Enteignung droht: Der tiefe Griff in die Taschen der Bevölkerung (Teil 2)
Wenn jemand von der Inflation profitiert, dann ist es das Finanzamt. Denn steigen die Preise – und mit ihnen die Löhne –, dann nimmt sich der Staat einen größeren Anteil von den Einkommen der Bürger. Dafür muss der Finanzminister gar nichts tun, die Steuerbelastung schraubt sich ganz von selbst immer weiter hinauf.
Das Phänomen ist als „heimliche Steuererhöhung“ oder „kalte Progression“ bekannt. Und in Zeiten von hoher Inflation und Null- und Niedrigzinsen zeigt sich eine weitere hässliche Fratze – die schleichende Inflation. Sie entzieht den Bürgern, Sparern, Rentnern, Arbeitern substanziell Kaufkraft.
Inflation ist eine „besonders heimtückische Form des Diebstahls“ und somit gleichbedeutend mit Wohlstandsverlusten. Die Aufgabe der Wirtschaftspolitik besteht traditionell darin, den Wohlstand des Landes zu mehren. Das hat ja gut geklappt!
Wenn wir jetzt noch die anhaltend hohen Kosten für das Leben, Energie und ideologische Auswüchse wie das Heizungsgesetz hinzuziehen, dann dürfen wir schon einen gigantischen Raubzug auf Erspartes, Wohlstand und Vermögen diagnostizieren.
Der Staat ist eine Hydra, ein vielköpfiges Ungeheuer, das unser Land fest im Griff hält. Schlägt man einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach. Da kommt das aktuelle Enteignungsszenario durch neue Gesetzte und Verordnungen wieder ins Spiel.
„Eigentum verpflichtet“
Das private Eigentum kann nach Art. 14 Abs. 3 GG nur zum Wohle der Allgemeinheit enteignet werden. Der Zugriff auf das Eigentum ist nur zulässig, wenn er einem besonderen, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck dient. Die freiheitssichernde Funktion des Eigentums verlangt ein besonders schwerwiegendes, dringendes öffentliches Interesse; nur um dessen Erfüllung willen dürfen private Rechte entzogen werden.
Ist es ein besonders schwerwiegendes, dringendes öffentliches Interesse, wenn wir mit Wohlstand und Vermögen den Staatsapparat retten, an dessen Tropf fast 50 Prozent des Bruttoinlandsproduktes hängen? Ich denke schon!
Das Grundgesetz untermauert meine Ansichten, denn in Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Für welche Vorhaben und unter welchen Voraussetzungen eine Enteignung zulässig sein soll, hat der parlamentarisch-demokratische Gesetzgeber gesetzlich festzulegen. Und da beginnt das Problem! Die ausgewiesenen und versteckten impliziten Schulden werden den politischen Akteuren wohl die Legitimation verschaffen.
Das Krebsgeschwür der Enteignung hat die Metastasen schon breit gestreut. Neben den neuen bereits erwähnten Gesetzen gibt es das „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“ (SAG) zur Stabilisierung der Banken in ganz Europa. Der Name ist Programm, denn das Gesetz regelt die Sanierung, ggf. auch Abwicklung und Auflösung von Banken mittels Einsatz von Kundengeldern.
Das Gesetz ist das Spiegelbild zu den regelmäßigen Aussagen einer Ex-Bundeskanzlerin, dass „nie mehr“ Steuergelder zur Rettung von Banken eingesetzt werden sollen. Dafür werden zur Kostendeckung zukünftig Kundengelder herangezogen. SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen mit beispielsweise Beträgen über EUR 100.000,- auf Sparkonten, Festgelder oder Kontoguthaben und meinen, das Richtige zu tun.
Durch dieses Gesetz werden sie aber enteignet, ohne rechtliche Mittel dagegen einlegen zu können. Die Beträge können einfach eingezogen werden – ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Unter § 5 des SAG ist dazu festgehalten, dass alle sogenannten Funktionsträger über das Abwicklungsverfahren des Gesetzes Stillschweigen zu bewahren haben.
Deshalb hören Sie auch nichts über dieses Gesetz. Davon betroffen sind alle Kontoguthaben (Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagesgelder, Sparverträge sowie auch vermögenswirksame Leistungen).
Lastenausgleich als Umverteilung im großen Stil
Ein weiteres Gesetz rückt immer mehr in den Fokus – das Gesetz über den Lastenausgleich (LAG). Politiker und der Deutsche Bundestag haben vermehrt darüber diskutiert. Grundsätzlich soll es demnach möglich sein, einer Verschuldung des Staates durch die Enteignung von Immobilienvermögen entgegenzuwirken.
Das Gesetz über den Lastenausgleich wurde erstmalig am 14. August 1952 in seiner ursprünglichen Fassung verabschiedet. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges diente der Lastenausgleich in der Nachkriegszeit der Entschädigung und Eingliederung von Kriegsgeschädigten und Flüchtlingen, die zuvor im Bundesgebiet gelebt haben.
So wurde der Lastenausgleich zum Teil aus der damaligen Vermögensabgabe oder Lastenausgleichsabgabe und aus Steuern finanziert. Es handelte sich hierbei um Kriegs-verschontes Vermögen, welches kriegsgeschädigten Bürgern zugutekommen sollte. Das Gesamtvolumen des Lastenausgleichs war im Jahr 1952 etwa 72 Milliarden DM.
Deutsche, deren Vermögen durch den Zweiten Weltkrieg nicht beeinträchtigt wurde, mussten eine Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 Prozent des berechneten Vermögens abführen. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren.
Die Vermögensbewertung begann mit der Erfassung aller Vermögenswerte, sowohl Immobilien als auch persönliches Eigentum. So wurden zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Wertpapiere, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erfasst.
Der Historiker Heinrich August Winkler sagte 2020 dem „Tagesspiegel“ zu Beginn der Corona-Pandemie: „Deutschland wird um eine Umverteilung großen Stils nicht herumkommen – einen Lastenausgleich zwischen denen, die unter den materiellen Folgen dieser Krise weniger zu leiden haben als die, deren berufliche Existenz auf dem Spiel steht. Die Dimensionen dieser Umverteilung werden die des historischen Lastenausgleichs zugunsten der Heimatvertriebenen und Ausgebombten in der ,alten‘ Bundesrepublik weit übertreffen.“
Weg geebnet für weitere staatliche Enteignungswerkzeuge
Seit 2013 gibt es CAC. Die Abkürzung steht für „Collective Action Clause“, zu deutsch „Kollektive Handlungsklausel“. Alle neuen Staatsanleihen der Eurozone enthalten ab diesem Jahr eine solche Klausel. Das klingt für Laien unverständlich und viele dürften glauben, davon nicht betroffen zu sein – wer besitzt schon Staatsanleihen.
Doch in jeder Lebensversicherung, in jedem privaten Rentensparvertrag und in staatlichen Versorgungswerken stecken solche Papiere. Und mit CAC können die Staaten künftig die Rückzahlung von Schulden verweigern, selbst wenn der einzelne Sparer dem nicht zustimmt.
Damit kann es praktisch jeden treffen. Es riecht so richtig nach einem Angriff auf die Ersparnisse der Bürger, nach geplantem Schuldenschnitt und rücksichtsloser Enteignung. Alles wurde gerichtsfest gemacht und ganz bewusst soll damit die Grundlage dafür gelegt werden, bei künftigen Umschuldungen vor einer Klagewelle durch renitente Kleinanleger geschützt zu sein. Was das für Lebensversicherungen, Riesterrenten und Sparpläne bedeutet, kann sich jeder ausmalen!
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG mit einer Besteuerung von rund 28 Prozent zeigt, wie die Regierung ihren Enteignungswerkzeugkasten stetig ausbaut. Selbst bei einem bloßen Wegzug werden Gesellschaftsanteile an Kapitalgesellschaften wie ein realer Anteilsverkauf behandelt.
Diese drastische Besteuerung wird auf einen angenommenen Gewinn angewendet, unabhängig von den Absichten des Anteilseigners. Das Finanzamt zieht die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert als steuerpflichtiges Einkommen heran.
Harmlos wirkende Datenerhebungen, wie der Zensus 2022 oder die Grundsteuererklärungen, die im Zuge der Grundsteuerreform eingeholt wurden, dienen als Informationsgrundlage über die Vermögens- und Wohnverhältnisse. Damit ebnen sie den Weg für staatliche Übergriffe, wie beispielsweise die angedachte „Progressive Grundsteuer für Wohnfläche pro Person“.
„Demokratische Kontrolle der Verteilung von Profiten“
Der „Fit-für-55“-Plan schreibt vor, dass der Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent reduziert werden muss. Um dies umzusetzen, sollen sämtliche Häuser mindestens die Energieklasse E erreichen. Für Eigentümer vieler Altbauten bedeutet das Sanierungskosten im sechsstelligen Bereich.
Die Strafen für Nichteinhaltung wurden zwar noch nicht festgelegt, orientiert man sich jedoch an der Energieeinsparverordnung, können diese bis zu 50.000 Euro betragen. Für viele Hausbesitzer wäre das sicherlich ein Grund, die Immobilie abzustoßen und käme damit einer Enteignung gleich.
Mit der Studie zur Einführung eines europaweiten Vermögensregisters preschte die EU-Kommission 2021 ebenfalls ein gutes Stück weiter nach vorn in Richtung Enteignung. Das geplante Vermögensregister soll neben Grundbucheinträgen, Immobilien und Handelsregisterauszügen auch andere Vermögenswerte wie Gold, Kunstwerke, Bankkonten, Kryptowährungen oder Firmenbeteiligungen jedes einzelnen Bürgers der Europäischen Union länderübergreifend erfassen. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass nicht nur mit der Enteignung von Immobilien geliebäugelt wird.
Das Wort Enteignung wird dabei vermieden. Lastenausgleich, Kollektivierung oder Vergesellschaftung heißt es im Vertuschungssprech heute. Man fordert dann, so wie Kühnert, die „demokratische Kontrolle der Verteilung von Profiten“.
Grundsätzlich sind in Deutschland Bankeinlagen von bis zu 100.000 Euro pro Person und pro Finanzinstitut versichert, allerdings deckt der Einlagensicherungsfonds nur weniger als 1 Prozent aller Guthaben ab.
Digitaler Euro: Jetzt will die EU die komplette Kontrolle
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt streckt auch die EU schon wieder ihre Fangarme nach dem Vermögen der Bürger aus. EZB-Chefin Christine Lagarde sagte auf einer Konferenz für Fachleute aus dem Finanzbereich, dass der digitale Euro nicht die volle Anonymität wie Bargeld bieten könne.
Das sei „keine gangbare Option“. Und so begründete Lagarde die EU-Pläne: „Es würde es unmöglich machen, die Nutzung des digitalen Euro als Investition zu begrenzen, zum Beispiel über Guthabenobergrenzen.“
Guthabenobergrenzen und die Zuteilung von Digitalgeld für bestimmte Ausgaben sind keine Utopie. Sie sind längst eingeplant und werden derzeit technisch umgesetzt. Das digitale Zentralbankgeld ist die finale Enteignung der Menschen. Und es soll schon sehr bald kommen.
Ein verheerender Maßnahmen-Cocktail, geschüttelt und gerührt aus Finanzpolitik, Wegzugbesteuerung, Lastenausgleich, AMLA, digitales Währungssystem, Zwangsenteignung, CAC, Vermögensenteignung, Vermögensregister, VVBG, Vermögensabgaben, Kriegsabgaben und weiteren würzigen Zutaten wird schon bald serviert werden.
Am Ende bezahlt immer nur einer – der Bürger; und zwar mit dem, was er erwirtschaftet und gespart hat. Die globale Geschichte zeigt klar und deutlich, dass schlussendlich immer der Bürger für das Versagen des Staates zur Kasse gebeten wird.
Jamie Dimon, Vorsitzender der größten US-Bank J. P. Morgan Chase, hat Enteignungen von Landbesitzern zur Bekämpfung des Klimawandels ins Spiel gebracht. Die kontroversen Aussagen entstammen dem jährlichen Brief an die Aktionäre der Bank. Schon jetzt erleben wir Substanzzerstörung durch ideologische, politische Abwege durch Grüne Planwirtschaft – ein Ende ist nicht absehbar! Oder hoffentlich doch bald!
Der Angriff aufs Eigentum hat in Deutschland traurige Tradition. Vielleicht war die Einführung des Euros auch schon solch ein Anschlag. Zumindest hat der Euro seit der Einführung gegenüber dem Gold 83 Prozent an Kaufkraft verloren.
Ein Blick auf die aktuellen Enteignungsgesetze ist von großer Bedeutung, um die möglichen Auswirkungen auf Ihr Eigentum zu verstehen. In den letzten Jahren hat es einige Änderungen gegeben, die eine Enteignung ermöglichen, wenn das öffentliche Interesse dies erfordert.
Um hier alle Eventualitäten vollumfänglich auszuschließen, sollten Vermögenswerte außerhalb des Finanzsystems beziehungsweise außerhalb der Finanzinfrastruktur liegen. Alles, was zentral verwaltet und registriert wird, ist gefährlich.
Rechtssichere Regionen außerhalb der EU in Schlagdistanz und mit einer gesunden Einstellung zu Eigentum und ohne Sprachbarrieren sind das Fürstentum Liechtenstein und/oder die Schweiz. Hier gekauft und eingelagert gibt es keinerlei Meldepflichten und es ist auch kein Bankkonto zur Eröffnung erforderlich!
Die Veränderungen müssen im eigenen Denken und Handeln beginnen.
Zum Autor:
Rolf B. Pieper ist gelernter Bankkaufmann, Ex-Investmentbanker, Journalist, Autor, Vortragsredner, internationaler Finanzmarktexperte sowie Entwickler der Portfoliotheorie „TRIVERSIFIKATION“ sowie der „Wahre-Werte-Strategie“.
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