„Steuerzahlergedenktag“ ist eher Mitte September und nicht am 12. Juli

Eigentlich eher am 13. September: Rundfunkbeitrag, Steuern für Miete, Energiesteuern, Mehrwertsteuern und noch mehr fließt nicht in die Berechnung für den „Steuerzahlergedenktag“ ein. Bezieht man diese Daten ein, kommt man auf ungefähr 70 Prozent Abgabenlast für die Bürger.
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Nimmt man noch ein paar der üblichen Abgaben hinein, dann arbeitet jeder Bürger noch viel länger für den Staat als nur bis Juli.Foto: iStock
Von 17. Juli 2023

Alljährlich wird der sogenannte Steuerzahlergedenktag medienwirksam vom Bund der Steuerzahler ausgerufen. Bis zum errechneten Stichtag sollen die von den sozialversicherungspflichtig angestellten Bürgern erarbeiteten Entlohnungen an den Staat gehen, und nach dem Gedenktag landen die Entlohnungen in den Taschen der Arbeitnehmer.

So die Erzählung. Jedoch ist die Berechnungsmethodik nicht nur fragwürdig. Sie ist handwerklich falsch und das lässt sich auch schlüssig darlegen.

Dieses Jahr wurde der 12. Juli, also der vergangene Mittwoch, als Steuerzahlergedenktag errechnet. Das „Handelsblatt“ titelte: „Steuern und Abgaben: Ab heute früh arbeiten die Deutschen im Schnitt für ihren eigenen Geldbeutel.“ So in der Art hallt es dann in sämtlichen Medien durch den Blätterwald.

Fragwürdige Berechnungsmethodik

Laut Berechnungen des Bundes der Steuerzahler sollen dem durchschnittlichen Arbeitnehmer von einem verdienten Euro lediglich 47,3 Cent bleiben. Allein diese Relation gleicht schon einer Abgabenhölle.

Der Bund der Steuerzahler vergisst jedoch, eine Vielzahl von staatlichen Zwangsabgaben in die Berechnung einzubeziehen.

Zu nennen sind zum Beispiel: der staatliche Rundfunkbeitrag, Steuern für Miete und Wohnen, Abgaben für Berufsgenossenschaften, Mehrwertsteuer für Lebensmittel, Mehrwertsteuer für Kleidung und Konsumgüter, Energiesteuern, CO₂-Abgaben, höhere Preise durch Unternehmenssteuern und vor allem die Kaufentwertung durch das Aufblähen der Geldmenge. Kaum quantifizieren lässt sich zudem die Belastung für sämtliche staatliche Eingriffe und für den Bürokratieerfüllungsaufwand im Allgemeinen.

Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen ist auch durch den Arbeitnehmer zu erwirtschaften

Unter dem Strich werden die indirekten Abgaben komplett unterschlagen. Auch der sogenannte Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen wird in der Berechnung des Bundes der Steuerzahler nicht der Abgabenlast der Arbeitnehmer zugerechnet. Jedoch ist es für einen Arbeitgeber unerlässlich, dass der Arbeitnehmer auch diese Kosten für das Unternehmen erwirtschaftet.

Überhaupt ergibt die Aufrechterhaltung des Angestelltenverhältnisses für den Unternehmer nur Sinn, wenn der Arbeitnehmer mehr erwirtschaftet, als er an Kosten für das Unternehmen verursacht. Insofern ist der Arbeitgeberanteil dem ausgewiesenen Bruttogehalt ebenso zuzurechnen wie etwaige Aufwendungen für Berufsgenossenschaften und so weiter.

Knapp 70 Prozent staatliche Zwangsabgaben und die Tendenz ist steigend

Für das Jahr 2020 habe ich seinerzeit die Abgabenlast näherungsweise und auf Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Exakt und für jeden Arbeitnehmer lässt sich ohnehin keine Berechnung anstellen. Seinerzeit errechnete ich eine Abgabenlast von 68,8 Prozent.

Steuererhöhungen durch die Einführung der CO₂-Abgaben folgten nach meiner Berechnung. Auch die allgemeinen Preissteigerungen im Zuge der Energiekrise und Preissteigerungen im Bereich der Lebenshaltungskosten führten zu einer höheren Abgabenbelastung.

Die Daten sind von 2020 – und damit vor der CO₂-Abgabe und den Preissteigerungen. Berechnung von Benjamin Mudlack.

Zusätzliche Abgabenerhöhungen sind längst beschlossen. Die Rede ist zum Beispiel von höheren CO₂-Abgaben und der Ausweitung dieser Abgabe auf die Entsorgung von Abfall und so weiter.

Die Täuschungen sind allzu offensichtlich, denn auch die CO₂-Abgabe wird nicht wirklich als Steuer deklariert. Sie wird den Menschen einfach als notwendige und moralisch hoch aufgehängte Maßnahme verkauft. Ich erinnere mit Verweis auf die CO₂-Zertifikate beziehungsweise die CO₂-Besteuerung an meinen Beitrag zur Renaissance der Moralschuldverbriefung.

Finanzielle Freiheit fehlt

Die Menschen halten sich für aufgeklärt und frei. Jedoch kann für sozialversicherungspflichtige Menschen in Deutschland auf Basis der skizzierten Fakten keine Rede von finanzieller Freiheit sein.

Eine Abgabenlast von 70 Prozent ist ohne Zweifel mit einer Versklavung gleichzusetzen. Und die Akzeptanz für eine derartige Abgabenlast ist nur durch massive Täuschung aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus ist es nahezu unmöglich, ausschließlich mit einem durchschnittlichen Arbeitseinkommen (also ohne Startkapital oder ererbtes Vermögen) Privateigentum aufzubauen oder Wohneigentum zu erwerben.

Der Häuserpreisindex stieg von 2010 bis 2022 um satte 110 Prozent. Die politisch verfügte Bailout-Politik im Zuge der Finanz- und Euro-Krise hatte eine massive Geldmengenausweitung zur Folge. Daraus resultierte nicht nur der Anstieg der Häuserpreise, sondern auch der Preise für sonstige Vermögensgüter wie zum Beispiel Aktien, Edelmetalle und Oldtimer.

Während die Häuserpreise um durchschnittlich 110 Prozent gestiegen sind, stiegen die durchschnittlichen Nettolöhne (ledig/kinderlos) im Zeitraum von 2010 bis 2022 lediglich um etwa 37 Prozent. Auch wenn die Menschen es mehrheitlich nicht bewusst wahrnehmen, an der Stelle wird das Privateigentum drastisch eingeschränkt. Die politischen Entscheidungen führen zu steigenden Preisen und zu einer permanenten Erhöhung der Abgabenlast, was sich wiederum negativ auf das Privateigentum auswirkt.

Politik als Mittel

Franz Oppenheimer (1864–1943) war nicht nur der Doktorvater des bis heute von vielen marktwirtschaftlichen Vertretern sehr verehrten ersten Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard, sondern sich auch sehr kritisch mit dem Staat und möglichen Fehlentwicklungen auseinander.

Er sah Politik als Mittel zur Bewirtschaftung des Menschen mit den politischen Mitteln der Täuschung, der Propaganda, des Zwangs und unter Androhung von Gewalt an. Auch der Bund der Steuerzahler spielt nach meiner Überzeugung das Spiel der Täuschung mit. Es wird nicht aufrichtig berechnet, wie hoch die Abgabenlast tatsächlich ist. Die mehr als drastischen Folgen der Inflationssteuer (Aufblähung der Geldmenge durch staatliche Kreditaufnahme) finden keinerlei Berücksichtigung und werden bei den Berechnungen unter den Tisch fallen gelassen.

Die Täuschung und gesetzlich legalisierte Ausplünderung durch immer neue Gesetze und Abgaben führt immer mehr Menschen in die Armut. Die politische Klasse hat den Respekt und den Schutz des Privateigentums vollständig verloren. Man fragt sich in der Tat, wann das Täuschen nicht mehr von Erfolg gekrönt sein wird. Vermutlich dann, wenn Durchschnittsverdiener mehrheitlich ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch ihr Arbeitseinkommen bestreiten können.

Mit einem Zitat von Frédéric Bastiat zur staatlichen Ausplünderung möchte ich die heutige Kolumne schließen: „Aber es ist das Gesetz, auf das sich der Sozialismus beruft. Er strebt nach legaler, nicht nach illegaler Ausplünderung.“

Zum Weiterlesen

Benjamin Mudlack: „Geld-Zeitenwende – vom Enteignungsgeld zurück zum gedeckten Geld“

Benjamin Mudlack: CO2-Umverteilungszertifikate: Renaissance der Moralschuldverbriefung

Der Artikel erschien zuerst auf der Website Freiheitsfunken.info unter dem Titel: „Steuerzahlergedenktag“ im Herbst und nicht im Sommer

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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