Haisenko über Mietwucher: SPD-Barley greift zum Abschied tief in den sozialistischen Giftschrank

Was Frau Barley als Gesetzesvorlage einbringt, erinnert an die dunkelsten Zeiten von Denunziation und Blockwarten. Verbrämt als Mieterschutz serviert sie Eingriffe in Eigentumsrechte, gepaart mit einer weiteren Stufe, hoheitliche Aufgaben an private Institutionen abzugeben.
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Hier wollen alle wohnen: Das inzwischen durchsanierte Szeneviertel Prenzlauer Berg in Berlin.Foto: Jens Kalaene/dpa
Von 23. Mai 2019

Die Wohnung in Berlin ist gekündigt, die in Brüssel bereits angemietet. Frau Barley wird am Sonntag den 26. Mai ihr Amt als Justizministerin aufgeben. Mit dem Gang nach Brüssel sichert sich Barley ihre persönliche Zukunft, aber nicht ohne vorher der GroKo noch ein tiefrotes Ei ins Nest zu legen.

Was Frau Barley als Gesetzesvorlage einbringt, erinnert an die dunkelsten Zeiten von Denunziation und Blockwarten. Verbrämt als Mieterschutz serviert sie Eingriffe in Eigentumsrechte, gepaart mit einer weiteren Stufe, hoheitliche Aufgaben an private Institutionen abzugeben.

Die “Berliner Zeitung” berichtet: “Im Kampf gegen überhöhte Mieten will Justizministerin Katarina Barley (SPD) neue Wege gehen. Vermietern soll es künftig in Berlin und im übrigen Bundesgebiet verboten werden, für Wohnungen mit überhöhten Mietpreisen zu werben. Sollten sich die Anbieter nicht daran halten, dürfen Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen dagegen vorgehen.” Damit eröffnet Barley Abmahnvereinen neue Pfründe und stellt das Recht auf den Kopf.

Der Mietvertrag ist allein eine Sache zwischen Vermieter und Mieter

Großspurig verkündet Sie: „Wir werden Mietwucher einen Riegel vorschieben. Wenn Vermieter überteuerte Wohnungen inserieren, sollen sie künftig von Mietervereinen abgemahnt werden können. Damit stärken wir diejenigen, die sich schon jetzt täglich für Mieterrechte einsetzen.“ Erstmals liegt es dann nicht mehr nur an den Mietern, gegen überhöhte Mieten vorzugehen. „Mit den Mietervereinen und den Verbraucherzentralen stehen den Mietern künftig starke Verbündete im Kampf gegen Mietwucher zur Seite“. Man sollte genauer betrachten, wie sich Barley die Welt vorstellt.

Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, ist das eine Sache, die sich nur zwischen Mieter und Vermieter abspielt. Kein Außenstehender kann beurteilen, warum der Mietvertrag so und nicht anders abgeschlossen worden ist. Das ist auch dann Privatsache, wenn wegen allgemeinen Mangels ein sehr hoher Mietzins vereinbart wurde. Sollte aber Barleys Vorstellung Realität werden, dann kann praktisch jeder Außenstehende, den es gar nichts angeht, der kein Mandat vom Mieter dafür hat, den Vermieter abmahnen. Und zwar auch dann, wenn es der Mieter gar nicht will.

Naturgemäß applaudieren die Mietervereine. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die geplante Regelung. „Wir werden Vermieter bei offenkundigen Überschreitungen abmahnen“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Die Mieterorganisationen könnten dabei viel zu tun bekommen. Denn das Justizministerium plant, das Verbot der Mietpreisüberhöhung wieder zu einem praxistauglichen Instrument auszugestalten. Der sogenannte Wucherparagraf im Wirtschaftsstrafgesetz soll zu diesem Zweck ins Zivilrecht überführt werden.

Als unangemessen hoch sollen danach Forderungen der Vermieter gelten, die in einem Gebiet mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Wohnungen das ortsübliche Entgelt um mehr als 20 Prozent überschreiten. Erfasst werden dabei auch Nebenleistungen, um zu verhindern, dass zwar die Miete angemessen hoch ist, aber dafür überteuerte Beträge beispielsweise für Möbel oder Internetnutzung verlangt werden. Deswegen ist im Referentenentwurf für das neue Gesetz vom “ortsüblichen Entgelt” die Rede, nicht von der ortsüblichen Miete, kann man in der “Berliner Zeitung” lesen.

Dreister Eingriff in Persönlichkeitsrechte

Abgesehen davon, dass die “ortsüblichen Entgelte” in ihrer Festlegung zweifelhaft sind, schon gerichtlich dagegen vorgegangen wird, erlaubt dieser Entwurf explizit 20 Prozent drüber zu gehen. Als Mathematiker weiß man, dass sich so der Mietspiegel kontinuierlich nach oben verschieben wird. Mietpreisbremse? Fehlanzeige. Die weiteren Ausführungen machen den Entwurf nicht besser. Zukünftig soll es für einen Verstoß nicht mehr darauf ankommen, ob der Vermieter eine individuelle Zwangssituation des Mieters ausnutzt, wie bisher.

Maßgeblich soll allein sein, ob das “ortsübliche Entgelt” um mehr als 20 Prozent überschritten wird. Das ist ein dreister Eingriff in Persönlichkeitsrechte und wahrscheinlich grundgesetzwidrig.

Frau Barley hat aber auch ein Herz für Kapitalanleger, die in Wohnraum investieren. Es gibt nämlich Ausnahmen: “Ausgenommen sind Neubauwohnungen. Der Vermieter soll aber künftig eine höhere Miete verlangen dürfen, wenn dies zur Kostendeckung, etwa bei Investitionen in die Wohnung, nötig ist. Die äußerste Grenze liegt da, wo die Miete in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters steht – wenn die Miete die ortsübliche Miete um mehr als 50 Prozent überschreitet.”

Wem wird das nutzen, sollte man fragen. Wer hat heutzutage schon so viel Geld, dass er Wohnraum zum Zwecke der Vermietung überhaupt bauen kann? Große Kapitalgesellschaften können das und die dürfen dann für ihre Neubauten Mieten kassieren, die 50 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Das aber wird den Mietspiegel als solchen schon wieder in die Höhe treiben. Ebenso halbscharig ist die Formulierung “Kostendeckung”. Gehören da auch Finanzierungskosten dazu, wenn zu knapp hundert Prozent finanziert wird?

In SPD-regierten Städten ist die Wohnungsnot am größten

Frau Barley wird als Spitzenkandidatin der Partei nach Brüssel ziehen, die ein großes S im Parteinahmen hat. Auffallend ist, dass vor allem in Städten, die SPD-regiert sind, die Wohnungsnot am größten und die Mieten am höchsten sind. Betrachtet man dazu die “Qualität” dieses jüngsten Vorstoßes der Noch-Justizministerin, muss man sich darüber nicht wundern.

Dieser wird genauso wenig Wohnraum schaffen wie die feuchten Enteignungsträume des Jusos Kühnert. Aber immerhin hat man ja gerade eine deutliche Erhöhung des Wohngelds für Bedürftige durchgesetzt. Dazu ist allerdings die entscheidende Frage auch nicht gestellt worden: Wem nutzt das?

Marktwirtschaft heißt: Wenn Mieten so hoch angesetzt werden, dass man sie sich nicht mehr leisten kann, können diese Wohnungen eben nicht vermietet werden. Abgesehen davon, dass auch Mietwohnungen heutzutage mehr Spekulationsobjekte denn Renditeobjekte geworden sind, kann ein “normaler” Vermieter sein Objekt nicht längere Zeit leerstehen lassen. Er muss mit der Miete runtergehen, bis er einen Mieter hat und genau das findet tatsächlich statt. Zwar nicht in den Städten, sondern auf dem Land, das durch Abwanderung ausgedünnt ist. Natürlich hilft das dem Wohnungsmangel in den Städten nicht, aber die Unsitte mit dem Wohngeld wirkt schon seit Jahrzehnten. Und zwar in der Weise, dass auch für die miesesten Quartiere überhöhte Mieten kassiert werden können, weil sie der Steuerzahler direkt subventioniert.

Dieses Geld kommt nicht den (armen) Mietern zugute, sondern fließt direkt in die Taschen der Vermieter, insbesondere der Mietkonzerne, die ihre Objekte bis zur Unbewohnbarkeit verfallen lassen. Ich will hierzu gar nicht darauf eingehen, welche Traummieten in Bestlagen für Sozialhilfeempfänger und anerkannte Asylanten von den Städten bezahlt werden. Und das zuverlässig.

Private werden sich mehr und mehr aus dem Mietgeschäft zurückziehen

Frau Barley sichert ihre eigene Zukunft mit der Flucht nach Europa, weil sie erkannt hat, dass die SPD im eigenen Land keine Zukunft bieten kann. Dass sie sich aber mit einem derartigen Entwurf verabschiedet, ist schon dreist. Das ist nicht nur ein Griff ganz tief in den sozialistischen Giftschrank, sondern ein Angriff auf unsere Grundwerte. Nur dem Staat allein steht es zu, für Recht und Ordnung zu sorgen. Ähnlich wie beim NetzDG des SPD-Mannes Maas will Barley privaten Organisationen das Recht geben, mehr oder weniger nach Gutdünken Vermieter anzugreifen.

Da hilft es auch nichts, wenn festgestellt wird, dass für Mieterorganisationen, die Vermieter für zu hohe Forderungen abmahnen wollen, die Ausnahmen ein Risiko bedeuten. Sie können nicht wissen, welche Beträge in eine Wohnung investiert wurden. Sie riskieren, dass sie im Fall einer Niederlage vor Gericht auf den Kosten sitzen bleiben. Der abgemahnte Vermieter hat sich nämlich damit rumzuschlagen und es könnte die Folge sein, dass sich noch mehr Private aus dem Mietgeschäft zurückziehen.

Dann bleiben nur noch Mietkonzerne übrig. Betrachtet man dazu, was die SPD in den letzten Jahrzehnten verbrochen hat, zum Beispiel mit der Steuerbefreiung für Verkaufserlöse von Großkonzernen, kann ich mich des Verdachts nicht erwehren, dass genau das das Ziel der ach so sozialen SPD-Politiker ist. Da kann ich nur hoffen, dass die SPD bei der Europawahl richtig abstürzt. Leider wird es für den ersten Listenplatz von Barley immer noch ausreichen.

Peter Haisenko, Verkehrspilot, war nach seiner Ausbildung bei der Lufthansa 30 Jahre im weltweiten Einsatz als Copilot und Kapitän.  Seit 2004 ist er tätig als Autor und Journalist. Er gründete den Anderwelt Verlag. www.anderweltonline.com/

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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