Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit eines Künstlers verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei am Dienstag (2. Februar) zur Zahlung von 2000 Euro Entschädigung verurteilt, weil sie die Meinungsfreiheit des britischen Künstlers Michael Dickinson verletzt habe. Die sieben Richter des EGMR kamen zu dem Ergebnis, dass eine Verurteilung Dickinsons durch die türkische Justiz aus dem Jahr 2010 den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze.
Der Streit drehte sich um eine Collage, mit welcher der damalige türkische Regierungschef und heutige Präsident Recep Tayyip Erdogan wegen seiner Unterstützung für den US-Einmarsch im Irak kritisiert wurde. Dickinsons Collage sollte zeigen, wie abhängig Erdogan von der US-Regierung sei.
Die Collage wurde bei einer Friedensdemonstration in Istanbul 2006 präsentiert. Daraufhin leiteten die türkischen Behörden Ermittlungen gegen die Organisatoren der Demonstration ein. Dickinson verbrachte drei Tage in Untersuchungshaft.
Die Richter am EGMR befanden, Dickinsons Werk sei eine „politische Kritik“, die Teil einer „Debatte von öffentlichem Interesse“ sei. Wenn er wegen solcher Aktivitäten verurteilt werde, könne das seinen Willen beeinträchtigen, sich weiter in die öffentliche Debatte einzuschalten.
(afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion