Verfolgungsunrecht in der einstigen SBZ und DDR – Hehlerei unter Kanzler Kohl

Für die Opfer eine neue Chance – Der Bundestag hat die Befristung aufgehoben – Ein Erfolg vor allem auch der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) – Die Täuschung durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl!
Titelbild
Das Kammergericht in Berlin hat es in einer Entscheidung vom Jahr 2000 für rechtens erklärt, die Bundesregierung der Hehlerei zu bezichtigen und sie als Hehler zu bezeichnen. - Helmut Kohl 1990 im Wahlkampf in Erfurt.Foto: Heinz Wieseler/dpa
Von 23. November 2019

Den allermeisten Medien war die Sache keine Nachricht wert gewesen, noch nicht einmal eine kleine Meldung – selbst der FAZ nicht. Dabei hatte die sich damals als einzige deutsche Zeitung hierbei besonders hervorgetan und von 1990 bis 2003 regelmäßig und umfassend berichtet und kommentiert. Damals. Tempi passati.

Die „Sache“ ist diese: Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 24. Oktober die Befristung von drei Rehabilitierungsgesetzen aufgehoben.*) Es geht um die Wiedergutmachung von den Folgen schwerer politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ, 1945 bis 1949) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR, 1949 bis 1990).

Dieser Erfolg für die Opfer der Verfolgung ist ganz besonders dem beharrlichem Wirken der Aktionsgemeinschaft Rechte und Eigentum e.V. (ARE) und ihrem langjährigen Bundesvorsitzenden  Manfred Graf von Schwerin zu verdanken, dessen Familie selbst zu den Opfern gehört.

Die ARE ist mit ihren 14 Aktionsgruppen in den Bundesländern ein Zusammenschluss von Opfern und Geschädigten der sowjetischen Besatzungszeit und der DDR.

ARE: Auch bisherige Urteile und Entscheidungen infragestellen

Auch dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung und dem Ende der DDR führen Opfer des SED-Unrechtsregimes immer noch Rehabilitierungsverfahren. Die Opfer der rechtsstaatswidrigen Maßnahmen hätten Anträge auf Rehabilitierung nur noch bis zum 31. Dezember 2019 stellen können. Mit dem neuen Gesetz**) gibt es eine Befristung in den Rehabilitierungsgesetzen jetzt überhaupt nicht mehr.

Die Aktionsgemeinschaft ARE sieht in der Fristaufhebung einen bedeutender Fortschritt und eine bessere Ausgangslage. Im Vordergrund stehe auch nach wie vor, bisherige Urteile und Entscheidungen zum kommunistischen Verfolgungsunrecht mit Vermögensentzug infragezustellen. Damit sind vor allem die Opfer der vorgeblichen „Boden- und Industriereform“ gemeint. Ihren Mitgliedern teilte sie unter anderem mit:

Für die Opfer eine neue Chance

„Wir müssen jetzt in einer ‚Such-und-Sammelaktion’ unter den Geschädigten und Opfern der sogenannten Boden- und Wirtschaftsreform die neue Situation nutzen. Für viele von Ihnen kann dies zu einer neuen Chance werden. Wichtig ist aber dabei, dass zwischen Erstanträgen und möglichen Wiederaufnahmeverfahren mit neuen Kriterien zu unterscheiden ist. Bei bereits gestellten und abgelehnten Aufnahmeanträgen zur Rehabilitierung wird ein neues Verfahren leider schwierig und oft auch aufwendig.

Dagegen haben diejenigen, die noch keinen Antrag gestellt haben, obwohl sie von Verfolgung und Eigentumsentzug betroffen sind, jetzt die Möglichkeit, einen Antrag entsprechend der neuen Lage zu stellen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich und werden Ihnen ein entsprechendes Antragsformular zukommen lassen, das die neue Situation berücksichtigt.“ (ARE-Kurzinformation Nr. 324 vom 11. November 2019).

Es geht auch um Eigentumsverletzungen

Bei dem Unrecht, das staatliche Stellen in SBZ und DDR an hunderttausenden Bürgern begangen haben und das wieder gutgemacht werden soll, geht es auch um Eigentumsverletzungen. Zwei von den fünf Wiedergutmachungsgesetzen sind das Entschädigungsgesetz (EntG) und das Ausgleichsleistungsgesetz (ALG), beide vom 27. September 1994, beide zusammengefasst kurz als EALG bezeichnet.

Das EALG regelt die finanzielle Wiedergutmachung für drei Opfergruppen: für Opfer des Nationalsozialismus (1933 bis 1945), für die Opfer von Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 19949) und für die Verfolgungsopfer unter DDR-Verantwortung (1945 bis 1990).

Das Entschädigungsgesetz regelt die Entschädigung für (durch politische Verfolgung) entzogenes Eigentum, dessen Rückgabe nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder dessen frühere Eigentümer lieber Entschädigung statt Rückgabe wollen.

Das ALG macht durch Geldzahlungen nur Enteignungen von Eigentum aus der SBZ-Zeit wieder gut, die nicht in politischer Verfolgung der Eigentümer ihren Grund hatten (bloßes Vermögensunrecht).

Das erste Rehabilitierungsgesetz hat schon die Noch-DDR 1990 verabschiedet

Das erste Rehabilitierungsgesetz hatte Anfang September 1990 bereits die DDR-Volkskammer unter Lothar de Maiziere auf den Weg gebracht, damals das erste und zugleich letzte frei gewählte Parlament der DDR. Die Bundesregierung informierte darüber mit der Überschrift 6. September 1990 – Auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer verabschiedet. Hier ein Textauszug:

Bundesregierung: Hoffnung der Opfer auf Wiedergutmachung

„Durch die Friedliche Revolution ist es möglich geworden, Amtsmissbrauch und Korruption, Willkür und Justizunrecht öffentlich beim Namen zu nennen. Opfer der SED-Diktatur haben daraufhin Anträge auf Rehabilitierung gestellt und die Anerkennung des Unrechts gefordert, das ihnen widerfahren ist.

Das Rehabilitierungsgesetz schafft die Grundlage für die Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen, die im SED-Unrechtsstaat Opfer politisch motivierter Strafverfolgung oder anderer rechtsstaatswidrigen Entscheidungen geworden sind. Wenige Wochen vor dem Ende der DDR gibt die frei gewählte Volkskammer damit dem Willen zur Wiedergutmachung eine gesetzliche Grundlage.

Viele Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und in ihrer Freiheit eingeschränkt wurden, schöpfen Hoffnung auf gesellschaftliche Anerkennung und Wiedergutmachung.“

Das Volkskammergesetz nur teilweise in die Praxis umgesetzt

Weiter schreibt die Bundesregierung in ihrer damaligen Information: „Das Gesetz der Volkskammer kann vier Wochen vor Vollendung der Deutschen Einheit allerdings nicht voll in die Praxis umgesetzt werden. Nach dem Beitritt bleibt nur der Teil in Kraft, der die strafrechtliche Rehabilitierung zum Inhalt hat. Andere Teile des Volkskammergesetzes werden nicht übernommen: die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sowie die Rehabilitierung von Personen, die von alliierten Besatzungsmächten oder deren Behörden inhaftiert, interniert oder anderweitig in Gewahrsam genommen wurden.“

Der ganze Text hier. Vom DDR-Rehabilitierungsgesetz hat nur ein Teil überlebt. Schnell war klargeworden, dass die Bundesregierung selbst Rechtsstaatswidriges begonnen hatte und die Öffentlichkeit darüber zu täuschen versuchte. Ihre Rede von „Amtsmissbrauch und Korruption, Willkür und Justizunrecht“ entpuppte sich als scheinheilig. Den Opfern der SBZ-Zeit wollte sie das enteignete Vermögen nicht zurückgeben, sondern zugunsten ihres Fiskus meistbietend verkaufen. Sie wurde zum Hehler.

Die Täuschung durch die Bundesregierung unter Kanzler Kohl

Zur Erinnerung: Für die Opfer der politischen Verfolgung in der SBZ-Zeit hatten die Bundesregierung unter Helmut Kohl (zusammen mit Wolfgang Schäuble und Theo Waigel) sowie die DDR-Regierung unter Lothar de Maiziere in ihrer „Gemeinsamen Erklärung“ vom 15. Juni 1990 festgestellt, diese Enteignungen seien nicht mehr rückgängig zu machen.

Diese bloße Feststellung, später meist als Restitutionsausschluss bezeichnet, wurde dann aber als ein totales Rückgabeverbot für die entzogenen Vermögenswerte ausgegeben. Dieses Verbot hätten die Sowjetunion und die DDR-Volkskammer zur Bedingung dafür gemacht, das sie der deutsch-deutschen Vereinigung zustimmten.

Dies stellte sich schon bald als Täuschung heraus, später (2003) von Constanze Paffrath in ihrer 2004 als Buch erschienen Dissertation Macht und Eigentum – Die Enteignungen 1945 bis 1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung detailliert belegt.***) An der publizistischen Vorarbeit war ich selbst damals als FAZ-Redakteur wesentlich beteiligt.

Ein Richter: So weit kann es kommen, wenn die Gewaltenteilung nicht mehr stattfindet

Nur wenige deutsche Juristen haben sich öffentlich über die Täuschung und darüber erregt, dass der westdeutsche Rechtsstaat die grob rechtstaatswidrige Verfolgung und den Einzug des gesamten Vermögens für diesen einen Teil der Opfer fortzusetzen trachtete und die Nichtrückgabe des Vermögens in den allermeisten Fällen mit richterlich-folgsamer Hilfe auch durchsetzte.

Zu den wenigen Juristen, die sich gegen den Rechtsverstoß auflehnten, gehört Norbert Schlepp, seinerzeit Richter am Finanzgericht Niedersachsen. In seinem Artikel Bananenrepublik in Sichtweite nannte er den Verstoß „beschämend“ und ein „besonders bedrückendes ja skandalöses Beispiel“ dafür,

„dass die Staatsgewalten nicht immer die nötige Trennung voneinander aufweisen, dass die Exekutive – also Regierung und Verwaltung – die anderen Staatsgewalten in den Hintergrund drängt und dass die Gerechtigkeit im Einzelfall dabei auf der Strecke bleibt. … So weit kann es kommen, wenn die Gewaltenteilung nicht mehr stattfindet. Wir brauchen deshalb dringend eine wirklich unabhängige Justiz, die den Schneid hat, Regierung und Verwaltung ihre Grenzen aufzuzeigen.“ Schlepps vollständiger Artikel hier.

Die Hehler sind bisher davongekommen

Das Kammergericht in Berlin hat es in einer Entscheidung vom Jahr 2000 für rechtens erklärt, die Bundesregierung der Hehlerei zu bezichtigen und sie als Hehler zu bezeichnen. Im deutschen Strafgesetzbuch (Paragraph 259) ist Hehlerei ein Straftatbestand. Die Täter sind bisher davongekommen. Einer von ihnen lebt nicht mehr: Helmut Kohl.

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*) Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz StrehaG, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).

**) Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Das Protokoll über die Verabschiedung des sechsten Ergänzungsgesetzes finden Sie hier.

***) Zitat aus meiner Buchvorstellung vom 26. November 2004 in der Wochenzeitung Junge Freiheit. Der ganze Text hier. Ich empfehle ferner das Interview des Schweizer Online-Portals Xecutive.net mit mir von 2010, das Sie hier finden.

Zuerst erschienen auf www.kpkrause.de

Zum Autor: Dr. Klaus Peter Krause, geb. 1936, war bis zu seinem Ruhestand verantwortlicher Wirtschaftsredakteur (Ressortleiter) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und Geschäftsführer der FAZit-Stiftung, der Mehrheitsgesellschafterin der FAZ und der Frankfurter Societäts-Druckerei. Er betreibt seit 2008 den Blog kpkrause.de http://kpkrause.de/

 

 

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