Transkinder: Aufschrei der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer stellt sich offen gegen die Darstellung der Expertenkommission, welche weiterhin bei Geschlechtsdysphorie eine Behandlung mit Pubertätsblockern für angemessen hält. Mit dieser Ansicht des Expertengremiums steht Deutschland ziemlich allein da.
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Die Bundesärztekammer tagte Anfang Mai in Mainz. Hier der Präsident Klaus Reinhardt.Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa
Von 17. Mai 2024

Deutschland geht in der Behandlung von Transkindern einen Sonderweg. Nur hier können Ärzte heranwachsende Kinder noch immer auf Pubertätsblocker und später auf Gegenhormone – z. B. Testosteron für Mädchen – setzen, wodurch die Kinder lebenslang steril werden.

Nur hierzulande dürfen Operationen wie Kastration oder Brustamputation auch an Minderjährigen stattfinden. Fast alle westlichen Länder verbieten diese Praxis mittlerweile, da alle Studien zeigen: Diese Behandlungen führen zu keiner Verbesserung der psychischen Gesundheit der Kinder, sie schaffen aber großes körperliches Leid – und das lebenslänglich.

Bei einem Großteil der Kinder verliert sich das Gefühl, im falschen Körper zu leben, im Lauf der Pubertät. Jetzt schreitet die Bundesärztekammer ein: Sie fordert die Bundesregierung auf, dem ein Ende zu machen.

Mehr Schaden als Nutzen

In Deutschland werden Behandlungsempfehlungen nicht durch den Bundestag oder Krankenkassen verabschiedet, sondern über Leitlinien von Expertengremien erarbeitet. Die neu aufgelegte Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ beschäftigt sich mit der Frage, wann Ärzte welche Maßnahmen ergreifen dürfen, wenn Kinder sagen, dass sie in Wirklichkeit einem anderen Geschlecht angehören.

Die Ergebnisse waren mit Spannung erwartet worden, denn es war klar: Das Gremium hatte mit Prof. Dr. Georg Romer nicht nur einen Transaktivisten als Vorsitzenden, auch die Mitglieder waren mehrheitlich als sehr interventionsfreudig einzustufen.

Andererseits waren international mehr und mehr Studien erschienen, die allesamt zum Ergebnis kamen, dass die in Deutschland übliche Praxis, Kinder in ihrem Wunsch nach Geschlechtsumwandlung zu bestätigen und frühzeitig mit Hormonen einzugreifen, diesen deutlich mehr schadet, als nutzt.

Zuletzt stellte der Cass-Report in England, die größte und umfassende Studie, die zu diesem Thema bislang erstellt wurde, fest: Pubertätsblocker, Gegenhormone und Genitaloperationen haben in der Kinder- und Jugendmedizin nichts zu suchen. Transkinder brauchen Therapie statt Hormone.

Hormone als Lösung?

Was würde sich also in der neuen Leitlinie durchsetzen? Der wissenschaftliche Stand oder die transbejahende Meinung der Mitglieder? Die Kommission stellte fest: Kinder dürfen in Deutschland weiterhin ohne Altersbeschränkungen mit Hormonen behandelt werden.

Nicht einmal für operative Eingriffe ist eine starre Altersbeschränkung vorgesehen. In der Presseerklärung der Kommission liest sich das alles sehr plausibel. Nimmt man das Beispiel Pubertätsblockade, so heißt es, es fehlten zwar Langzeitdaten zu Sicherheit und Wirksamkeit, aber man habe jahrelange Erfahrungen in der Anwendung gesammelt.

Es wird darauf verwiesen, wie sehr Kinder darunter leiden würden, wenn man sie durch die Pubertät zwinge. Und man dürfe nicht vergessen, dass es sich bei diesen Kindern um junge Menschen in schweren Krisensituationen handle. Auch das Unterlassen einer Handlung könne Schaden anrichten.

In der „Süddeutschen“ wird die Ethikerin Claudia Wiesemann zitiert, es könne medizinisch und ethisch unangemessen sein, eine Behandlung aus Sorge vor möglichen Nebenwirkungen prinzipiell zu verweigern. „Vor Schaden Bewahren“, so der Titel, der die Freigabe von Pubertätsblockern an Kinder ohne Altersgrenzen gegen jede Evidenz empfiehlt. (Vera Schröder, Vor Schaden Bewahren, Süddeutsche Zeitung, 25.4.24)

Klare Worte der Bundesärztekammer

Kinder vor Schaden bewahren – das möchte jetzt auch die Bundesärztekammer, die sich öffentlich gegen diese soeben erarbeitete Leitlinie stellt. Sie fordert die Bundesregierung auf, einzugreifen und Hormonbehandlungen an Minderjährigen nur noch im Rahmen von eng definierten wissenschaftlichen Studien unter Heranziehen einer Ethikkommission und weiteren Einschränkungen zuzulassen.

Als Begründung führt die Bundesärztekammer an: Es ist klar erwiesen, dass sich Kinder, die hormonell behandelt werden, nicht besser fühlen als solche ohne Hormonbehandlung.

Die Gabe von Pubertätsblockern führt sehr häufig zu weiteren Eingriffen in den kindlichen Körper, welche Sterilität, eingeschränkte sexuelle Erlebnisfähigkeit, Anorgasmie und Amputationen von Brust oder Penis nach sich ziehen. Dies können Kinder und Jugendliche nicht überblicken.

Vor Abschluss der alterstypischen Altersrollenkonflikte oder Körperbildstörungen sollen keine Blocker eingesetzt werden dürfen.
Minderjährige können für derartig weitreichende Eingriffe kein informiertes Einverständnis geben, weil ihnen die Reife dazu fehlt.

Eine Geschlechtsunzufriedenheit findet sich am häufigsten im Alter von circa elf Jahren, die Häufigkeit dieser Symptomatik nimmt dann im weiteren Verlauf mit dem Alter ab. Die eindeutige Mehrheit der Minderjährigen zeigt im Verlauf keine fortbestehende Geschlechtsunzufriedenheit.

Bei der bestehenden Evidenzlage zur Behandlung von Transidentifikation muss die Sorge um das Kindeswohl überwiegen.

Entscheidung der Bundesregierung gefordert

Ein weiterer Punkt, den die Ärztekammer anmahnt, ist eine langfristige, evidenzbasierte Studie über mindestens zehn Jahre. Denn die Empfehlungen in der neu erarbeiteten Leitlinie sind wissenschaftlich nicht belegt. Das hat auch die Expertenkommission selbst so gesehen.

Sie hat die Leitlinie kurzfristig auf die Stufe S2k (konsensbasiert) herabgestuft, da S3 oder S2 (evidenzbasierte Empfehlung) angesichts der internationalen Studienlage nicht mehr haltbar gewesen wäre.

Das Vorgehen der Bundesärztekammer ist ungewöhnlich. Sie stellt sich offen gegen die Darstellung der Expertenkommission, dass es keine Langzeitstudien gebe. Sie verneint rundweg einen Nutzen der empfohlenen Behandlungsmethoden, der von den Kommissionsmitgliedern so engagiert vorgetragen wurde. Sie fordert die Bundesregierung auf, sich gegen die Ergebnisse zu stellen und das Kindeswohl zu beachten.

Auch wenn die Bundesregierung darauf nicht reagieren sollte, ist in Deutschland nun eine Stellungnahme von offizieller Seite veröffentlicht, die das Vorgehen der Expertenkommission infrage stellt. Dadurch könnte die Darstellung und Einschätzung in der Öffentlichkeit sich verändern.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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