„Ein fatales Spiel von Macht und Ohnmacht“ – Pädagogen nach 20 Monaten Corona
Seit über eineinhalb Jahren halten die Corona-Maßnahmen die Schulleiter in Atem. Ständig gilt es, neueste Hygienevorschriften zu prüfen. Kritisches Hinterfragen bei den zuständigen Behörden ist unerwünscht, auch wenn selbst die Schüler an der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zweifeln, wie uns ein Autoren-Team aus zehn Pädagogen, darunter auch Schulleiter, mitteilte. Wer kritisch hinterfragt und menschliche Bedenken erhebt, wird auf seinen Beamtenstatus und die daraus erwachsenden Dienstpflichten verwiesen, erklären die Pädagogen gegenüber Epoch Times. Gemeinsam blicken sie auf die vergangenen 20 Monate Corona-Krise. Im Nachfolgenden schildern sie ihre Eindrücke, Bedenken und Hoffnungen.
Das Ende von Gestik und Mimik
Unsere pädagogische Arbeit ist in den vergangenen Monaten zum Erliegen gekommen. Alles, was guten Unterricht in puncto Sozial- und Methodenformen ausmacht, wurde weggewischt. Durch die Corona-Maßnahmen wurde der reine Frontalunterricht wieder als Unterrichtsform etabliert. Seit Corona wird hauptsächlich mit digitalen Medien und isoliert gearbeitet. „Social Distancing“ unterbindet lebensnotwendige soziale Beziehungen, die Einschränkung der Sinne erschwert Handlungsorientierung und das Lernen mit allen Sinnen. Als Pädagogen fragen wir uns: Wo soll das Ganze hinführen? Der soziale Abstand und die Befürchtung, dass alle anderen potenzielle Gefährder sind, verhindern Nähe, Emotionalität und letzten Endes erfolgreiche Pädagogik!
Pädagogik lebt von der realen, verbalen und nonverbalen Beziehungsebene. Nonverbale Kommunikation wird derzeit ausgeschaltet. Die in der Kommunikation so wichtige Rückversicherung durch Augenkontakt in Verbindung mit Gestik und Mimik steht nicht mehr zur Verfügung. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) befördert demzufolge eine pädagogische Katastrophe zu einem großen Anteil mit. Auf die medizinischen Probleme durch das Tragen von Masken gehen wir hier nicht näher ein.
Ständig erscheinen neue Corona-Landes- und Hygieneverordnungen für Schulen. Also müssen auch andauernd schuleigene Hygienepläne geschrieben, aktualisiert und Stundenpläne der jeweils aktuellen Situation angepasst werden. Lehrer unterrichten fachfremd, weil sie in einem Klassenraum bleiben sollen, um dadurch die Durchmischung der sogenannten Kohorten zu verhindern.
Rechtliche Fragen hierzu blieben bisher unbeantwortet. Remonstrationen oder Nachfragen bei Schulleitungen und Dienstvorgesetzten werden, wenn überhaupt, Monate später beantwortet. Telefonische Kommunikation ist zwar ein probates Mittel (immer mit Hinweis auf die aktuelle Corona-Verordnung oder Informationen der Hausjuristen), bringt aber auch keine verwertbaren Resultate. In einigen Fällen werden Dienstenthebungsverfahren als die endgültige Lösung propagiert, anstatt sich mit berechtigten relevanten Inhalten und unseren Bedenken auseinanderzusetzen. Fragen nach der Haftung beispielsweise bleiben unbeantwortet und führen sogar zur Ächtung des Fragenden. Durch dieses behördliche Vorgehen ist offiziell allen Anordnungen umgehend Folge zu leisten.
Folgsame Lehrer entwickeln eine politisch und medial gesteuerte Wahrnehmung. Sie glauben, alles richtig zu machen. Kritische Pädagogen bekommen keine plausiblen Antworten und werden gar angefeindet. Es bauen sich Fronten auf. Lehrer gegen Lehrer, Eltern gegen Lehrer, Lehrer gegen Schüler. Letztere mit Bedacht darauf, dass die AHA+L-Regeln eingehalten werden, sodass sogar Schüler gegen Schüler agieren. Denunziationen und scheinbar unlösbare Konfliktsituationen dominieren im Alltag. Pädagogik funktioniert nicht mehr.
Viele Kollegen leben ihren Konformismus aus und empfinden die erforderlichen Maßnahmen im „Kampf gegen die schlimmste Pandemie seit Menschengedenken“ als gut, sinnvoll, angemessen und alternativlos. So unglaublich es klingt: Moralische und empathische Kriterien sind fast bedeutungslos geworden. Kinder zu drangsalieren gehört zum neuen Repertoire von vielen Pädagogen. Wie erreichen wir diese Kollegen? Bisher haben wir noch keine Antwort.
Wir (noch) wenige kritische Pädagogen versuchen, das Beste aus der Lage zu machen – das Beste im Sinne der Kinder und Eltern, welche die Welt teilweise nicht mehr verstehen. Wir versuchen, ihnen immer wieder Mut und Hoffnung zuzusprechen, auch wenn die Situation ebenso schwer auf unseren Schultern lastet. Schließlich gilt für uns alle: Unsere Kinder – unsere Zukunft.
Seitens der Landesregierungen sind aktuell Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um Lerndefizite zu kompensieren und Schadensbegrenzung zu betreiben. Ob diese Maßnahmen erfolgreich sein werden, bleibt abzuwarten. Aus pädagogischer und psychologischer Sicht sind die Schäden an den Kinderseelen katastrophal. Das tatsächliche Ausmaß ist noch nicht zu erfassen.
Schüler in Corona-Zeiten
Die Folgen der politischen Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht überschaubar. Alle Kinder eint, dass sie seit Corona mehr oder weniger in Angst und Schrecken leben. Die Isolierung von Klassenkameraden und Freunden verunsichert sie. Jeden Tag sollen sie Abstand halten, Hände mehrmals täglich waschen und desinfizieren. Sobald ein Mitschüler positiv getestet wird, werden mündlich tägliche Testungen der Klassenkameraden über definierte Zeiträume vom Gesundheitsamt angeordnet. Dieser Teil der „neuen Normalität“ verstärkt die Ängste der Kinder.
Insgesamt empfinden wir das Verhalten der Kinder als sehr angepasst. Sie dürfen nicht mehr toben und sind sozusagen in ihren Aktivitäten ausgebremst. Spontaner Spielbetrieb, Ausdruck von Emotionen, kreative Einfälle und Bewegungsdrang fallen den Corona-Maßnahmen zum Opfer. Insbesondere die Mädchen verhalten sich noch braver als vorher.
Drohende Strafen seitens konformer Pädagogen bei Missachtung von schulischen Regeln drängen die Kinder immer tiefer in Ängste. Der einzige Ausweg scheint die pauschale Anpassung an die Regeln zu sein, ebenso im außerschulischen Alltag. Wie geht ein Kind beispielsweise damit um, wenn es durch Missachtung der Corona-Regeln für den möglichen Tod von Oma und Opa verantwortlich gemacht wird? Es befolgt ohne Wenn und Aber die Regeln. Damit ist eine suggestive Schuldfrage abgewendet.
Dem fatalen Spiel von Macht und Ohnmacht kann man nur mit größter Fassungslosigkeit gegenübergestehen. Ein Erzwingen von unlogischen Regeln hat sich einen Weg bis in die Schulen gebahnt. Das Repertoire an Maßnahmen war und ist fantasievoll. Es reicht vom kompletten Lockdown, Lockdown mit Notbetreuung, Beschulung von definierten Gruppen bis hin zur vollständigen Anwesenheit aller Klassen. Ein Schulbetrieb unter absolut desolaten Bedingungen.
Im ersten Lockdown wurden Schülern wochenweise Lernmaterialien mitgegeben oder auch via Internet zugänglich gemacht. Die in der jeweiligen Woche davor bearbeiteten Materialien mussten dem Lehrer zur Korrektur wieder vorgelegt werden. Übergaben fanden teilweise in den Fluren statt, dafür wurden für jede Klasse gekennzeichnete Kästen genutzt. Manchmal fanden diese Übergaben auch im Freien statt. Natürlich immer unter Einhaltung der AHA+L-Regeln.
Herausforderung im Online-Unterricht
Vor Corona wären Pädagogen für verrückt erklärt worden, hätten sie derartige Maßnahmen zur Bekämpfung eines tödlichen Virus vorgeschlagen. Jeder Biologielehrer hätte das als dummen Scherz abgetan. Heute gelten diese bizarren Maßnahmen als alternativlos. So schnell haben sich die Zeiten geändert. In diesem Zusammenhang ist wohl das Studium des Strategiepapiers der Bundesregierung „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ als auch das Milgram- und Asch-Konformitäts-Experiment sehr zu empfehlen.
Im Verlauf der diversen Lockdown-Szenarien ist der Onlineunterricht so gut es ging ausgebaut und angepasst worden. Die Schulkinder brauchten entsprechende technische Ausrüstung, die bei Bedarf von der Schule zur Verfügung gestellt wurde. Wenn Eltern und Geschwister, ebenfalls Corona bedingt daheim arbeitend, dasselbe „Homeoffice“ in Anspruch genommen haben, war das schon logistisch problematisch und für manche auch zum Verzweifeln.
Gerade am Anfang der Lockdown-Maßnahmen gab es wenige Rückmeldungen aus den Elternhäusern, obwohl hier seitens der Lehrer regelmäßig nachgefragt wurde. Das Nachfragen war uns wichtig, um einerseits den Kontakt zu den Kindern zu halten und andererseits das Befinden der Kinder einordnen zu können, ob möglicherweise weiterer Unterstützungsbedarf besteht. Schulkinder werden seit Corona-Beginn andauernd derart aus der Bahn geworfen, dass sie ihren vertrauten Platz im Sozialgefüge der Schule sehr schwer bis gar nicht mehr finden. Viele verlieren zusätzlich ihren Tagesrhythmus. Manche Eltern wandten sich in ihrer Verzweiflung an die Schulen, weil sie die Befürchtung hatten, dass ihre Kinder depressiv würden. Diese Kinder wurden teilweise aus Kulanz in die Notbetreuung aufgenommen, obwohl die Eltern keinen „systemrelevanten Beruf“ ausübten.
Masken prägen zukünftige Generation
Die diversen Maßnahmen folgten keinerlei Logik, die nachvollziehbar gewesen wäre. Bis heute nicht. Mal gab es keinen Musik- und Sportunterricht, dann doch wieder. Mal mit Maske, dann wieder ohne. Am Sportunterricht, der das Maskentragen vorschreibt, hätten die Kinder überhaupt nicht teilnehmen dürfen, weil mögliche Gefahren durch das Maskentragen von uns Pädagogen nicht abzusehen waren. Im Musikunterricht war Singen tabu! Mal mussten die Kinder im Klassenzimmer die Masken während des Unterrichts tragen, dann durften diese am Platz doch wieder abgesetzt werden. Auf den Fluren galt und gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Auf dem Pausenhof herrschte dann wieder Willkür. Kritische Schulleiter und Lehrer mussten sich durch ständig neue Verordnungen arbeiten, um ihre pädagogischen Möglichkeiten unter derart grotesken Bedingungen zum Wohle der Kinder auszuloten.
Zudem beobachten wir, dass die Maske von manchen Kindern gar nicht mehr als störend empfunden wird. Sie bemerken vereinzelt nicht einmal mehr, dass sie diese noch in maskenfreien Bereichen tragen. In einigen Fällen werden sie von den Kindern gar nicht mehr abgezogen, weder zum Essen noch zum Trinken. Selbst wenn die Kinder auf den Fluren alleine unterwegs sind, bleibt diese auf.
Masken maskieren! Was nicht erkennbar ist, ist auch nicht einschätzbar. Mimik ist kein natürliches Kommunikationsmittel mehr. Nonverbale Kommunikation verkümmert oder verschwindet vielleicht für immer. Masken signalisieren: Halt den Mund! Die Folgen dieses Eingriffs in unsere menschliche Natur und in unsere Demokratie für zukünftige Generationen sind nicht abschätzbar.
Eltern durften die Schule und sogar das Schulgelände nicht betreten. Es sollte seitens der Schule streng darauf geachtet werden, dass sich Eltern nicht vor der Schule versammeln. Warum? Weil COVID-19 so gefährlich ist oder weil vielleicht ein politisch unerwünschter Gedankenaustausch untereinander hätte stattfinden können?
Wie gefährlich ist SARS-CoV-2 überhaupt?
Zurück zu unseren Schulkindern. Aktuell geht es um Impfzwang. Nach über eineinhalb Jahren „Pandemie“ gerät etwas Entscheidendes völlig in den Hintergrund: Die Frage „Wie gefährlich ist SARS-CoV-2 überhaupt?“ Wie erklären wir unseren Schulkindern, dass vormittags das Virus in der Schule gefährlich ist, nachmittags aber nicht mehr? Zumal verbringen viele Kinder nachmittags ihre Freizeit mit denselben Kindern, zu denen sie vormittags zu Abstand und Maskenpflicht genötigt werden. Wie erklären wir den Kindern, dass das Virus im Stehen und Gehen gefährlicher ist als im Sitzen? Wie erklären wir, dass sich Viren nur in gekennzeichneten Pausenbereichen aufhalten? Wie erklären wir, dass Viren vor verschlossenen Toiletten und Sportumkleidekabinen Halt machen?
Maskenpflicht, Abstandsregeln, zwanghaftes Händewaschen und Desinfizieren, ständige Schnelltests, Impfzwang durch die Hintertür – was tun wir uns und insbesondere den Kindern noch an? Da wir genau das irrationale Verhalten an den Tag legen, welches politisch und massenpsychologisch erzwungen worden ist, wird das alles nicht aufhören.
Im Schulalltag müssen die Schüler permanent selbst Antigen-Schnelltests durchführen. Wir gehen hier bewusst nicht auf die mangelhaften Sensitivitäten und Spezifitäten der Testkits ein. In diesem Fall müssten sofort alle Tests beendet werden.
Was passiert bei positiven Tests in der Schule? Betroffene Schulkinder werden sofort isoliert und müssen umgehend abgeholt werden. Dieses Vorgehen bewirkt bei dem Kind, der Lehrperson und bei der Gruppe eine ungeahnte Dramatik. Das Ergebnis muss durch eine offizielle Teststelle verifiziert werden. Was kommt heraus? Völlig symptomlose, gesunde Schulkinder werden unter Missachtung von Datenschutz und ihrer grundgesetzlich zugesicherten Würde als „infektiös“ abgestempelt, ohne auch nur ansatzweise krank oder tatsächlich medizinisch infektiös zu sein. Die Antigen-Schnelltests in Schulen sind eine perfekte Möglichkeit, Menschen schon von Kindesbeinen an zu demütigen und eine widerstandslose Konformität zu erzwingen.
Quarantäne als „kleine Lockdowns“
Eine derzeit dennoch immer wiederkehrende Möglichkeit des „kleinen Lockdowns“, der wie ein Damoklesschwert über den Kindern schwebt, ist eine Quarantäne; entweder aufgrund eines zufällig eigenen positiven PCR-Tests, wobei es unerheblich ist, ob das Kind Symptome zeigt oder nicht, oder eine angeordnete Quarantäne der ganzen Klasse aufgrund der Positiv-Testrate mehrerer Mitschüler.
Diese Quarantäne bedeutet für betroffene Kinder, dass innerfamiliäre Isolation vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Wir können nur hoffen, dass die wenigsten Familien ihr Kind in so einer – vor allem psychisch – belastenden Situation alleine lassen. Für Kinder, die in Kinderheimen, Wohngruppen oder Ähnlichem leben, Kinder also, die es besonders schwer im Leben haben, wird die innerfamiliäre Quarantäne tatsächlich in „Isolationshaft“ umgesetzt. Diese Kinder verbringen dann 14 Tage allein in ihrem Zimmer, das Essen wird ihnen vor die Tür gestellt, sie dürfen nicht nach draußen gehen und auch der Weg ins Bad ist nur möglich, wenn dort kein anderes Kind ist. Verängstigt, verstört und völlig verlassen verbringen diese Kinder die Zeit der Quarantäne allein – das ist staatlich angeordnete Kindswohlgefährdung!
Eine „Anekdote“ noch am Rande zu den Testkits an Schulen: Laut ursprünglichen Angaben der Hersteller von Antigen-Schnelltests sollten diese erst ab einem Alter von 12 Jahren zum Einsatz kommen. Der anfängliche Kardinalfehler, eine Packungsbeilage mit Inhaltsstoffen und Anwendungshinweisen zu veröffentlichen, wurde schnell behoben. Es gibt keine echten Packungsbeilagen mehr. Somit braucht sich kein Pädagoge mehr Sorgen zu machen wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen bei falschem Umgang mit Antigen-Schnelltests oder Gefahrenstoffen darin.
Vielen Pädagogen ist nicht klar, dass sie aufgrund der Durchgriffshaftung für sämtliche Schäden, die den Kindern entstehen, sei es zum Beispiel durch das Maskentragen oder den falschen Umgang mit den Antigen-Schnelltests, sehr wohl zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Direkte oder übergeordnete Dienstvorgesetzte verweigern beharrlich die gesetzlich normierte Bestätigung einer dienstlichen Anordnung aller vorgenannten Maßnahmen, versehen mit ihrer Originalunterschrift.
Schulkinder sollen zu umweltbewusstem Verhalten erzogen werden. Seit Corona entfällt das. Wo landet der hochgradig kontaminierte Test-Müll, wo die kontaminierten Masken? Ganz pragmatisch – im Hausmüll.
Testballon Masernimpfpflicht
Dem Corona–Thema ging ein Testballon in Form der Masernimpfpflicht Anfang 2020 voraus. Die tiefgreifende Bedeutung dieser staatlichen Anordnung ist rasch spürbar gewesen. Für uns Pädagogen stellte sich nämlich zwangsläufig folgende Frage: Welches Recht hat Vorrang, die Impfpflicht gegen Masernerkrankung oder das uneingeschränkte Recht des Schülers auf Bildung?
Dem Masern-Impfzwang folgte Corona auf dem Fuße. Alle Zwangsmaßnahmen wurden von nun an unter einer anderen Überschrift und mit den bekannten Konsequenzen in unser Leben implementiert. Nun stehen wir Pädagogen vor der Frage: Welches Recht wiegt höher? Das Recht auf Bildung oder eine Impfpflicht? Eltern, die ihre Kinder weder impfen noch testen lassen möchten, verwirken dadurch theoretisch das Recht ihrer Kinder auf den Zugang zur Schule. Dadurch wird ihren Kindern zwangsläufig das Recht auf Bildung verweigert. Die Schule könnte schlicht als Kontroll- und Ausführungsorgan für politische Zwecke missbraucht werden. Die Schlinge der nötigenden Maßnahmen zieht sich immer enger zu, wenn zusätzlich Distanzunterricht untersagt wird.
Die einen Eltern dulden alle politischen Repressalien. Sie tun es aus Überzeugung und in festem Glauben zum Wohle ihrer Kinder; aufkommende Skepsis wird stets verdrängt. Sie dulden und fordern Antigen-Schnelltests, Maskenpflicht und neuerdings auch mRNA-Impfungen. Dann gibt es die Eltern, die schon zu Beginn der Maßnahmen ihre Kinder nicht in die Schule geschickt haben, um zu verhindern, dass sie stundenlang jeden Tag eine Maske tragen müssen. Diese Eltern ziehen es vor, den Schnelltest mit ihren Kindern zu Hause durchzuführen. Dazwischen befinden sich vielleicht diejenigen, die sich dem System aus unterschiedlichen Gründen anpassen oder resignieren. Wieviel Prozent sich anteilig in den jeweiligen Gruppen befinden, entzieht sich unserer Kenntnis.
Ein reges Interesse findet momentan die Idee, Alternativschulen zu gründen, mit zwei klaren Zielen: Bildung muss frei von politischen Ideologien und für jeden zugänglich sein. Grundsätzlich wollen Eltern, dass sich ihre Kinder in der Schule gut aufgehoben fühlen. Ihrem Alter gemäß sollen sie sich als Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener empfinden und dementsprechend ausleben dürfen.
Erwarteter Protest bleibt aus
Wir haben tatsächlich gedacht, dass die Eltern schon bei der ersten staatlich verordneten Maßnahme des Maskentragens protestieren würden. Sie taten es aber nicht. Als dann die Durchführung von Selbsttests durch die Kinder verordnet wurde, dachten wir, dass sich der Protest der Eltern regt. Wir konnten aber nur vereinzelt kritische Eltern wahrnehmen. Mit der sich nun anschließenden Impfung merken wir verstärkt, dass sich die Eltern erheben. Hier ist nun endgültig für einige eine rote Linie überschritten.
Bei allen verordneten Maßnahmen bewegen wir uns juristisch in den Bereichen der Kindeswohlgefährdung, der Körperverletzung an Kindern, der Nötigung der Pädagogen zum Durchführen von Testungen sowie von groben Datenschutzverstößen. Wir hoffen sehr, dass es immer mehr Pädagogen an Schulen geben wird, die sich gegen die in den Verordnungen und Hygieneplänen auferlegten Maßnahmen stellen. Solange es keine schriftlichen dienstlichen Anordnungen mit der Originalunterschrift des direkten und übergeordneten Vorgesetzten gibt, beruhen alle Maßnahmen lediglich auf eben jenen Verordnungen. Es muss immer wieder hervorgehoben werden, dass jeder einzelne Pädagoge im Falle einer juristischen Aufklärung für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen wird.
Die Schulen, die offiziell andere Hygienekonzepte einschlagen könnten, wären eventuell Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten.
Es ist absolut unverhältnismäßig, dass sich Schulen überhaupt mit medizinischen Maßnahmen wie Impfaktionen in dieser Tiefe befassen (müssen) und zusätzlich ist es eine Zumutung für die Schüler-Lehrer-Beziehung. Pädagogen sind nicht dafür ausgebildet, Schüler zu einer Impfung aufzufordern. Wir können so unserer Garantenstellung, eine besondere pädagogische Verpflichtung, nicht nachkommen. Die täglich an Kindern durchzuführenden Corona-Maßnahmen machen es den Pädagogen unmöglich, ihrer Verpflichtung, für die seelische und körperliche Gesundheit der Schüler – ihren Schutzbefohlenen – zu sorgen, nachzukommen Wegschauen wird hier zu einer Straftat.
Somit geht Schule einen völlig konträren Weg zu ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die anders definiert sind und rein gar nichts mit Medizin zu tun haben. Faktisch gibt es keinerlei Überschneidungen, mal abgesehen von Unterrichtsthemen wie zum Beispiel Ernährung, Zähne, Köper und Blutkreislauf.
Wir blicken zurück auf erschreckende 20 Monate pädagogischen Arbeitens; 20 Monate die bei Pädagogen, Schülern und Eltern – was man zu diesem Zeitpunkt überhaupt sagen kann – unterschiedliche tiefe Spuren hinterlassen haben. Für uns ist es wichtig, die Informationslandschaft aus unserem Blickwinkel heraus zu ergänzen. Letztendlich lässt sich dieses Geschehen, das die Kinder täglich in der Schule erleiden müssen, kaum in Worte fassen.
In unserem abgelegten Diensteid wird keine Maßnahme erwähnt, wie wir sie jetzt durchzuführen haben. Im Bundesbeamtengesetz heißt es in Paragraf 64 (Eidespflicht, Eidesformel) in Absatz 1:
Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Aufgeben ist keine Option! Zum Schutz unserer uns anvertrauten Kinder machen wir weiter.
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