Gender-Wechsel in der Schule: Keine Mitspracherechte für Eltern
Elon Musk hat gerade angekündigt, seinen Firmensitz von Kalifornien nach Texas zu verlegen. Was seiner Aussage nach das Fass zum Überlaufen brachte, war die staatsweite Anordnung, dass Lehrer Eltern nicht informieren müssen, wenn sie Kinder auf die Trans-Spur setzen. Denn das kalifornische Gesetz verbietet es den regionalen Schulverwaltungen, Lehrer anzuweisen, Eltern über einen Geschlechtsidentitätswechsel ihrer Kinder in der Schule zu informieren.
Das bedeutet, dass es Lehrern freisteht, Eltern zu informieren – oder eben auch nicht. In diesem Staat, so Musk, wolle er keine Steuern mehr bezahlen.
Münchner Leitfaden definiert Geschlecht neu
In München gelten ähnliche Regeln wie in Kalifornien. Die Anzahl der Trans-Kinder boomt – auch in Deutschland. Steigerungsraten von bis zu 4500 Prozent über einen Zehnjahreszeitraum an Kindern, die sich im falschen Geschlecht fühlen, über 80 Prozent davon pubertierende Mädchen. Die Politik verfolgt einen „affirmativen Ansatz“, das heißt, die Kinder sollen bestärkt werden in dem Wunsch, ihre Geschlechtsidentität zu wechseln.
Die Idee der Seele im falschen Körper zu hinterfragen, soll als „Konversionstherapie“ verboten werden. Dieser bejahende Ansatz zum Leben als Trans-Kind ist nicht nur in medizinischen Leitlinien und dem neuen Selbstbestimmungsgesetz festgelegt, sondern wird auch an Schulen praktiziert.
Nimmt man den „Leitfaden zum Umgang mit Trans*, intergeschlechtlichen und non-binären Schüler*innen“ der Stadt München als Beispiel (Herausgeber Referat für Sport und Bildung der Landeshauptstadt München), so stehen dort Dinge, die doch einige Eltern erstaunen dürften. Aber anders als die anderen schulischen Leitfäden, wie zum Beispiel der „Leitfaden zu Abfalltrennung und Abfallvermeidung an Münchner Schulen“, steht dieser nicht online.
Wer nicht genau weiß, wonach er sucht, wird auch nicht fündig. Gleich zu Beginn wird das Wort Geschlecht neu definiert. Anders als im Lexikon geht es hier nicht um Chromosomensätze oder Gameten (männliche Gameten sind Keimzellen, die in der Lage sind, Spermien oder Pollen zu produzieren, während weibliche Gameten Eizellen produzieren können), es geht auch nicht um körperliche Merkmale wie Hoden oder Gebärmutter – nein – die offizielle von der Stadt München dem Leitfaden vorangestellte Definition lautet: „Geschlecht ist ein tiefes Wissen in uns, das jeder Mensch nur für sich selbst beantworten kann.“
Schutz vor sexuellen Übergriffen kein Thema
Sie stammt von einem Mitarbeiter in der Gleichstellungsstelle, der sich selbst weder als männlich noch weiblich sieht, manchmal aber auch als beides. Üblicherweise unterscheidet die Translobby zwischen dem biologischen Geschlecht, das die körperlichen Gegebenheiten bestimmt, und der Geschlechtsidentität.
Diese wird dann als etwas nur selbst Fühlbares, aber nicht Beschreibbares – äh – beschrieben. Dass aber in einem offiziellen Münchner Leitfaden, der ein Grußwort sowohl des Oberbürgermeisters als auch des Schulreferenten enthält, Geschlecht völlig losgelöst von den körperlichen Gegebenheiten definiert wird, ja dass das biologische Geschlecht gar nicht mehr vorkommt, ist interessant.
Man könnte es auch statt „interessant“ einen Rücktrittsgrund nennen. Denn wie sollen Mädchen an Schulen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden, wenn die Verantwortlichen nicht mehr in der Lage sind, Jungen von Mädchen zu unterscheiden?
Der Leitfaden enthält den Vorschlag, dass Lehrkräfte ihre eigenen Pronomen nennen und die Kinder nach den ihren fragen sollen – vor allem die dritte und vierte Geschlechtsoption (ohne Angabe und divers) sollen immer mit abgefragt werden. Die Pronomen sollen auch in die E-Mail-Adresse aufgenommen werden, eine Regenbogenflagge an die Beratungszimmertür geklebt werden.
Nur die Bedürfnisse von Trans-Kindern werden beleuchtet
Dann wird es konkret. Lehrkräfte haben sicherzustellen, „dass trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Schüler*innen unbehelligt eine Toilette nach Selbstdefinition aussuchen dürfen.“ Es ginge gar nicht, wenn Kinder oder gar aufsichtführende Lehrkräfte Trans-Kindern den Zutritt zur gewünschten Toilette verwehrten.
Ein Junge darf also jederzeit die Mädchentoilette aufsuchen, solange er sagt, er fühle sich heute weiblich. Die Mädchen dürfen sich nicht beschweren und die Lehrkräfte nicht intervenieren. Man solle im Gespräch mit Trans-Kindern klären, welche Umkleide sie benutzen wollen.
Für geschlechtsspezifische Angebote (in der Regel sind das Sport und Sexualkunde) heißt es: „Nehmen Sie die Selbstdefinition und die damit einhergehenden Bedürfnisse von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Schüler*innen als Grundlage für die Gruppeneinteilung bei geschlechtergetrennten Angeboten.“
Nie geht es bei den Fragestellungen um die Bedürfnisse der anderen Schüler, es werden ausschließlich die Bedürfnisse von Trans-Kindern angesprochen.
Outet sich ein Kind als „trans“, gilt folgendes Vorgehen:
– Keine Informationen nach außen geben (also Eltern nicht in Kenntnis setzen)
– Das Vorgehen mit den Kindern selbst besprechen
– Beratungsstellen nennen und das Kind ermutigen, sich dorthin zu wenden.
Alle Schutzprinzipien über Bord geworfen
Man stelle sich vor, die Katholische Kirche gäbe einen Leitfaden heraus, wonach Pfarrer sich mit Kindern in einen geschlossenen Raum zurückziehen sollen, um mit ihnen dort intimste Details ihres Geschlechts- und Sexualempfindens zu besprechen.
Die Eltern wissen nichts davon – der Priester und das Kind vereinbaren, dass alles, was in diesem Raum geschieht, auch in diesem Raum bleibt. Sie haben künftig ein gemeinsames kleines Geheimnis vor den Erziehungsberechtigten.
Ersetzt man nun „Katholische Kirche“ und „Pfarrer“ durch „Münchner Schulreferat“ und „Lehrer“, gelangt man zur gültigen Leitlinie in München. In dem Wunsch, Trans-Kindern zu helfen, werden Missbrauchsstrukturen Tür und Tor geöffnet. Genau wie die meisten Priester anständig sind, werden auch die meisten Lehrkräfte diese Zustände nicht ausnutzen.
Wer aber Strukturen schafft, in denen Kinder ermutigt werden, ein sexuelles Geheimnis vor den Eltern zu bewahren, der wird sexuellen Missbrauch durch manipulative Erwachsene ernten.
Mädchen werden häufig Opfer sexueller Übergriffe. Deshalb ist es notwendig, dass sie überall dort, wo sie sich ausziehen oder schlafen, unter sich bleiben. Die Leitlinie besagt, dass Mädchen sich nicht über Jungen in ihrer Toilette beschweren dürfen.
Lehrkräfte sollen das Recht von Jungen und jungen Männern, sich „unbehelligt“ auf einer Mädchentoilette aufzuhalten, durchsetzen. Lehrkräfte haben auch nicht das Recht, einem Jungen zu sagen, er fühle sich doch in Wahrheit gar nicht als Mädchen. Denn das dürfen nur die Kinder allein bestimmen.
Münchner Regelungen im Überblick:
– Das Geschlecht ist komplett unabhängig vom Körper, es geht ausschließlich um das Gefühl
– Kinder werden mit den Pronomen und Vornamen angesprochen, die sie wählen
– Äußert das Kind einen Wunsch oder Frage zum Trans-Sein, wird es darin bestärkt
– Jungen und Männer haben das Recht, in Mädchenräume einzudringen
– Mädchen dürfen sich darüber nicht beklagen
– Eltern müssen nicht informiert werden, wenn das Kind seine Geschlechtsidentität wechselt
Schlechte Erfahrungen und Umdenken in England
England hat mit seinem bestärkenden Trans-Ansatz in Schulen katastrophale Erfahrungen gemacht. Dieser hatte viele Facetten – von Jugendlichen, die Lehrer täglich aufforderten, sie mit neuen Pronomen zu benennen und drohten, sonst den LGBTQ-Verantwortlichen einzuschalten, über Mädchen, denen von Verantwortlichen gesagt wurde, sie sollen sich nicht so anstellen, wenn sie sich über johlende Jungengruppen in Umkleiden beschwerten bis hin zu einzelnen übereifrigen Lehrern, die große Teile einzelner Klassen hinter dem Rücken der Eltern zum Trans-Sein drängten.
Auch hier galt: In Schulen, in denen Direktor und Lehrer besonnen handelten, passierte wenig, aber es gab genügend Vorfälle, um einen landesweiten Proteststurm der Eltern auszulösen. Sie wollten eine vernünftige Politik mit Augenmaß. Die Erziehungsministerin sah sich daher gezwungen, neue Richtlinien zur sozialen Transition für englische Schulen zu erlassen.
Diese sehen vor:
– Eltern müssen in alle Entscheidungen mit einbezogen werden. Wenn es um zukunftsweisende Maßnahmen geht, müssen sie zustimmen.
– Aus Gründen der Fairness dürfen Jungen nicht im Mädchensport antreten.
– Lehrer sollen nicht jedem Trans-Wunsch sofort nachgeben; niemand darf gezwungen werden, neue Pronomen oder Namen zu verwenden.
– Soziale Transition sollte selten sein und nur nach gründlicher Überlegung aller Beteiligten, einer Wartezeit und Gesprächen mit den Elternhäusern erfolgen.
Die neue Richtlinie wurde großflächig begrüßt. Einzig die Translobby-Verbände starteten ein großes Lamento, die Regierung wolle, dass Trans-Kindern „aufhören zu existieren“. Sie versuchten, eine Welle von Protestbriefen gegen die neue Richtlinie loszutreten, die aber weitgehend im Sande verlief.
Eltern bleiben uninformiert
In Deutschland gibt es unterschiedliche Leitfäden zum Umgang mit Trans-Kindern in Schulen. Das grundsätzliche Problem dabei ist, dass der Umgang mit LGBTQ-Kindern und die Erstellung von Leitfäden gerne „Fachleuten“ auf diesem Gebiet überlassen werden – meist Transaktivisten.
Regelmäßig kommen dabei Ergebnisse heraus, die den Schutz von Mädchen vor Übergriffen nicht einmal mehr erwähnen und Eltern als Feinde sehen. Politikern fehlt oft die Erkenntnis, dass solche Richtlinien nicht nur eine winzige Minderheit an Schülern betreffen, sondern Auswirkungen auf alle Kinder haben.
Wer es wagt, nachzufragen, riskiert, als transphob abgestempelt zu werden. Das britische Erziehungsministerium sprach beim Umgang mit Trans-Schülern über „an issue that has been hijacked by activists“ (etwa: Ein Thema, das von Aktivisten komplett besetzt und vereinnahmt wurde) Sie wollten mit ihrer Leitlinie wieder Klarheit und Vernunft an die Schulen zurückbringen.
In München scheinen die wenigsten Menschen auch nur zu wissen, dass es einen Trans-Leitfaden gibt. Es gibt keine offizielle Stellungnahme von Elternverbänden.
Wurden diese über die enthaltenen Regelungen überhaupt in Kenntnis gesetzt? Es ist jedenfalls interessant, dass das Referat für Bildung und Sport es genau bei diesem Leitfaden übersehen hat, ihn online zu stellen.
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