Kopieren verboten: „Oktoberfest“ ist geschützte Marke

An diesem Samstag hätte das Münchner Oktoberfest starten sollen - doch Deutschlands bekanntestes Volksfest fällt erneut aus. Größeren Oktoberfest-Kopien wird nun ein rechtlicher Riegel vorgeschoben.
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Oktoberfest in München, 2019. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times15. September 2021

Das Münchner Oktoberfest ist nach einem Beschluss der EU-Behörde für geistiges Eigentum eine geschützte Marke.

Das im spanischen Alicante ansässige Amt (EUIPO) hat nach fünfjähriger Prüfung den Antrag der Münchner Stadtverwaltung auf Markenschutz für Deutschlands bekanntestes Volksfest genehmigt. Der Markenschutz gilt zunächst bis 2026. Das diesjährige Oktoberfest hätte eigentlich am Samstag starten sollen, fällt aber coronabedingt zum zweiten Mal in Folge aus.

Die Münchner Stadtverwaltung will mit der eingetragenen Marke Oktoberfest-Profiteuren vorbeugen. Geschützt ist der Begriff für 22 Produktklassen inklusive Tourismuswerbung, aber auch für Erzeugnisse und Dienstleistungen – von Seife über Kreditkarten bis zum Uniformverleih.

„Es gibt nur ein Oktoberfest“

Ärger im Münchner Rathaus ausgelöst hatte jüngst der Plan einiger Geschäftsleute, in Dubai ein Ersatz-Oktoberfest in großem Maßstab aufzuziehen. „Nun ist rechtlich fixiert, was für mich schon lange gilt: Es gibt nur ein Oktoberfest, und zwar das in München“, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).

Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) sagte: „Mir geht’s um die Frage: Will man mit München Kasse machen, und schadet das München?“ Für ihn sei die große Linie wichtig. „Wenn es heißt, das Oktoberfest zieht jetzt nach Dubai, dann ist das übergriffig. Das geht nicht, dagegen gehen wir vor.“

Anders gelagert sind für den CSU-Politiker die vielen kleinen „Oktoberfeste“ rund um den Globus, von denen nach Baumgärtners Einschätzung München sogar profitiert. Als Beispiel nannte er die USA: „Das Oktoberfest in Cincinnati hat niemals versucht, München zu kopieren, das ist eher unter der Kategorie Werbung zu sehen.“

Das bayerische Original ist nun markenrechtlich nahezu umfassend geschützt, denn die Stadtverwaltung hat die Begriffskombinationen „Münchner Oktoberfest“ und „Oktoberfest München“ ebenso schützen lassen wie „Wiesn“, „Oide Wiesn“, oder auch „Oktoberfest Oide Wiesn München“. Diese Anträge gingen in Alicante sogar früher durch als das reine „Oktoberfest“.

Nicht komplett geschützt

Nahezu umfassend bedeutet allerdings nicht komplett: Seit Jahren gibt es einen separaten Markeneintrag für das „Oktoberfest Dublin“, und Rechteinhaber am Begriff „Wiesn“ ist für drei Produktklassen in Sachen Mobiliar seit 2012 die Segmüller Polstermöbelfabrik.

Ebenso geschützt sind „Wiesnkönig“, „Wiesnschönheit“ und „Wiesn-Vegetarier“, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch hinter diesen Marken stehen jeweils Geschäftsleute und nicht die Landeshauptstadt.

Auf der Münchner Theresienwiese stehen derzeit Corona-Testzelte anstelle von Bierzelten, doch für die Unentwegten gibt es zumindest die üblichen Devotionalien wie den offiziellen Wiesnkrug zu kaufen. Auch Oktoberfestbier ist erhältlich – letzteres eine geschützte Marke der Münchner Brauereien. (dpa/dl)



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