jahren von 2013 bis 2017 lag der Anteil der erfolgreichen Verfahren jeweils unter zwei Prozent. (afp)



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