Limburger Lkw-„Vorfall“: Terror-Akt oder „Amokfahrt aus psychischen Motiven“? – Innenminister lässt alle Wege offen
Bei dem Syrer, der am Montagabend, 7. Oktober, gegen 17.20 Uhr, in Limburg mit einem kurz zuvor gekidnappten Lkw während rund 300 Metern Fahrt in acht Autos gefahren war, wurde Haftbefehl, unter anderem wegen versuchten Mordes, erlassen.
Die Wohnungstür seiner Einzimmerwohnung im Naturfreundehaus in Langen wurde noch in der Nacht vom SEK gesprengt, die Wohnung mit einem Spürhund durchsucht. Zudem wurde die Wohnung des Cousins des Syrers im Landkreis Limburg-Weilburg durchsucht. Dort wurden Handys und USB-Sticks sichergestellt. Nach Angaben der „Hessenschau“ hatte sich der Syrer vor der Tat betrunken.
„Hessenschau“ votet für Amok-Fahrt
Der öffentlich-rechtliche Sender ordnet die Tat eher nicht als Terror-Akt ein, obwohl die Ausführung durchaus an die Terror-Anschläge von Nizza (7/2016) und Berlin (12/2016) erinnert:
Vielmehr könnte es sich um eine nicht politisch motivierte Amokfahrt aus psychischen Motiven handeln.“
(„Hessenschau“)
Zufällig sollen Bundespolizisten außer Dienst in der Nähe gewesen sein, die den selbst verletzten Syrer festnahmen.
War es ein Terror-Akt oder eine Amok-Fahrt? Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hielt alle Richtungen offen:
Auch wenn der Tathergang an die schrecklichen Anschläge von Nizza oder Berlin erinnert, ist das Motiv des festgenommenen Manns nach wie vor unklar.“
(Peter Beuth, CDU-Innenminister, Hessen)
Beuth sagte noch, dass der Syrer nach bisherigem Erkenntnisstand „keine Verbindungen in die gewaltbereite islamistische Szene“ habe.
Die für Terror-Anschläge zuständige Generalbundesanwaltschaft beobachtet den Fall weiter, der momentan in den Händen der hessischen Behörden liegt, berichtet der „Merkur“.
Unbestätigt: Zeugen hörten „Allah“-Ruf
Nach Angaben der „Berliner Morgenpost“ hätten Zeugen vom Tatort in Limburg berichtet, dass der Syrer „Allah“ gerufen oder gesagt haben soll. Die Zeugenaussagen sollen derzeit noch nicht bestätigt sein und von der Polizei überprüft werden. Ob dies auf den dschihadistischen Schlachtruf „Allahu Akbar“ hindeutet oder lediglich eine Art „Oh Gott“ bedeutet, ist offen. Eine Pistole soll der Syrer nicht bei sich gehabt haben, heißt es weiter. Die „MOPO“ erinnerte an Erkenntnisse der Terrorismus-Forschung, die „immer wieder auch von Fällen berichtet, in denen sich einzelne Menschen selbst radikalisieren – etwa über Internetpropaganda.“ Es sei von mehreren islamistischen Tätern bekannt, dass sie vor der Tat in psychischer Behandlung gewesen seien, womit deutlich wird, dass sich Terrorismus und psychische Probleme einer Person nicht gegenseitig ausschließen, sondern eher unheilvoll zu ergänzen scheinen.
Fest steht, dass der 32-Jährige polizeilich wegen Drogen- und Gewaltdelikten sowie Ladendiebstahl bekannt ist. Laut „Bild“ soll er zudem am 31. August in Moers ein 16-jähriges Mädchen begrapscht haben. In dem Fall wird gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt. Der Mann kam 2015 nach Deutschland und hatte subsidiären Schutz bekommen. Sein Asylantrag war vor wenigen Tagen abgelehnt worden.
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