Großbritannien verschärft seine Einwanderungsregeln drastisch
Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien nach langem Ringen aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Trotz zahlreicher Widerstände hat das Land unter der konservativen Regierung Boris Johnson den Brexit vollzogen und damit den im Referendum vom 23. Juni 2016 zum Ausdruck gekommenen Willen des britischen Volkes umgesetzt – sehr zum Verdruss der EU-Eliten in Brüssel! Nun folgt eine Übergangsphase, die regulär bis zum 31. Dezember 2020 dauert und in der beide Seiten über die langfristige Gestaltung ihrer Beziehungen verhandeln. In dieser Phase muss Großbritannien noch alle EU-Regeln beachten und seinen Beitrag entrichten. Doch wenn die Vereinbarung erst einmal steht, die Johnson unbedingt bis Ende des Jahres unter Dach und Fach bringen will, ist das Vereinigte Königreich endgültig frei und kann wieder eigenes Recht setzen, ohne Rücksicht auf die immer umfangreicheren EU-Vorschriften nehmen zu müssen.
London bereitet sich schon jetzt auf die Wiedererlangung seiner vollen Souveränität vor und stößt wichtige Gesetzesinitiativen an, um politische Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. So auch auf dem Feld der Migration. Kürzlich hat die konservative Regierung den Entwurf für ein neues britisches Einwanderungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Zustrom unqualifizierter Arbeitskräfte zu stoppen und so die Zuwanderung insgesamt zu reduzieren, Großbritannien aber gleichzeitig stärker für qualifizierte Erwerbspersonen zu öffnen. Deshalb soll ab 2021 ein Punktesystem eingeführt werden. Dieses Punktesystem unterscheidet sich vom klassischen kanadischen Modell, das auch von Parteien in Deutschland wie etwa der AfD als Vorbild gepriesen wird, in einem entscheidenden Aspekt:
Einwanderungswillige müssen nicht nur die insgesamt erforderliche Punktzahl erreichen, sondern zwingend gut Englisch sprechen, ausreichende Qualifikationen mitbringen und ein offizielles Jobangebot nachweisen.
Punktesystem
Erfüllt ein Bewerber diese obligatorischen Voraussetzungen, dann erhält er 50 der 70 Punkte, die für ein Arbeitsvisum erforderlich sind. Um die noch fehlenden 20 Punkte zu erreichen, bedarf es eines Jahresgehalts von mindestens 25.600 Pfund (das entspricht in etwa 30.600 Euro), einer Arbeitsstelle in einer Branche mit Fachkräftemangel oder einem Doktortitel in sogenannten MINT-Fächern (Natur- und Ingenieurwissenschaften). Es können also auch Nichtakademiker aus dem Ausland angeworben werden, sofern ein offiziell festgestellter Bedarf an qualifiziertem Personal besteht, was in Großbritannien gegenwärtig etwa bei Krankenschwestern und Pflegekräften der Fall ist. So gut wie keine Chancen werden dagegen künftig gering- oder unqualifizierte Arbeitnehmer haben, die seit der Öffnung des britischen Arbeitsmarktes für Bürger aus den Beitrittsstaaten Osteuropas zahlreich ins Land gekommen sind. Lediglich für den Agrarbereich will die Regierung jährlich 10.000 Visa für Saisonarbeitskräfte gestatten – eine überschaubare Anzahl, wenn man berücksichtigt, dass in diesem Sektor etwa 70.000 Menschen beschäftigt sind.
Die geplante Neuregelung des Einwanderungsrechts, das anders als heute nicht mehr zwischen Immigranten aus der EU und anderen Ländern der Welt unterscheidet, soll gewährleisten, dass künftig nur noch solche gut ausgebildeten Menschen dauerhaft nach Großbritannien einwandern können, für die auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der ihrer Qualifikation entspricht.
Die britische Regierung lernt damit aus den Fehlern Kanadas. Dort hat man in der Vergangenheit die Erfahrung machen müssen, dass viele Immigranten trotz hoher formaler Bildungsabschlüsse keinen adäquaten Job fanden und schließlich gering bezahlte Tätigkeiten etwa im Taxigewerbe oder in der Gastronomie ausüben mussten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die federführende Innenministerin Priti Patel, selbst indischer Abstammung, spricht mit Blick auf die angestrebte Reform des britischen Einwanderungsrechts von einem „historischen Moment für das ganze Land“. Und weiter:
Wir beenden die Freizügigkeit, holen uns die Kontrolle über unsere Grenzen zurück und kümmern uns um die Prioritäten der Menschen.“
An die Adresse der Kritiker des Regierungsvorhabens gerichtet sagte Patel, dass man die britische Wirtschaft aus ihrer „Abhängigkeit“ von billigen Arbeitskräften aus dem Ausland lösen und stattdessen den „besten Talenten“ Vorrang geben wolle. Die Arbeitgeber forderte sie auf, die Personalerhaltung in den Mittelpunkt zu stellen und verstärkt in Rationalisierung und neue Technologien zu investieren. „Arbeitgeber müssen sich anpassen“, so die klare Ansage.
Siedlungsstatus
Die etwa 3,7 Millionen EU-Bürger, die derzeit in Großbritannien leben (davon rund 2 Millionen aus Osteuropa), sollen auch bei einer Neuordnung des Einwanderungsrechts über den 31. Dezember 2020 hinaus grundsätzlich im Land bleiben dürfen, sofern sie bereits vor dem Brexit in Großbritannien wohnhaft waren und keine schweren Straftaten begangen haben.
Sie müssen sich aber bis zum 30. Juni 2021 registrieren lassen und einen sogenannten „Siedlungsstatus („Settled Status“) für ihren weiteren Aufenthalt beantragen. Von dieser Möglichkeit hatten bis September letzten Jahres aber nur 1,8 Millionen Personen Gebrauch gemacht, also weniger als die Hälfte der Berechtigten. Bei den etwa 900.000 Polen war es sogar nur ein Viertel, was nicht zuletzt am komplizierten Antragsverfahren und Sprachproblemen liegen dürfte. Unklar ist, wie viele EU-Ausländer Großbritannien nach dem 30. Juni nächsten Jahres verlassen werden – sei es freiwillig oder weil sie die Antragsfrist versäumt haben – und wohin sie dann gehen. Zwar hat beispielsweise die polnische Regierung ihre in Großbritannien lebenden Staatsbürger schon vor Monaten aufgefordert, in ihre Heimat zurückzukehren, weil auch im wirtschaftlich prosperierenden Polen die Arbeitskräfte knapp werden (die Erwerbslosigkeit liegt derzeit nur bei etwa 4 Prozent).
Ob das Gros der polnischen Bürger im Vereinigten Königreich diesem Aufruf folgen oder lieber in andere EU-Staaten weiterziehen wird, die ein attraktiveres Lohn- und Sozialniveau bieten als Polen, bleibt abzuwarten. Es ist durchaus möglich, dass zehn- oder gar hunderttausende Polen ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU wahrnehmen und sich auf den Weg nach Deutschland machen werden, um hier Arbeit zu suchen. Eine solche Wanderungsbewegung würde die hierzulande bestehenden Probleme etwa auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen.
Fazit: Mit dem Brexit hat Großbritannien seine Freiheit und damit seinen politischen Handlungsspielraum zurückgewonnen. Den will die Regierung Johnson konsequent nutzen, auch in der Zuwanderungspolitik, die deutlich restriktiver gestaltet und an den nationalen Interessen des Landes ausgerichtet werden soll.
Aus Nachwahlbefragungen ist bekannt, dass die Verärgerung der Briten über den unkontrollierten Zuzug von Ausländer auch aus der EU bei der Brexit-Abstimmung 2016 den Ausschlag zugunsten der Befürworter eines Austritts gegeben hat.
Nun will Johnson liefern, indem er ein neues, intelligentes Einwanderungssystems implementiert, das die Immigration nach Qualität steuert und gering qualifizierte Ausländer bzw. Armutsmigranten, die das Sozialsystem unter dem Strich stärker belasten als sie an Steuern und Abgaben einzahlen, draußen hält. Ein Recht, das für alle Zuwanderungswilligen gilt, also auch für solche aus Staaten der Europäischen Union, die bislang unreguliert nach Großbritannien kommen und sich dort niederlassen durften. Davon kann Deutschland, das den Regelungen der Europäischen Union unterworfen ist, nur träumen!
Über den Autor: Torsten Groß, geb. 1971, war Polizeioberkommissar, Autor und ist Mitglied der Kleinstpartei BIW in Bremen.
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