Weltweiter Vertrag verbietet Splitterbomben

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Epoch Times12. August 2010

Der weltweite Vertrag, der Streubomben verbietet, ist nun in Kraft getreten.

Streubomben werden von Flugzeugen abgeworfen oder durch Mörser abgefeuert und öffnen sich noch in der Luft. Sie streuen kleinere Bomblets über ein weites Gebiet. Viele davon explodieren jedoch nicht beim Aufschlag und hinterlassen eine Art Mienenfeld.

Der Vertrag fordert von allen Unterzeichnern, gelagerte Munition innerhalb von acht Jahren zu zerstören. Kontaminierte Bereiche sind innerhalb von 10 Jahren zu säubern und betroffenen Gemeinden und Überlebenden soll geholfen werden.

Thomas Nash von der Cluster Munition Coalition lobte das Verbot:

[Thomas Nash, Cluster Munition Coalition]:
„Das ist der bedeutendste Teil des internationalen humanitären Gesetzes, seit dem Verbot von Landminen vor zehn Jahren. Jetzt haben Länder eine gesetzliche Verpflichtung, die Opfer zu unterstützen.“

Während Länder wie Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Japan den Vertrag mit offenen Armen begrüßten, waren andere nicht gewillt zu unterzeichnen. China, Israel, Russland und die Vereinigten Staaten mieden den Vertrag.

Steve Goose von Human Rights Watch denkt, dass dieser Vertrag helfen wird, den Gebrauch von Streumunition allgemein zu stigmatisieren:

[Steve Goose, Direktor Bereich Waffen, Human Rights Watch]:
„Wir sind überzeugt, dass diese Konvention eine große Auswirkung haben wird, sogar auf jene Staaten, die noch nicht beigetreten sind. Es gibt einige Großmächte da draussen, die noch nicht der Konvention beigetreten sind – USA, Russland und Israel – Staaten, die die Waffe in der Vergangenheit ausgiebig benutzt haben. Wir denken, dass sie die Kraft der neuen Konvention spüren werden. Wir denken, dass die Konvention die Waffe weltweit stigmatisiert und dass Staaten sich sträuben werden, sie jemals wieder zu verwenden.“

Während das Verbot von Streubomben ein internationales Gesetz wird, sagt die Cluster Munition Coalition, es sei unerlässlich, mehr Staaten von der Unterzeichnung des Vertrags zu überzeugen.

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