Weil Rollstuhl nicht der Familie gehörte: Mops gepfändet und auf Ebay verkauft

Weil der Rollstuhl des querschnittsgelähmten Familienvaters Eigentum der Berufsgenossenschaft ist, konnte die Stadt Ahlen diesen nicht pfänden. Kurzerhand nahm ein Mitarbeiter Mopsdame Edda mit und verkaufte die "reinrassige, kerngesunde" Hündin auf Ebay. Eddas neues Frauchen verklagt die Stadt wegen arglistiger Täuschung.
Titelbild
Ein trauriger Mops. (Symbolbild)Foto: iStock
Epoch Times28. Februar 2019

78 Euro pro Hund, 108 Euro pro Hund bei zwei Tieren, 126 Euro pro Hund bei drei oder mehr Hunden. So hoch (oder gering) ist die jährliche Hundesteuer der Stadt Ahlen. Weil Familie Kischnik Schulden bei der Stadt Ahlen hatte, u.a. die Hundesteuer, pfändete die Stadt den Familienmops Edda.

Rollstuhl oder Mops – Lebensgrundlage oder Familienmitglied

„Es ging alles plötzlich ganz schnell“, erzählt Eddas ehemaliges Frauchen im Interview. Plötzlich standen eine Gerichtsvollzieherin und zwei Mitarbeiter der Stadt vor ihrer Tür. Ursprünglich sollte der Rollstuhl ihres querschnittsgelähmten Mannes gepfändet werden, da der jedoch Eigentum der Berufsgenossenschaft ist, durfte die Familie ihn behalten. Stattdessen sind die Mitarbeiter der Stadt auf den Hund gekommen. „Es seien auf „offener Straße und unter den Blicken der Nachbarn“ Fotos von dem Tier gemacht worden. Edda sei dann ein paar Tage später ohne Vorwarnung einfach abgeholt worden“, berichtet die Welt.

„Es sei aber absolut nicht okay gewesen, wie das alles abgelaufen ist“, sagte Frau Kischnik. Edda war ihr eine emotionale Stütze und für die Kinder wie ein Geschwisterchen. Aufgrund einer derartigen Bindung sind Haustiere im Allgemeinen nicht pfändbar, aber … § 811c Zivilprozessordnung (ZPO) besagt: „(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen. (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu […]“

Dabei sei jedoch unter anderem zu beachten, welche Bindung das Tier zu seinem Besitzer hat und wie seine Gesundheit ist. Nach § 811 ZPO (1) Sind folgende Sachen der Pfändung nicht unterworfen: „Nr. 12 künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind.“ Das heißt, auch wenn der Rollstuhl der Familie gehört hätte, hätte die Stadt Ahlen ihn nicht pfänden dürfen.

Arglistige Täuschung durch die Stadt Ahlen

Aufmerksamkeit erhielt der Fall der Familie Kischnik jedoch erst nach der Pfändung und dem Verkauf von Mops Edda auf Ebay-Kleinanzeigen. „Süße Mopsdame mit Stammbaum zu verkaufen! Nicht kastriert! 750 € VB“, lautete die Anzeige, die ein Mitarbeiter der Stadt auf seinem privaten Nutzerkonto erstellt hatte. Michaela Jordan, Polizisten im Rheinland, wurde auf die Anzeige durch eine Freundin aufmerksam und rief schließlich die angegebene Telefonnummer an.

„Ich habe erst an eine Fake-Anzeige geglaubt“, zitiert das Ahlener Tageblatt die Polizisten. Zu Recht, denn ein reinrassiger Mops kostet üblicherweise das Doppelte bis Dreifache. Am Telefon erklärte man ihr, dass Alles rechtens sei und der erste Interessent, der den Preis bezahle, den Mops bekäme. Noch am Telefon sagte die Polizisten zu, den Kaufvertrag schickte sie per Fax zurück, ein paar Tage später hohlte sie Edda ab.

Die Mopsdame hatte fortan ein neues Zuhause. Doch statt einer kerngesunden Hündin bekam die Polizisten einen Mops mit massiven Augenproblemen. Vier Operationen musste die Polizisten bisher aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten in Höhe von 1.800 € und die Erstattung des Kaufpreises klagte sie nun bei der Stadt wegen arglistiger Täuschung ein. In der Verkaufsanzeige hieß es schließlich“geimpft und gechipt sowie nach Rücksprache mit dem zuständigen Tierarzt kerngesund.

Ein kranker, zu Unrecht gepfändeter Mops. Was nun?

Mit der Situation konfrontiert, teilte die Stadt Ahlen mit, dass der Vorgang intern geprüft werde. Die Pfändung eines Tieres und der anschließende Verkauf über Ebay sei „nicht die übliche Vorgehensweise bei Vollstreckungen durch die Stadt Ahlen“, erklärte ein Sprecher der Stadt gegenüber Welt.

Sollte sich herausstellen, dass Mops Edda aufgrund der emotionalen Bindung nicht hätte gepfändet werden dürfen, muss die Stadt Ahlen die Mopsdame vermutlich an die Familie zurückgeben. Die unerlaubte Pfändung könnte als widerrechtliches Beschaffen von fremdem Eigentum gelten. Sollte dies der Fall sein, kann Familie Kischnik nach § 985 BGB von Michaela Jordan die Herausgabe ihres Mops fordern, da die Stadt das Eigentum an der Mopsdame der Käuferin nie übertragen konnte. Ob Familie Kischnik und die Polizistin in Kontakt stehen, wurde nicht berichtet. (ts)

Mehr über den Fall der Mopsdame Edda im Video

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