Staatsrechtler Vosgerau: „Die Regierung will die politische Wohlerzogenheit des Bürgers überwachen“
Für Epoch Times kommentiert CDU-Mitglied Dr. Ulrich Vosgerau einen viel diskutierten FAZ-Gastartikel von Verfassungsschutzpräsident Haldenwang. Dabei spart er nicht mit eindeutiger Kritik: Für den Staatsrechtler ist Haldenwang ein wichtiger Protagonist im Bestreben, in Deutschland eine gelenkte Demokratie zu installieren. Haldenwang sehe die Aufgabe des Verfassungsschutzes darin, die öffentliche Meinungsbildung anzuleiten und von oben zu steuern. Das sei laut Vosgerau alarmierend und auch hochgradig verfassungsfeindlich.
Vosgerau geriet selbst Anfang des Jahres ins Visier des Verfassungsschutzes. Er stand auf einer vom Onlineportal „CORRECTIV“ veröffentlichten Teilnehmerliste eines Treffens in Potsdam, zu dem auch der als rechtsextremistisch eingestufte österreichische Aktivist Martin Sellner eingeladen war.
Vosgerau klagte anschließend gegen eine Reihe von Behauptungen von „CORRECTIV“ und konnte vor Gericht einen Teilerfolg gegen das Portal erzielen. Zudem löschte beziehungsweise veränderte „CORRECTIV“ relevante Sätze der ursprünglichen Berichterstattung. Erfolgreich war Ulrich Vosgerau auch mit einer Unterlassungsklage gegen das Nachrichten-Portal „t-online“, die Behauptungen von „CORRECTIV“ übernommen hatten.
Damit ist der Verfassungsrechtler einerseits Experte auf dem Rechtsgebiet, zugleich auch Betroffener dieser Entwicklung.
Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesverfassungsschutzes publiziert in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Was sagt der Jurist zu Auftritt und Inhalt? Überrascht?
Ja und nein. Es entspricht nicht der Tradition, dass sich Präsidenten des Verfassungsschutzes überhaupt öffentlich äußern, also etwa in Zeitungsartikeln. Das hat es bisher nie gegeben. Früher waren das einfach Behördenchefs, die in aller Stille ihre Arbeit gemacht haben. Unauffälligkeit und möglichst wenig öffentliche Wirkung gehörte beim Verfassungsschutz zur Geschäftsgrundlage.
Und nun hat sich alles gewandelt – im Grunde seit dem Amtsantritt von Thomas Haldenwang. Wir haben seither ein ganz anderes Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Bundesamt, das offensiv die Öffentlichkeit sucht, dessen Präsident sich in Talkshows reinsetzt, teilweise mit einem frappierenden Hang zu peinlichen Auftritten, wie etwa der berühmte Talkshow-Auftritt, wo er sich positiv über die Klimakleber geäußert hat und obendrein versuchte, seinen eigenen Applaus durch Handzeichen anzukurbeln.
Das sind ganz peinliche Auftritte. Aber auch völlig unpassende, neben der Sache liegende verfassungswidrige Auftritte, wo Thomas Haldenwang bei den Öffentlich-Rechtlichen erklärt, der Verfassungsschutz könne nicht ganz allein dafür sorgen, die Umfrageergebnisse der AfD wieder zu senken, wodurch eben impliziert wird, dass es durchaus zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehöre, dies zu tun, was nicht der Fall ist.
Es ist verfassungswidrig, was Haldenwang da treibt. Denn der Verfassungsschutz hat nur die verfassungsmäßige Ordnung als solche zu bewachen, keineswegs jedoch, in den politischen Wettbewerb irgendwie einzugreifen.
Und nun haben wir diesen Artikel in der FAZ, der traditionswidrig ist und den es früher nie gegeben hätte. Der aber zu Thomas Haldenwang passt. Und der insofern nicht völlig überraschend ist, als er hier auf einen beträchtlichen Gegenwind reagiert, der sich positiverweise entfaltet hat nach dem Auftritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Bundespressekonferenz, wo sie in Anwesenheit von Thomas Haldenwang den sogenannten 13-Punkte-Plan vorgestellt hat.
Da gab es eine beträchtliche Reaktion in der Öffentlichkeit, bei der auffällig war, dass sie sich mitnichten nur auf die alternativen oder konzernfreien Medien wie Ihres, die „Junge Freiheit“ oder „Tichys Einblick“ beschränkt hat, sondern zum Beispiel auch im ZDF in „Berlin direkt“ wurde ein bemerkenswerter Beitrag mit Prof. Boehme-Neßler aus Oldenburg ausgestrahlt, wo zum Ausdruck kam, dass das alles vollkommen verfassungswidrig ist, was die vorhaben.
Und insofern war es gar nicht überraschend, dass Thomas Haldenwang sich bemüßigt fühlt, diese neue Linie, seine neue Politik zu verteidigen. Das ist ihm allerdings nicht gelungen. Denn wenn man seinen Artikel in der FAZ liest, dann hat man gleich das Gefühl, die schlimmsten Befürchtungen, die sich jetzt an die Aktivitäten des Verfassungsschutzes knüpfen, werden bestätigt.
Haldenwang-Vorgänger Hans-Georg Maaßen hatte als Verfassungsschutzpräsident nie einen Gastbeitrag für Zeitungen geschrieben. Allerdings gab es Sachbeiträge in Fachzeitschriften, die Mitarbeiter für Maaßen verfasst hatten, zum Beispiel zur Cybersicherheit …
Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes war immer unauffällig. Der Name war zumeist in der Öffentlichkeit gar nicht bekannt. Nein, es gehört nicht zu den Aufgaben eines solchen Behördenpräsidenten, dergleichen zu tun. Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes muss sich um seine Aufgaben kümmern, er macht nicht Public Relations.
Das ist das Alarmierende: Wir erleben mit Nancy Faeser und Thomas Haldenwang einen Übergang in die gelenkte Demokratie, wo es Aufgabe des Verfassungsschutzes sein soll, die öffentliche Meinungsbildung anzuleiten und von oben zu steuern. Das ist alarmierend und das ist hochgradig verfassungsfeindlich.
Haldenwang betont in seinem Artikel, dass eine Beobachtung seiner Behörde nicht erst beginnt, wenn etwas Strafbares oder Illegales geäußert wurde. Das sei im Übrigen auch so im Verfassungsschutzgesetz verankert …
Zunächst einmal ist das in der Tat richtig. Denn man muss sehen, dass wir uns in Deutschland immer schon auf einem Sonderweg befinden. Wir sind da ganz anders aufgestellt als alle anderen westlichen Demokratien.
Es ist in westlichen Demokratien an sich nicht üblich, dass es einen Inlandsgeheimdienst gibt, der sich für die politischen Ansichten von Bürgern interessiert. Und zwar auch und gerade von solchen Bürgern, die überhaupt nichts Rechtswidriges getan haben, die sich also an Recht und Gesetz halten und besonders auch keine Gewalttaten planen.
Es ist völlig normal auf der ganzen Welt, dass nicht nur die Polizei, sondern auch Fachbehörden jemanden verfolgen, wenn dieser mit rechtswidrigen Methoden und speziell durch Gewalttaten versucht, die Verfassungsordnung umzustürzen.
Aber es ist nicht üblich, dass auch ein Inlandsgeheimdienst die politischen Ansichten von völlig friedlichen und rechtstreuen Bürgern beobachtet, ob diese sich vielleicht auf der rein theoretischen, rein sprachlichen, rein publizistischen Ebene gegen die Verfassungsordnung äußern. Das gibt es in Deutschland und das war in der Tat schon immer so und das war schon immer ein Problem.
Es ist ein Riesenproblem, wenn der Verfassungsschutz friedliche und rechtstreue Bürger beobachtet. Und das typische Ergebnis dieser Beobachtung ist der bekannte Verfassungsschutzbericht, wo diese Bürger dann aufgelistet sind und gewissermaßen angeprangert werden.
Das Problem daran ist leicht erkennbar: Diese Bürger haben keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet, sonst wäre die Polizei zuständig. Und sie haben erst recht keine Straftaten begangen, sonst wäre die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese Bürger haben nichts von beidem getan und werden dennoch wegen ihrer angeblich verfassungsfeindlichen Äußerungen veröffentlicht.
Wichtig: Es muss „verfassungsfeindlich“ heißen, nicht „verfassungswidrig“. Der Bürger kann sich nämlich gar nicht verfassungswidrig verhalten, weil die Verfassung sich nicht an ihn richtet, sondern an den Staat. Aber er kann sich verfassungsfeindlich verhalten, wenn er eben die Verfassung abschaffen will.
Diese Bürger werden im Verfassungsschutzbericht angeprangert: Das war schon immer ein Riesenproblem. Und es war immer schon so – natürlich aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten – dass dies nur mit größter Zurückhaltung und immer nur geschehen kann, wo die vermeintlich oder wirklich verfassungsfeindlichen Umtriebe von Bürgern wirklich sehr, sehr gut belegt sind.
Eine Neuerung, die noch nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüft wurde, ist, dass der Bundesverfassungsschutz überhaupt Einzelpersonen beobachten kann, wie das jetzt bei Hans-Georg Maaßen der Fall ist. Bisher war es so, dass der Verfassungsschutz immer nur Organisationen beobachten konnte und Einzelpersonen allenfalls eine Rolle spielen, wenn sie eine herausragende Rolle in diesen Organisationen haben. Dass man jetzt auch Einzelpersonen beobachten kann, ist ein Novum.
Herr Haldenwang meint, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief. Woher sollen Journalisten oder Bürger genau wissen, was nicht zulässig ist, wenn die Strafbarkeit als Maßstab nicht mehr zählt? Führt das nicht am Ende dazu, dass viele lieber schweigen?
Die Äußerung, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief, ist schon per se unglaublich skandalös. Was soll sie denn sonst sein, wenn nicht ein Freibrief? Es ist ein Grundrecht. Und es ist völlig skandalös, dass Haldenwang hier so eine Theorie einführt. Es gibt bekanntlich Grundrechtsschranken. Es gibt Schranken der Meinungsfreiheit, eben die allgemeinen Gesetze, das steht ja bereits im Artikel 5 des Grundgesetzes.
Da kann man dann genauer fragen, was ist mit den allgemeinen Gesetzen gemeint und was unterscheidet allgemeine von Spezialgesetzen? Das sind die Schranken der Meinungsfreiheit.
Haldenwang behauptet aber jetzt, die grundgesetzlich vorgesehenen Schranken der Meinungsfreiheit seien gar nicht die wahren Schranken, sondern es gäbe lange vor den grundgesetzlich vorgesehenen Schranken noch ganz andere Schranken, die er sozusagen freihändig setzt.
In seinem Beitrag in der FAZ bildet er einen ganz, ganz, ganz langen Satz, der alarmierend ist. Wenn man diesen in sich verschlungenen und mehrfach sich selbst immer wieder relativierenden Satz irgendwie zusammenzufasst, dann lautet die Kernaussage: Wir garantieren für nichts, am besten sagst du gar nichts. Denn wenn du irgendwas sagst, kann das ins Auge gehen.
Hier werden von Thomas Haldenwang Schranken der Meinungsfreiheit eingeführt, die nirgendwo und am allerwenigsten im Grundgesetz vorgesehen sind und die Haldenwang einfach so konstatiert als angeblich bestehend. Das ist ein Skandal. Es ist es verfassungsfeindlich, was der Mann da treibt.
Aber an einer Stelle können Sie Herrn Haldenwang möglicherweise sogar zustimmen. Nämlich dort, wo er behauptet, in der Nachkriegsgeschichte sei die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr gewesen. Stimmen Sie zu?
Ich weiß nicht. Eigentlich nicht. Ich bin mir da gar nicht so sicher. Man muss erst mal daran denken, dass, solange der Kalte Krieg hier in Deutschland unterwegs war, wir ja heftige Aktivitäten teilweise hatten von Ost-Geheimdiensten, also den Stasi-Außenabteilungen, die alles Mögliche getrieben haben.
Wir hatten in den 1970er-Jahren, als die RAF unterwegs war, insbesondere die zweite RAF-Generation, da hatten wir eine Unterstützer- und Sympathisantenszene, die möglicherweise in die 100.000 ging. Ich bin mir keineswegs sicher, ob die Demokratie heute bedrohter ist als zuvor. Ich finde diese Aussage auch zu pauschalisierend. Da müsste Haldenwang erst einmal mehr belegen, auf welche Indizien er denn so eine Aussage stützen will.
Er meint es ja offenbar so – und da muss man keine große Fantasie haben – dass die Demokratie heute besonders bedroht ist, weil es die AfD gibt. Das ist ein großes Feindbild. So meint er das, auch wenn er nicht AfD sagt. Aber das würde ich so nicht teilen: Denn vielfach bemüht sich die AfD sogar um eine die Verfassung schützende Position.
Sie haben den Kalten Krieg erwähnt. Herr Haldenwang schreibt in besagtem FAZ-Gastartikel in etwa, ein Teil der Kritik an der Ampel sei von Putin gesteuert. Oder konkreter: Wenn sich hohe Offiziere darüber unterhalten, Deutschland beziehungsweise die NATO in den Krieg zu führen, dann ist das für Faeser/Haldenwang von Russland gesteuert …
Die Aufnahme dieser Militärs stimmt, das bestreitet ja keiner. Und trotzdem wurde gesagt: Ja, das machen aber die Russen, um uns zu destabilisieren. Der russische Geheimdienst wäre ja einigermaßen blöd, wenn er so etwas nicht mitschneidet, wenn diese Offiziere sich ohne jede Sicherheitsvorkehrung über irgendein Hotel-WLAN irgendwelche Staatsgeheimnisse erzählen.
Und genauso ist es bei den Bauernprotesten, die dann durch die „CORRECTIV“-Affäre aus den Schlagzeilen rausgebracht worden sind. Genauso hat man bei den Bauernprotesten gesagt, das sei alles erstens von den Reichsbürgern und zweitens von den Russen gesteuert. Das war aber nicht der Fall. Die Bauern haben protestiert aus einer Existenzangst, da brauchte Putin keinen zu beeinflussen. Die Existenzangst haben die Bauern wegen Rot-Grün und wegen der Dieselsteuer.
Und genauso wird jetzt gesagt – erst in den letzten paar Tagen von Karl Lauterbach – die Aufregung über die RKI-Files sei von den Russen oder von fremden Diensten gesteuert. Das ist alles Unsinn! Es ist doch mit Händen zu greifen, dass parallel zu der Impfung eine Übersterblichkeit einsetzte, die Corona ohne Impfung nicht verursacht hatte.
Und jetzt hat sich gezeigt, auch erst in den letzten Tagen, dass es zu einem Einbruch der Geburtenrate gekommen ist im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Impfung. Das ist alles mit Händen zu greifen, das brauchen die Russen nicht zu steuern. Das wird gerade standardmäßig aus dem Hut gezogen: Jede Kritik, die der Regierung nicht passt, ist angeblich von den Russen gesteuert worden.
Thomas Haldenwang beruft sich in seinem Artikel auch auf die „CORRECTIV“-Affäre, auf eine Recherche, die „ein Treffen zwischen Rechtsextremisten und Teilen der gesellschaftlichen Mitte“ belegen würde. Das sei ein „Entgrenzungsprozess“, vor dem sein Amt bereits gewarnt habe, so Haldenwang weiter. Was glauben Sie – Sie waren selbst Anwesender bei besagtem Potsdamer Treffen – welche Wirkmacht haben diese Zuweisungen in der öffentlichen Wahrnehmung?
Haldenwang merkt, dass die Gesellschaft das nicht mitschneidet und dass der Respekt vor dem Verfassungsschutz wirklich schwindet. Vor ein paar Jahren war das eine Institution, die irgendwie geachtet war. Und wer dann im Verfassungsschutzbericht stand, da hat dann wirklich jeder brave Bürger gesagt: Um Gottes willen, mit dem würde ich nie gesehen werden wollen, der muss ja wirklich fies sein, wenn er da drinsteht. Inzwischen hat sich allerdings schon herumgesprochen, wie qualitativ schlecht die Haldenwang-Verfassungsschutzberichte sind.
Was ich immer daran kritisiert habe: Den Verfassern dieser Berichte, die im Übrigen meistens Politologen und keine Juristen sind, fehlt oft schon das Basiswissen im Verfassungsrecht. Sie verkennen, dass die Grundrechte staatsgerichtete Abwehrrechte des Bürgers sind, und glauben stattdessen, dass die Grundrechte eine Art Tugendkatechismus für den Bürger sind, anhand dessen der Staat die politische Wohlerzogenheit des Bürgers irgendwie überwachen kann.
Das ist natürlich Quatsch. Und außerdem sind Verfassungsschutzberichte oft besonders schlecht abgefasst. Eine der üblichen Maschen geht in etwa wie folgt: Da sagt irgendein Bürger: „Meines Erachtens ist das gar keine richtige Demokratie mehr.“ Oder der Bürger sagt: „Den Rechtsstaat hätte ich mir aber anders vorgestellt.“ Und daraufhin landet er im Verfassungsschutzbericht. Und der Verfassungsschutz schreibt dann, er hat sich sowohl gegen die Demokratie wie auch gegen den Rechtsstaat ausgesprochen, hat er selber gesagt. Dabei hat der Bürger im Gegenteil gerade diese Dinge eingefordert und beklagt, dass der Staat sich zu wenig an das Grundgesetz halte, das diese Dinge vorsieht.
Also wirklich eine ganz primitive Masche. Übrigens, Fußnote: Ich bin neulich nicht gegen „CORRECTIV“, sondern gegen eine Berichterstattung von „t-online“ vorgegangen. Und „t-online“ hat sogar ohne Gerichtsverfahren – weil wir Nachweis führen konnten – bereits außergerichtlich eine Unterlassungserklärung uns gegenüber abgegeben und wird nicht mehr behaupten, dass ich einem Vortrag gelauscht hätte, wo es um die Ausbürgerung von Deutschen gegangen sei, und dass ich dies auch nachher zugegeben habe. Wird alles nicht behauptet, alles nachweislich freie Erfindung. Das haben die von sich aus so erklärt und jetzt gibt es noch einige weitere Sachen, unter anderem gegen die „Tagesschau“.
Stimmt es Sie hoffnungsfroh, dass die sogenannten etablierten Medien sowie linke Publikationen jetzt auch kritisch reagieren? Kommt da etwas in Bewegung?
Ja, da ist etwas in Bewegung gekommen und das freut mich persönlich, das macht mich zufrieden und ich werbe auch dafür. Es sind in jüngerer Zeit zwei sehr wichtige Bücher erschienen: Vor circa einem Jahr war es das Buch von Ronen Steinke über den Verfassungsschutz. Er ist Jurist und Redakteur bei der „Süddeutschen Zeitung“, also alles andere als ein Rechter. Und er plädiert für die Abschaffung des Verfassungsschutzes, wenn er sagt, insofern wie der Verfassungsschutz nützliche Sachen macht, sei es ungesetzlich, und wenn er unnütze Sachen macht, sei es eben unnütz und einer Demokratie überhaupt nicht würdig, wenn man Bürger, die nichts rechtswidriges getan oder gesagt haben, bespitzelt und Berichte schreibt.
Und jetzt vor zwei Wochen erschien das Buch von Mathias Brodkorb, dem ehemaligen SPD-Bildungsminister von Mecklenburg-Vorpommern, der an Fallbeispielen erläutert, wie der Verfassungsschutz zur politischen Steuerung eingesetzt wird.
Ich war erst Mitte März bei einer Anhörung im sächsischen Landtag. Dort wird das Landesgesetz über die Nachrichtendienste neu gefasst. Das muss auch geschehen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 über das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Deswegen müssen jetzt in allen Bundesländern die Gesetze geändert werden.
Ich war in der Anhörung als Experte und habe den Landtagsabgeordneten erstmal erklärt, was alle anderen Experten, die ebenfalls eingeladen waren, nicht erklärt haben, nämlich den Elefanten, der mitten im Raum steht: Es ist nämlich in einer freiheitlichen Demokratie alles andere als selbstverständlich, dass es einen Inlandsgeheimdienst gibt, der ganz normale Bürger, die nichts rechtswidriges getan haben, von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, dennoch bespitzelt und in Berichten an den Pranger stellt, was dann teilweise schlimmer ist, als vorbestraft zu sein.
Das hat natürlich Aufsehen erregt. Eine Abgeordnete von der Linkspartei, die selber eigene Erfahrungen mit dem Verfassungsschutz hat, die es von daher nicht so unkritisch sehen sollte, hat sich darüber empört und gesagt, sie wollen nur noch Experten fragen, die ein normales Verhältnis zu den Geheimdiensten hätten. Ich habe daraufhin in meiner Rolle als Experte vorgeschlagen, man sollte auch noch in das Landesverfassungsschutzgesetz reinschreiben, der Verfassungsschutz beobachte auch Personen, die kein normales Verhältnis zu den Geheimdiensten haben.
Danke für das Gespräch!
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