Umkämpfte Spurensicherung in Georgia
Am Wochenende 28./29. November ist im US-Bundesstaat Georgia etwas ganz Ungewöhnliches passiert. Ein Bezirksrichter erließ drei Notverordnungen zu den US-Wahlen hintereinander. Zuerst hatte der Richter angewiesen, dass die Daten in den Wahlautomaten nicht geändert bzw. gelöscht werden dürfen. Wenige Stunden später hob er den Befehl wieder auf.
Am Sonntagabend machte derselbe Bundesrichter seinen zweiten Befehl rückgängig und erließ eine dritte Verfügung. Wahldaten dürfen demnach nicht mehr gelöscht werden, und ebenso ist untersagt, die Dominion-Wahlmaschinen zurückzusetzen. In der US-Präsidentschaftswahl gehört der Bundesstaat Georgia zu den umkämpften „schwankenden Staaten“.
Spuren sichern, Wahlmaschinen „einfrieren“
Die Rechtsanwältin Sidney Powell reichte am 25. November eine 104 Seiten dicke Klageschrift gegen den vermeintlichen Wahlbetrug in Georgia ein. Das ist nicht die einzige rechtliche Anstrengung der Unterstützer des US-Präsidenten Trump in Georgia. Neben ihr kämpft auch ein anderer bekannter Rechtsanwalt, Lin Wood.
Die Klagen von Sidney Powell und Lin Wood richten sich gegen Georgias Gouverneur Kemp, Staatssekretär Raffensperger und mehrere Mitglieder der Wahlkommission in Georgia. Beide haben in ihren Klageschriften auf vermeintlichen Wahlbetrug durch die Dominion-Wahlmaschinen hingewiesen und gefordert, dass alle Dominion-Wahlmaschinen konfisziert und überprüft werden sollen.
Am Sonntag, dem 29. November, verfügte der Bezirksrichter Timothy Batten im Rahmen einer Notverordnung, dass alle Wahlmaschinen „eingefroren“ werden sollen. Das Zurücksetzen der Geräte wurde untersagt.
„Den Angeklagten wird befohlen, den Status quo beizubehalten, und es wird ihnen vorübergehend untersagt, bis zu einer weiteren Anordnung des Gerichts, irgendwelche Wahlautomaten im Staat Georgia zu löschen oder zurückzusetzen“, schrieb der US-Bezirksrichter Timothy Batten Sr. in einer am 29. November erlassenen Notverordnung.
Gegenbehauptung, um Wahlmaschinen auf Null zurücksetzen zu können
Die Angeklagten, in diesem Fall Georgias Gouverneur Kemp und Staatssekretär Raffensperger, behaupteten dem Richter gegenüber, die Wahlmaschinen seien nicht im Besitz des Bundesstaats.
Daraufhin hob der Richter seine Anordnung auf mit folgender Begründung:
„Der Antrag der Kläger scheitert, weil sich die Wahlmaschinen, die sie beschlagnahmen wollen, im Besitz von Bezirkswahlleitern befinden. Jede einstweilige Verfügung, die das Gericht erlässt, würde sich nur auf die Beklagten und diejenigen erstrecken, die sich unter ihrer Kontrolle befinden, und die Kläger haben nicht nachgewiesen, dass die Bezirkswahlleiter sich unter der Kontrolle der Angeklagten befinden. Die Angeklagten können nicht als Bevollmächtigte für kommunale Wahlbeamte dienen, gegen die die Klage eingereicht werden sollte“, schrieb der Richter.
Der Kurswechsel des Richters löste Entsetzen aus.
„Was??? Der Richter hob die Anordnung aufgrund der Behauptung der Angeklagten auf, dass die Countys in Georgia die Wahlmaschinen kontrollieren“, schrieb Wood auf Twitter. Er fügte hinzu, dass sich die Maschinen im Besitz des Bundesstaates befinden und dass der Staatssekretär von Georgia derjenige ist, der die Wahlen verwaltet.
Warum sind Georgias Beamte so begierig darauf, die Inhalte der Maschinen zu löschen und sie zurücksetzen?“
Die Folge: Eilantrag eingereicht
Hektik war angesagt. Lin Wood reichte am Sonntag einen Eilantrag beim Gericht mit einer eidesstattlichen Erklärung eines Wahlhelfers ein. Dieser bestätigte: Laut einer Nachricht eines Wahlbeamten vom 25. November sollten die Wahlmaschinen in einem County am 30. November auf Null zurückgesetzt werden. Der Wahlhelfer hatte seine Bedenken um das Löschen der Daten dem Wahlbeamten gegenüber geäußert.
Der Vorgesetzte antwortete ihm, um den Prozess zu stoppen, bedarf es eines Gerichtsbeschlusses. Er sagte: „Wenn wir eine gerichtliche Verfügung erhalten, um den Prozess zu stoppen, werden wir es in unseren SOS-Informationen sehen. Das Problem ist, dass das Gebiet um Atlanta bereits begonnen hat.“ Atlanta ist die Hauptstadt des Bundesstaats Georgia.
Neue einstweilige Verfügung: Wahlmaschinen nicht anrühren!
Am Sonntagabend ruderte Richter Timothy Batten wieder zurück. Es folgte eine neue einstweilige Verfügung, die es den Wahlbeamten untersagt, die bei den Wahlen im November benutzten Dominion-Wahlmaschinen auf Null zurückzusetzen oder die darauf gespeicherten Daten zu verändern.
Um die Wahldaten in Georgia wird hart gekämpft. Warum ist die Nachprüfung in Georgia so wichtig? Und warum haben Sidney Powell und Lin Wood ihren juristischen Kampf gegen den Wahlbetrug zuerst in Georgia gestartet?
Nach den derzeitigen Angaben der Wahlergebnisse liegt die Differenz zwischen Donald Trump und Joe Biden bei nur 12.636 Stimmen. Sobald Verstöße gegen das Gesetz in wenigen Punkten festgestellt und damit die Stimmen für ungültig erklärt werden, könnte Bidens Vorsprung verschwinden. Laut der 104-seitigen Klageschrift, die die Rechtsanwältin Sidney Powell letzte Woche eingereicht hat, sollten mindestens 96.600 Stimmen für ungültig erklärt werden.
Mehrere Anschuldigungen in ihrer Klageschrift hängen mit den Dominion-Wahlmaschinen zusammen. Darüber hinaus haben Experten weitere Indizien für Wahlbetrug festgestellt.
Matt Braynard: Red Flags in den Dateien
Datenanalyst Matt Braynard ist Leiter des Projekts Voter Integrity (Wählerintegrität). Er hat 35 Experimente bezüglich der Wählerdaten in fünf Bundesstaaten bei der Präsidentschaftswahl durchgeführt.
In Georgia hat er zum Beispiel über 1.000 Wähler gefunden, die eigentlich gar keine richtige Wohnadresse in Georgia haben. Hinter den Nummern der Wohnungen, die sie angegeben haben, verbergen sich eigentlich nur Postfächer.
Also anstatt Postfach 123 wird die Adresse als Apartment 123 aufgeführt. Und das ist ein großer Warnhinweis, eine Red Flag. Bemerkenswert an diesen Personen ist auch, dass fast alle von ihnen vorzeitig per Briefwahl abgestimmt haben, nur wenige haben persönlich gewählt. Das ist also wirklich ein Warnhinweis, weil sie illegal registriert sind. Und das nicht nur zufällig, sondern absichtlich.“
Die erste Frage, die gestellt werden muss, ist: Haben diese Menschen tatsächlich die Stimmzettel für die Briefwahl angefordert? Laut Gesetz dürfen die Stimmzettel nur von dem Wähler selbst beantragt werden, oder von jemandem, den der Wähler rechtlich beauftragt hat.
Es wurde auch festgestellt, dass es zahlreiche Wähler gibt, die an beiden Wohnorten die Stimmzettel beantragt und somit doppelt gewählt haben. All das muss vom Gericht genau geprüft werden.
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