Selbstbestimmungsgesetz vom Bundesrat durchgewunken – mit welchen Konsequenzen?

Männer in der Frauendusche? Was passiert mit Frauenschutzräumen infolge des neuen Selbstbestimmungsgesetzes? Trotz bereits vielfach schlechter Erfahrungen in anderen Ländern wird das Recht auf Änderung des Geschlechts so vereinfacht, dass es Missbrauch Tür und Tor öffnet.
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Kein Wort im Bundesrat zur vielfach vorgetragenen Kritik, welche das neue Selbstbestimmungsgesetz leichterhand ad absurdum führen kann.Foto: Eplisterra/iStock
Von 22. Mai 2024

Männer dürfen sich nun ohne Hürden in Mädchenduschen entblößen, auf Frauenplätzen kandidieren, im Sport als Frauen antreten – solange sie sagen, sie seien Frauen. Auch Jugendliche dürfen nun ihr offizielles Geschlecht ändern – ohne Therapie, ohne Wartezeiten und selbst gegen den Willen der Eltern.

Niemandem würde mit dem neuen Gesetz etwas genommen, sagte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank in ihrer Rede im Deutschen Bundesrat. Es würde ein Unrecht beseitigt. In keiner der drei Reden zum Selbstbestimmungsgesetz wurde das Thema Frauenrechte oder Jugendschutz erwähnt. Die Bundesärztekammer sprach sich gegen das Gesetz aus, es missachte den Jugendschutz.

Durchweg positiv

Drei Reden gab es im Bundesrat zum Selbstbestimmungsgesetz, alle drei vom Bündnis 90/Die Grünen. Sie alle begrüßten das neue Gesetz vollumfänglich. Denn es sei höchste Zeit, dass Menschen ohne Voraussetzungen, Wartezeiten oder „unwürdige Zwangsbegutachtung“, so Katharina Fegebank, frei entscheiden könnten, wer sie seien.

Doreen Denstädt (Thüringen) freute sich, dass nun jeder gemäß seinem Geschlechtseintrag an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen könne und Zugang zu Einrichtungen und geschützten Räumen bekäme. Auch das „bußgeldbewährte Offenbarungsverbot“ fand ihre Zustimmung.

Wer das frühere Geschlecht eines Menschen ausforschen wolle, solle mit Sanktionen bedroht werden. Benjamin Limbach betonte, wie gut es sei, dass jetzt jeder seinen Eintrag selbstbestimmt ändern dürfe, ohne Begutachtung, ohne ärztliche Bescheinigung, ohne Wartezeit. Auch die Möglichkeit für Jugendliche, ihren Geschlechtseintrag ohne Einwilligung der Eltern zu ändern, bewertete er positiv.

Ignorierte Folgen

Konkret bedeuten die Reden im Bundesrat:

  • Wer sagt, er sei eine Frau, gilt als eine Frau. Das gilt auch für Männer im Vollbesitz all ihrer körperlichen Fähigkeiten, und damit ebenso für Sexualstraftäter und Pädophile.
  • Diese können ohne Wartezeit, ohne Hormonbehandlung, ohne Beratung oder Therapie jederzeit ihren Geschlechtseintrag ändern. Es ist ein Recht, niemand kann sie davon abhalten.
  • Sportwettkämpfe in der Frauenkategorie stehen biologischen Männern grundsätzlich offen. Die Länder dürfen andere Gesetze erlassen, haben dies aber nicht getan.
  • Frauentoiletten, Frauenumkleiden, Frauenduschen sind für biologische Männer offen.
  • Frauenhäuser, Obdachlosenunterkünfte, Frauengefängnisse stehen biologischen Männern offen. Hier dürfen Einrichtungen abweichende Satzungen erlassen, die aber nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen dürfen. Ein Mann darf nicht nur deshalb ausgeschlossen werden, weil er einen Penis hat.
  • Männliche Lehrer und Betreuer erhalten Zugang zu Bereichen, in denen sich Mädchen ausziehen oder schlafen.
  • Wer hinterfragt, ob die Frau nicht vielleicht früher ein Mann war, soll dafür mit Bußgeld bedroht werden.

Der Bundesärztetag forderte den Bundestag dazu auf, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Es sei zu kritisieren, dass es keine Unterscheidung zwischen der subjektiven Selbstkategorisierung und dem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht einer Person gebe.

Zudem fordern sie, dass Minderjährige ihren Geschlechtseintrag nicht ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung ändern dürfen. Denn nach dem neuen Gesetz dürfen Jugendliche, auch solche mit schweren seelischen Störungen, dies auch gegen den Willen der Eltern.

Bereits schlechte Erfahrungen in anderen Ländern

Das Thema Frauenrechte wurde nicht diskutiert. Denstädt erwähnte, dass andere Länder auch Selbstbestimmungsgesetze hätten, ohne konkret zu werden.

Dass in Spanien ein Mann darauf klagt, dass seine Kolleginnen ihm nicht verweigern dürften, gemeinsam mit ihnen zu duschen; dass es mehrere Männer gibt, die eine Unterbringung in ebenjenem Frauenhaus fordern, in das sich ihre geprügelten Frauen geflüchtet haben; dass Frauen die Plätze auf den Sportpodien verlieren, weil dort Männer stehen; dass es zunehmend Vorfälle von Vergewaltigungen in Frauengefängnissen durch „weiblich definierte“, aber männlich bestückte Personen gibt – all das erwähnte sie nicht. Niemandem würde mit dem neuen Gesetz etwas genommen.

Die Bundesregierung geht auf ihrer Homepage noch einen Schritt weiter. Das Grundgesetz, so ist dort zu lesen, „schützt auch die Achtung der geschlechtlichen Identität, wenn diese vom Geschlechtseintrag abweicht“. Wer also mit heruntergelassener Hose in der Mädchenumkleide erwischt wird, kann auch ohne Eintragung auf der Gemeinde geltend machen, er sei eine Frau, und sich darauf verlassen, dass seine Rechte vollumfänglich geschützt werden.

Der Bundesrat ließ das neue Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren. Es tritt somit zum 24. November 2024 in Kraft.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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