Österreich: SPÖ wollte gezielt mehr Einfluss in der Justiz gewinnen – Ministerin will keine Netzwerke bemerken
Mit der Zusage zusätzlicher Budgetmittel, um Verfahren schneller führen zu können, hat Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montag (10.2.) versucht, die Wogen zu glätten, die jüngste Enthüllungen über eine politische Unterwanderungsstrategie der Justiz in der Alpenrepublik hochschlagen ließen.
Der Kanzler selbst hatte vor etwa zwei Wochen von Defiziten in der österreichischen Justiz gesprochen und dabei explizit die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) genannt. Zudem hatten Kreise der ÖVP ein Protokoll aus dem Jahr 1997 an die Medien gespielt, aus dem hervorging, dass SPÖ-nahe Juristen in der Kanzlei des bekannten Anwalts Gabriel Lansky mögliche Strategien erörtert hatten, um mehr SPÖ-Mitglieder oder Sympathisanten in den Richterdienst zu bringen. In der Sozietät Lansky war unter anderem auch der Wiener Anwalt Ramin M. als Rechtsanwaltsanwärter tätig, der als eine der Schlüsselfiguren in der „Ibiza-Affäre“ gilt.
Grüne Justizministerin Zadic wiegelt ab
Am Montag gab es nun eine Aussprache zwischen Kurz, Justizministerin Alma Zadic, Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler sowie Standesvertretern der Staatsanwaltschaft. Dabei soll Kurz laut „Standard“ den Staatsanwälten signalisiert haben, ihnen die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um Schuldige möglichst schnell ihrer gerechten Strafe zuführen zu können – andererseits aber auch zu gewährleisten, dass Personen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, von Nachteilen in ihrem Privat- und Berufsleben durch überlange Verfahren verschont bleiben.
Zadic wiederum habe eine Art Ehrenerklärung zugunsten der Strafverfolgungsbehörden abgegeben. In einem Statement, aus dem die „Presse“ zitiert, hieß es, dem Justizministerium lägen „keinerlei Hinweise vor, die ein politisches Agieren einer Staatsanwaltschaft nahelegen würden“. Im Vorfeld des heutigen Gesprächs betonte die grüne Ministerin, „keine Netzwerke“ in ihrem Ministerium wahrgenommen zu haben.
Kanzler Kurz hatte bereits im Vorfeld des Treffens auch angekündigt, mit den Behördenvertretern darüber zu sprechen, was getan werden könnte, um „die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken“. Er selbst nahm Bezug auf das Protokoll aus dem Jahr 1997, dessen Inhalt faksimiliert von der Zeitung „Österreich“ wiedergegeben worden war.
„Mehr junge Genossinnen und Genossen zum Richterdienst ermutigen“
Mit Blick auf das Thema „Personalpolitik“ hieß es darin, es sei zu überlegen, „wie sich die Partei noch mehr als bisher einbringen“ könne. Bezüglich des Richterdienstes solle man „mehr junge Genossinnen und Genossen ermutigen“, als Rechtspraktikanten [eine verpflichtende Art von Referendardienst für angehende österreichische Juristen; d. Red.] den Weg in den Richterdienst zu gehen.
Da „vollkommen undurchsichtig“ wäre, wie viele übernommen würden und nach welchen Kriterien, solle darüber nachgedacht werden, eine parlamentarische Anfrage einzubringen. Gabriel Lansky selbst soll beklagt haben, dass in der Mediengerichtsbarkeit der Einfluss der FPÖ – die zum damaligen Zeitpunkt seit mehr als zehn Jahren keiner Regierung mehr angehörte – in allen Instanzen groß sei und dass, da dieser „nachweisbar“ sei, auch hier parlamentarische Anfragen formuliert werden sollten.
Die anwesenden SPÖ-Mitglieder und Funktionäre hätten weiter „Versäumnisse in der Vergangenheit“ festgestellt. Das Problem vieler Richter sei, dass es „auch keine Zusammenarbeit und kein Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Richtern selbst“ gäbe.
Es wird, so heißt es im Protokoll weiter, „die Idee einer rechtssoziologischen Untersuchung geboren“ zum Thema „Richter und Parteibuch“. Erhebungen dieser Art seien jedoch schon gemacht worden und eine Studie sei „relativ sinnlos“, da sie ergeben würde, „was wir ohnehin schon wissen, dass sich Richter nur ungern zur Partei bekennen“. Es stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, einen „informellen Juristenkreis“ zu installieren, für den man in weiterer Folge auch Seminare veranstalten könnte – „sowohl in der Wiener Partei als auch in der Wiener Bildung“.
Proporzsystem prägte gesamte Zweite Republik
Kurz hatte, wie „Österreich“ berichtet, „in einem nicht zur Berichterstattung gedachten Hintergrundgespräch mit Journalisten vor zwei Wochen im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um die Causa Casinos und gegen Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft attackiert und sinngemäß als Netzwerk roter Staatsanwälte bezeichnet“.
Der Sprecher der Partei „Die Allianz für Österreich“ (DAÖ), Karl Baron, erinnerte in einer Presseaussendung daran, dass das Proporzsystem, das in der Zweiten Republik alle Bereiche des öffentlichen Lebens gekennzeichnet hatte, auch vor der Justiz nicht Halt gemacht haben konnte. An der damit verbundenen Aufteilung von Posten im öffentlichen Dienst zwischen den ehemaligen Großparteien ÖVP und SPÖ habe sich auch die Volkspartei beteiligt:
„Die parteipolitische Einflussnahme in der österreichischen Justiz ist seit Bestehen der zweiten Republik ein Faktum. Es geht bei diesen öffentlichen Grabenkämpfen nur um Posten- und Machtverteilung zwischen Cartellverband (CV) und dem Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen (BSA) innerhalb der Justiz.“
Kurz komme daher die Verantwortung zu, zum Wohle des Vertrauens in die Justiz „endlich eine Entpolitisierung der Justiz und des zugehörigen Staatsapparats in Angriff genommen wird“.
Grosz: Politische Unterwanderung aus der Praxis ableitbar
Kolumnist Gerald G. Grosz stellt in seiner Kolumne für „Österreich“ einen Zusammenhang zwischen parteipolitischen Begehrlichkeiten und politisch voreingenommenem Handeln der Justiz her. Er äußert sich in einem Beitrag wie folgt:
„Die Folge der Geiselnahme durch Parteien, das darauf einsetzenden Chaos aufgrund mangelnder Aufsicht? Mafiaparagraph gegen Tierschützer, Terrorermittlung gegen junge Politaktivisten, unerklärliche Verfahrenseinstellungen gegen verdächtige Rote und Schwarze, justizielle Verfolgung missliebiger Kritiker über Jahre hinweg, Richter als Testamentsfälscher, politisierende Staatsanwälte, freigelassene IS-Terroristen, eine Gutachterindustrie die ihresgleichen sucht, jahrelange Verfahrensdauer, pardonierte Sexualstraftäter, eine ja fast unmoralische Divergenz in der Urteilspraxis zwischen Wirtschaftsdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Sie glauben mir nicht? Dann lesen Sie einfach die Zeitung und merken sich die Artikel. Dann geht Ihnen ein Licht auf!“
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