13-Jähriger läuft wegen Busstreiks mitten in der Nacht zehn Kilometer zur Schule
Angesichts eines Streiks im Nahverkehr hat sich ein strebsamer 13-Jähriger in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) am Donnerstag bereits mitten in der Nacht zu Fuß auf den Weg zur Schule gemacht. Wie die Polizeiinspektion Rostock mitteilte, rief die besorgte Mutter gegen 02.30 Uhr bei den Beamten an und meldete den Jungen als vermisst. Demnach hatte er auf dem Schreibtisch die Nachricht hinterlassen, dass er zur Schule unterwegs sei.
„Die Schultasche war nicht mehr in seinem Kinderzimmer, und der Junge besucht sehr gern die Schule“, berichtete die Polizei. Zudem habe er von dem Streik gewusst. Die Polizei leitete sofort Suchmaßnahmen ein, fand den Jungen aber zunächst nicht. Erst gegen 07.00 Uhr am Morgen meldete die Schulsekretärin, dass der 13-Jährige an der Schule sei. Dazu war er aus dem Stadtteil Toitenwinkel knapp zehn Kilometer durch die ganze Stadt gelaufen.
Schulweg liegt im Verantwortungsbereich des Schülers
Auch im Falle eines Streiks gilt die Schulpflicht und ein Schüler muss dafür Sorge tragen, dass er pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Schule erscheint. Das heißt im Zweifelsfall eben laufen, Fahrrad fahren, von den Eltern fahren lassen oder ein Taxi rufen. Bei einem Streik sind zudem meist alle Buskinder betroffen, sodass auch kurzfristig organisierte Mitfahrgemeinschaften denkbar sind.
Bei Temperaturen um vier Grad Celsius, mitten in der Nacht unerwartet das leere Bett ihres Kindes vorzufinden, kann einer Mutter große Sorgen bereiten. Ob die Mutter des Dreizehnjährigen Rostockers ebenfalls von dem Streik des Busunternehmens wusste, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.
Die Rostocker Verkehrsbetriebe RSAG informierten in einer Pressemitteilung ihrerseits erst am Vortag über den geplanten Streik. Dort heiß es: „Die Gewerkschaft ver.di hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rostocker Straßenbahn AG kurzfristig für Donnerstag, den 23. Januar 2020, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Der Streik ist ab Betriebsbeginn, circa 03:00 Uhr, bis etwa 03:00 Uhr des Folgetages geplant.“
Wer übernimmt die Taxikosten?
Der „Focus“ berichtete Ende Februar 2019 über einen ebenfalls 13-jährigen Schüler aus Marktschorgast in Oberfranken. Sein Schulweg ist bis zur Bushaltestelle bereits 2,3 Kilometer lang und führt größtenteils über eine unbeleuchtete Landstraße ohne Gehweg oder breitem Seitenstreifen. Besorgt um die Sicherheit des Kindes drängte der Stiefvater darauf, dass die Kommune die Taxikosten übernehmen soll. Nach mehreren Jahren entschied schließlich der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über den Sachverhalt.
„Das Gericht empfahl dem Landkreis […], die Kosten für die Beförderung zu übernehmen – und zwar nicht nur im Winter, sondern auch in den Sommermonaten. Und das bis zum zehnten Schuljahr“, fasste der „Focus“ zusammen. Da Bildung Ländersache ist, variiert die Distanz, ab der das jeweilige Land die Fahrtkosten erstatten muss. In Nordrhein-Westfalen werden die Kosten ab 3,5 Kilometer erstattet, in Sachsen-Anhalt erfolgt eine Staffelung nach Grund-, Mittel- und Oberstufe zwischen 1,4 und 5 Kilometern.
Darüber hinaus ergibt sich die Frage, ob Kinder ohne vorherige schriftliche Erlaubnis bei fremden Eltern mitfahren dürfen, und – sollten die Busse fahren – was im Winter passiert. Wenn ein Schüler selbst dafür zu sorgen hat, dass er rechtzeitig in der Schule ankommt, müsste er theoretisch berücksichtigen, dass Busse unter winterlichen Bedingungen zu spät kommen können und einen Bus eher nehmen. An vielen Schulen dürfen Schüler jedoch erst kurz vor Unterrichtsbeginn ins Gebäude, was dazu führt, dass Kinder mitunter teils über eine Stunde in der Kälte warten müssten. (ts/afp)
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