Hühner auf dem Balkon halten – Geht das?
Salat aus Blumenkästen, Gurkenpflanzen im Kübel, rankende Bohnenpflanzen am Balkongeländer. Für Selbstversorgung ein Muss. Aber wie sieht es mit einem Frühstücksei vom Balkon aus?
Unter dem Titel „Hühner auf dem Balkon halten: Geht das?“ geht Heiko Fröhlich auf seiner Internetseite Huehner-Hof.com dieser Frage auf den Grund. Dort gibt der erfahrene Hühnerhalter Anregungen zur Hühnerhaltung in Hülle und Fülle. Seit rund 30 Jahren beschäftigt er sich mit dem Federvieh.
Ganz klar müsse man unterscheiden zwischen dem, was möglich, artgerecht und erlaubt sei. Rein theoretisch ist es laut Fröhlich möglich, Hühner auf dem Balkon oder auf der Terrasse zu halten. Ob das noch artgerecht ist, sei eine andere Frage.
Artgerechte Haltung
Bei einem Hühnerstall von einer Grundfläche mit einem Quadratmeter kann man nach Angabe des Hühnerexperten bis zu drei mittelgroße Hühner unterbringen. Da viele Balkone größer seien, dürfte dies also kein Problem darstellen.
Doch schon beim Auslauf kann man an die Grenze kommen, denn pro Huhn sollte eine Freifläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Und selbst wenn diese Bedingung erfüllt ist, taucht das nächste Hindernis auf: Hühner sind sehr sozial und benötigen Gleichgesinnte für den gegenseitigen Wärmeaustausch, vor allem im Winter.
„Somit benötigen Sie einen Balkon mit einer Fläche von mindestens 20 qm (rein für die Hühner), um zumindest zwei Hennen zu halten“, rechnet der Fachmann.
Aber auch wenn man ein paar Kübelpflanzen aufstellt oder den Hühnern mittels Sandkiste das beliebte Sandbad verfügbar macht, so ist ihnen das übliche Scharren nach Würmern und Picken von grünem Gras normalerweise auf dem Balkon schlichtweg unmöglich.
Gericht verbietet Hühnerhaltung
Das Amtsgericht Köln kam 2010 zu dem Schluss, dass ein Mieter seine zwei Hühner zu entfernen hat. Der Mieter hatte argumentiert, dass er zur Haltung der Hühner in seinem 39 qm großen Ein-Zimmer-Appartement berechtigt sei und von den Vögeln auch keine sonderliche Störung der Mitmieter ausgehe.
Das Gericht sah das anders. Dem Mieter wurde für die Zukunft die Hühnerhaltung ohne Zustimmung der Vermieterin untersagt. Das Halten von Hühnern gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, so das Gericht. Der Balkon sei außerdem zu klein und biete den Tieren nicht den Freilauf, den sie in einem Garten finden könnten. (sua)
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