Limburg: Wie die Polizei beim Axt-Mord das Volk erzieht
Grauenvolle Videos gehen durchs Netz: Die Ermordung einer Frau durch ihren Ehemann in Limburg. Der Täter hatte die Frau zuerst mit seinem Auto angefahren und sich dann mit einer Axt und einem Schlachtermesser über die wehrlos und verletzt am Boden liegende 31-Jährige hergemacht.
Der Axt-Mord von Limburg
Wie die „Bild“ herausfand, war die Frau mit den beiden kleinen gemeinsamen Kindern vor ihrem gewalttätigen Ehemann in eine Schutzeinrichtung ins hessische Limburg geflüchtet. Hier hatte sie der deutsche Staatsbürger mit tunesischen Wurzeln, der in Rheinland-Pfalz wohnen soll, aufgespürt und hier hatte sie der 34-Jährige auch am Freitagmorgen, 25. Oktober, gegen 8.25 Uhr, auch abgepasst und mit fünf Axt-Hieben nahezu enthauptet. Im Haftbefehl wurde dem Blatt zufolge über „erhebliche Schnittverletzungen im Kopfbereich“ berichtet.
Die beiden Kinder hatte die Frau zuvor in den Kindergarten gebracht. An diesem Tag jedoch kam ihre Mutter nicht, um sie dort abzuholen. Das Jugendamt stand vor der Tür und nahm die Kleinen in Obhut.
Der „unsichtbare“ Täter
Als ob die Tat nicht schon schrecklich genug wäre, versuchte die Polizei Limburg offenbar den Hintergrund des Täters zu kaschieren, indem sie ihn politisch korrekt „behandelte“ und durch Auslassungen „glänzte“.
Laut Polizeibericht ist vom 34-Jährigen die Rede, was sachlich richtig, aber nur die halbe Wahrheit ist. Auch ist vom „Tatverdächtigen“ die Rede, was sachlich nicht richtig ist, da der Mann bei der Tatausführung beobachtet, auf Video aufgenommen und vor Ort von der Polizei festgenommen worden ist. Juristisch gesehen ist es jedoch auch nicht falsch, da der Mann noch nicht angeklagt und verurteilt worden ist. Sachlich ist das allerdings unsinnig, da nicht das Gericht bestimmt, ob ein Mann jemanden umgebracht hat, sondern die Tat an sich.
Die „Bild“ sprach als erstes Medium davon, dass der Täter ein Deutscher sei, ohne näher auf die Hintergründe des Mannes einzugehen, die zu diesem Zeitpunkt wohl auch noch nicht offengelegt waren. Die Information stammte vermutlich aus polizeilichen Quellen. Sachlich ist das sicherlich richtig, doch es ist eben nur die halbe Wahrheit, wie die Polizei auf Twitter zugeben musste:
Da es Sie ja so brennend interessiert: Bei dem 34-Jährigen handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, trägt allerdings keinen deutschen Namen. Inwieweit dies für das Verfahren von Bedeutung ist, ist bis dato unklar. *sf
— Polizei Westhessen (@Polizei_WH) October 25, 2019
Die (Be)-Deutungshoheit
Ein User antwortete: „Der Wähler muss es wissen. Deshalb ist es wichtig.“ Ein anderer Twitter-Nutzer kommentierte auf Französisch: „Mais même en Allemagne, le déni est présent. C’est fou. Trouvez moi un seul allemand de souche qui ait décapité un jour sa femme ! #aveuglement #VivreEnsemble #terrorisme #amouretpaix“ (Aber auch in Deutschland ist Verleugnung vorhanden. Es ist verrückt. Such mir einen einzigen ethnischen Deutschen, der eines Tages seine Frau enthauptet hat).
Hat die Art der Tatausführung etwas mit der Herkunft, dem kulturellen und dem religiösen Hintergrund des Täters zu tun? Möglicherweise. Könnte dies im Verfahren für die Beurteilung der Tat, der Motivfindung und der zu verhängenden Strafe von Bedeutung sein? Möglicherweise. Ist es für die öffentliche Wahrnehmung des Verbrechens von Bedeutung? Möglicherweise.
Polizei oder Presse?
Eigentlich sollten auf deutschem Boden nach zwei Diktaturen die Zeiten längst vorbei sein, in denen die Polizei eine politische Erziehungsfunktion innehatte. Da hilft es auch nichts, sich hinter dem Pressekodex, der rechtlich ohnehin unverbindlichen Empfehlung des Presserates für Journalisten, zu verstecken, da die Polizei keine Presse ist. Auch der Polizist, der die Pressemeldungen verfasst, ist kein Journalist, sondern Beamter des Staates.
Allein aus Gründen der Gewaltenteilung ist eine staatliche Exekutive nicht mit der sprichwörtlichen vierten Macht im Land kombinierbar, die eigentlich eine Kontrollfunktion über die gesetzeskonforme Ausübung der Staatsgewalt haben sollte. Es sei denn, man befindet sich in einer Diktatur mit gleichgeschalteten Machtinstrumenten.
Beweissicherung oder Beweisvernichtung?
Der Polizei liegen Hinweise vor, dass möglicherweise von Tatzeugen Videos oder Fotos gemacht wurden. Solche Personen werden aufgefordert, ihre Aufnahmen nicht im Internet zu veröffentlichen, sondern sofort der Polizei zur Verfügung zu stellen.“
Soll damit die grausame Tat den Menschen vorenthalten oder der auf dem Video agierende Täter verborgen werden? Um der Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, wird die Verbreitung des Videos mit der Verbreitung von „Gewaltdarstellungen“ in Verbindung gebracht. So manchem Leser mag dies wie eine Drohung mit dem polizeilichen Schlagstock vorkommen. Und vielleicht würde sich so mancher wünschen, dass die Polizei dies eher bei den Tätern einsetzen möge, anstatt das entsetzte Volk zu bedrohen.
AfD-Abgeordnete antworten auf Polizeidrohung
Ein AfD-Abgeordneter des Berliner Landtags, des Abgeordnetenhauses, antwortete dem schreibenden Polizeibeamten:
Erneut droht dieser Account Bürger mit Strafverfolgung die nicht zutrifft. § 131 StGB (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Gewalt gegen Frauen ist Zeitgeschehen.#Limburg #Köln Hbf
— Harald Laatsch MdA (@haraldlaatsch) October 25, 2019
Ein anderer Berliner AfD-Abgeordneter vermutet gar einen Zusammenhang der Verschleierung vor dem Hintergrund der aus gesamtdeutscher Sicht sensiblen Wahl im Bundesland Thüringen:
Das Volk für dumm verkaufen? Oder gibt es Anweisungen vor der Thüringer Wahl aus dem Innenministerium?
— Gunnar Lindemann MdA (@AfDLindemann) October 25, 2019
Durch die Egalisierung eines Täters kommt es zu einem Effekt der Beliebigkeit, wie er auch bei Terrorverbrechen so gefürchtet ist. Es könnte jeden und überall treffen: in der Schule, im Sportstadion, im Kindergarten, beim Einkaufen.
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