„Wer schützt uns vor dem Medienkartell?“

Für die Rundfunkgebühr gibt es keine Wahlfreiheit. Was macht das mit einer Medienlandschaft, wenn der Wettbewerb ausbleibt und ein scheinbar unangreifbares Monopol besteht? Wie können Leser, Zuschauer und Zuhörer noch Meinung von Fakten unterscheiden, wenn darauf seitens des Produzenten kein Wert mehr gelegt wird? Ein Gastkommentar.
Titelbild
Das Wort Pressefreiheit ist in einem Ausschnitt des Artikels 5 des Grundgesetzes am Außenhof des Jakob-Kaiser-Hauses in Berlin zu sehen.Foto: Florian Kleinschmidt/Illustration/dpa
Von 17. Juli 2024

Als Standard Oil zu groß und David Rockefeller zu mächtig geworden war, wurde der Trust zerschlagen. Als American Tobacco die Konkurrenz an die Wand gedrückt hatte, wurde das Monopol verboten. Als Du Pont eine marktbeherrschende Stellung erobert hatte, wurde das Unternehmen entflochten. Und so weiter.

Solange die USA ihren Glauben an den Wert der Freiheit, die Vorzüge der Marktwirtschaft und die Unentbehrlichkeit des Wettbewerbs nicht verloren hatten, waren sie mit ihren Anti-Trust-Gesetzen schnell und gründlich bei der Hand.

Vergleich hinkt

Hier und heute haben wir es mit einem Medienkartell zu tun. Die privilegierte Stellung, die ihnen im dualen Rundfunksystem zugestanden worden war, haben die öffentlich-rechtlich verfassten Anstalten dazu genutzt, ihre ohnehin schon beträchtliche Macht weiter auszubauen.

Sie haben ein System, das die Meinungsfreiheit garantieren sollte, in ein Quasimonopol verwandelt, das neben dem Absatz auch die Preise diktiert. Jedermann ist Kunde, ob er will oder nicht. Und jedermann muss zahlen, ob er will oder nicht. Von seiner Freiheit bleibt da nur die Hälfte übrig.

Um diesen traurigen Zustand zu verteidigen, hat ein gut bezahlter Gutachter den Rundfunkzwangsbeitrag mit der Kurtaxe verglichen, die ja auch von denen bezahlt werden müsse, die den Kurpark gar nicht erst betreten.

Bei diesem holprigen Vergleich hatte er nur vergessen, dass man der lästigen Kurtaxe einfach dadurch entkommen kann, dass man dem Kurort fernbleibt. Der Rundfunkbeitragszahler kann das aber nicht, er muss seinen Beitrag bezahlen, auch wenn er den Kurort nie betreten hat und am Kurbetrieb aus guten Gründen nicht teilnehmen will.

Nachricht und Meinung

Im Falle des Rundfunkbeitrags sind diese Gründe in Form von Protestschreiben, Gutachten und Klagen tausendfach vorgetragen worden, bis heute ohne jeden spürbaren Erfolg. Die Intendanten behaupten zwar, dass ihre Programme die im Staatsvertrag genannten Kriterien der Objektivität und der Unparteilichkeit, der Ausgewogenheit und der Vielfalt erfüllen, bleiben den Nachweis aber schuldig.

Diesen Nachweis verlangen sie vom Bürger, wohl wissend, dass er ihn nicht führen kann, weil ihm das dazu notwendige Archivmaterial fehlt. Über das gebieten nur die Intendanten und die rücken es nicht heraus. Warum wohl nicht?

Die hohen Richter hatten uns ein Programm versprochen, das durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit unverzerrt widerspiegelt – so wörtlich. Das war natürlich Poesie, Juristenpoesie; die Prosa klingt ganz anders.

Da wird die Grenze zwischen Nachricht und Kommentar, Meinung und Faktum, Werbung und Information verschoben und verwischt und oft genug in voller Absicht überschritten. Womit dann auch die Meinungsfreiheit in der Luft hängt, denn die setzt Sachkenntnis voraus.

Zweckgebundene Steuer

In dieser Lage Hoffnung auf die bekannten Gremien, die Rundfunk- und Verwaltungsräte zu setzen, wäre lebensfremd. Denn diese Räte stehen unter der Fuchtel von Parteien und Verbänden, von Gewerkschaften, Kirchen und NGOs, die ihre eigenen Interessen im Auge haben, wenn sie vom Gemeinwohl reden.

Sämtliche Auswüchse, für die die Gehaltsexzesse beim rbb ja nur ein Beispiel unter vielen waren, sind von den Gremien beschlossen, genehmigt oder doch geduldet worden. Was ist von solchen Stellvertretern zu erwarten?

Sie nennen den Beitrag eine Demokratieabgabe – ein doppelter Betrug, weil es sich um eine zweckgebundene Steuer handelt, die obendrein dann auch noch ihren Zweck verfehlt.

Die Demokratie lebt von der Meinungsfreiheit, der Leidenschaft und Disziplin der öffentlichen Debatte. Nur die verlässliche Information erlaubt es dem Bürger, sich über das Regierungshandeln ein zutreffendes Urteil zu bilden. Die „Tagesschau“ trägt dazu wenig oder gar nichts bei, die Redakteure wollen ja framen, Zeichen setzen und Haltung zeigen. Und erweisen damit der Demokratie einen Bärendienst.

Neuordnung des Marktes

Freiheit verlangt mehr als das Recht, abzuschalten. Sie schließt das Recht ein, die Zahlung für ein Programm, das seinen Ansprüchen nicht gerecht wird, zu verweigern. Den Öffentlich-Rechtlichen würde damit die Basis wegbrechen.

Bedauern muss man das nicht, kann es sogar begrüßen, weil die Missstände, die da so folgenlos beklagt werden, ja niemals Missstände gewesen sind, sondern genau das, was von einem Kartell zu erwarten war.

Der jetzt fällige Versuch, den Markt neu zu ordnen, sollte sich am Gedanken der Freiheit orientieren. Die Bürger können und wollen selbst entscheiden, wofür sie zahlen und wofür nicht. Sie sehnen sich nach Wahlfreiheit und die setzt Wettbewerb voraus.

Über den Autor: 

Konrad Adam ist Journalist, Publizist und ehemaliger Politiker. Von 1979 bis 2000 war er Feuilletonredakteur der FAZ, anschließend bis 2007 Chefkorrespondent von Welt in Berlin. Politisch war Adam zunächst Mitglied der CDU, später Gründungsmitglied der AfD. Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 trat er aus der AfD aus. Zudem ist er Gründungsmitglied des „Bund der Rundfunkbeitragszahler“, der am 6. Juni 2024 seine Arbeit aufgenommen hat (www.buendnis-beitragszahler.de

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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