EuGH stellt fest: Deutsche Staatsanwälte sind abhängig von der Politik, nicht vom Gesetz – Ein Skandal

Die BRD ist das einzige Land der EU, das keine europäischen Haftbefehle ausstellen darf. Tatsächlich hat der EuGH mit seinem Urteil auch gesagt, dass das deutsche Justizsystem nicht den westlichen Werten von Demokratie und unabhängiger Strafverfolgung gerecht wird.
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Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.Foto: Thomas Frey/dpa
Von 8. Juni 2019

Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat entschieden, dass deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Die mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften wird in der Urteilsbegründung angeführt. Bereits 2009 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats diesen Mangel angemahnt und Besserung gefordert.

Meine Recherchen haben ergeben, dass die BRD jetzt das einzige Land der EU ist, das keine europäischen Haftbefehle ausstellen darf. Das nur peinlich zu nennen, wäre eine gnadenlose Untertreibung. Tatsächlich hat der EuGH damit gesagt, dass das deutsche Justizsystem nicht den westlichen Werten von Demokratie und unabhängiger Strafverfolgung gerecht wird. In der Begründung des EuGH-Urteils wird angeführt, dass ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden muss.

Da deutsche Staatsanwaltschaften den jeweiligen Justizministern der Länder unterstehen, seien sie nicht unabhängig von der Exekutive. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß ein solcher Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Ministers ausgestellt werde. So leitet in Deutschland der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft. Dabei untersteht er dem Justizminister des jeweiligen Bundeslandes. Im Gegensatz zu Richtern folgen Staatsanwälte den Weisungen ihrer Vorgesetzten.

Staatsanwaltschaften handeln auf Weisung des jeweiligen Justizministers

Wie ist es zu diesem Urteil des EuGH gekommen? Zwei Litauer und ein Rumäne hatten in Irland gegen die Vollstreckung der europäischen Haftbefehle gegen sie Klage erhoben. Die Haftbefehle stammen von den Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau und der Generalstaatsanwaltschaft von Litauen. Der litauische Haftbefehl wurde bestätigt und so dokumentiert, dass die Staatsanwaltschaft dort unabhängig ist, im Gegensatz zur deutschen. Die Frage kann nun lauten: Ist das so schlimm, weil ja die Gerichte selbst unabhängig sind?

Die Sache hat zwei Seiten und beide sind mit Rechtsstaatlichkeit und “westlichen Werten” unvereinbar.

So besteht die reale Gefahr, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland Verfahren eröffnen gegen Personen, die politisch oder anderweitig unliebsam sind, ohne konkrete Verdachtsmomente, nur auf Weisung des jeweiligen Justizministers. Das kann bis zur Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Computern oder anderer wichtiger Arbeitsmittel führen.

Ist ja nicht so schlimm, könnte man meinen, weil ein unabhängiges Gericht letztlich darüber entscheidet. Ist es aber doch, denn mit der Eröffnung eines solchen Verfahrens und den Weiterungen wird zumeist ein “normales” Leben ruiniert, die Lebensgrundlage zerstört.

Die andere Seite ist aber, dass Verfahren auf Weisung der Minister gar nicht eröffnet werden. Das musste ich bereits 2004 erleben, als ich Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen die Verantwortlichen für den Verkauf der BfA-Wohnungen gestellt habe. Die Staatsanwaltschaft München war begeistert, aber nicht zuständig. Berlin hat es kommentarlos abgelehnt. (https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20191/wohnungsnot-und-mietwucher-danke-frau-merkel/)

Ganz aktuell erleben wir seit 2015, dass hunderte Strafanzeigen gegen die Kanzlerin und ihr Regierungsumfeld schlank abgelehnt, ja nicht einmal bearbeitet werden. Da helfen auch unabhängige Gerichte nichts, denn es gilt die alte Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Kanzlerin selbst ist Chefin des Bundesjustizministers und dieser wiederum ist weisungsberechtigt für die Länderjustizminister. So kann die Kanzlerin selbst darüber bestimmen, ob gegen sie überhaupt ermittelt wird. Da kann man Horst Seehofer nur zustimmen, wenn er von einer “Herrschaft des Unrechts” gesprochen hat.

Angemahnte Reformen werden einfach nicht durchgeführt

Alice Weidel von der AfD hat dazu angemerkt, dass die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ein nicht hinnehmbares Einfallstor für mißbräuchliche politische Einflussnahmen auf die Justiz sei.

Alice Weidel weiter:

In allen westlichen Demokratien sind politisch unabhängige Anklagebehörden Standard. Selbst das zentralistische Frankreich hat das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten längst abgeschafft. Statt mit erhobenem Zeigefinger Europa zu spalten und besserwisserische Belehrungen an Nachbarländer wie Polen zu verteilen, täte die Bundesregierung gut daran, notwendige Reformen im eigenen Land nicht länger zu verhindern“,

betonte Weidel und erinnerte daran, daß die anderen Fraktionen im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf ihrer Partei abgelehnt hatten. Ich merke noch an, dass bereits 2009 die Parlamentarische Versammlung des Europarats diesen Mangel angemahnt und Besserung gefordert hatte.

Und weil hier Polen angesprochen wurde, noch ein kurzes Wort dazu. Die polnischen Staatsanwaltschaften dürfen europäische Haftbefehle ausstellen, weil ihre Staatsanwaltschaften unabhängig sind. Aber derselbe EuGH hat befunden, dass diese nicht in jedem Fall auszuführen sind, also die Personen trotz Haftbefehl nicht zur polnischen Justiz überstellt werden müssen, weil die polnischen Gerichte nicht immer unabhängig urteilen könnten.

So haben wir hier den zweiten Fall, wo sich deutsche und polnische Justiz diametral gegenüberstehen. Einmal Staatsanwaltschaften und Gerichte, die wechselseitig nicht unabhängig sind, und dann der deutsche Paragraph 130 “Volksverhetzung”. Während es in Deutschland hart bestraft wird, das Ausmaß der deutschen Schuld am Holocaust auch nur anzuzweifeln, wird in Polen bestraft, wer auch nur andeutet, Polen könnten an der Ermordung von Juden beteiligt gewesen sein. Siehe hier: https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20181/polen-bekommt-jetzt-auch-einen-130-volksverhetzung-nur-anders-herum/

De facto bleibt vom “deutschen Rechtsstaat” kaum etwas übrig

Gerade Deutschland maßt sich an, insbesondere östliche Staaten zu Rechtsstaatlichkeit und “westlichen Werten” zu ermahnen, Sanktionen zu verhängen und Politiker zu maßregeln, ohne konkrete Beweise für angebliches Fehlverhalten vorzulegen.

Jetzt hat der EuGH genau diesem selbsternannten Oberlehrer die Nase in den eigenen Haufen gedrückt, was er weder mit Ungarns Orban noch Russlands Putin machen kann. Was andere Länder betrifft, die noch die Todesstrafe ausführen, verhält es sich ähnlich. Straffällig gewordene Migranten werden nicht ausgeliefert, wenn ihnen zuhause die Todesstrafe drohen könnte.

Und die USA? Natürlich wird ausgeliefert, mit der Vorgabe, die Todesstrafe nicht anzuwenden. Da macht es auch nichts aus, wenn die US-Justiz irrsinnige Urteile fällt, mit tausenden Jahren Haft oder politische Prozesse anstrengt, wie gegen Assange oder Snowden.

Das Urteil des EuGH ist eine schallende Ohrfeige für alle, die überall in der Welt “westliche Werte” und Rechtsstaatlichkeit anmahnen, aber im eigenen Land begründete Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats seit 2009 einfach ignorieren. In der Bundesrepublik sind also Exekutive und Judikative derart verflochten, dass es europäischen Standards nicht genügt.

Denken wir dazu noch an die nach wie vor gültigen “Sonderrechte” der Alliierten in Deutschland, bleibt vom “deutschen Rechtsstaat” kaum noch etwas übrig. Nehmen wir die “Lissaboner Verträge” noch dazu, kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass die BRD ein souveräner Rechtsstaat ist.

Natürlich greifen die Systemmedien dieses Urteil des EuGH genauso wenig auf, wie sie den Fall der drei Jemeniten unter den Tisch fallen ließen, die die BRD gezwungen haben, sich dem Völkerrecht zu stellen, was aber auch im System Merkel verpufft ist. Unser System ist von innen her so verfault, dass es Individuen aus anderen Ländern und des EuGH bedarf, die arrogante Fäulnis aufzudecken.

Solange das System Merkel weitermachen darf, wird sich das nicht ändern. Ach ja, wir haben aktuell ja nicht mal mehr eine Justizministerin, die sich darum kümmern könnte. Frau Barley hat sich ja schlank nach Brüssel verabschiedet. Neubesetzung? Eilt wohl nicht, denn wer will schon diesen Posten haben, wo man Grundlegendes verändern und anschließend die Kanzlerin doch noch vor Gericht stellen müsste. Das ist kein Posten, der förderlich für die eigene Karriereplanung sein kann.

Zuerst erschienen bei Anderweltonline.com

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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