Carola Rackete – Heldin oder Kriminelle? Was vor Lampedusa geschah

Am heutigen Montag soll eine erste Entscheidung darüber fallen, ob die am Samstag auf Lampedusa verhaftete Kapitänin der „Sea Watch 3“, Carola Rackete, Italien verlassen darf, der Hausarrest verlängert oder sie in Untersuchungshaft kommt. Sie selbst erklärt, in einer Notlage gehandelt zu haben, Italiens Innenminister Matteo Salvini spricht von einer „Kriegshandlung“.
Von 1. Juli 2019

Im Hafen der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa haben sich am vergangenen Samstag (1.7.) zwei völlig unterschiedliche Vorfälle zugetragen – zumindest könnte man diesen Eindruck gewinnen, wenn man einerseits deutsche Leitmedien und Statements von Politikern verfolgt, andererseits ausländische, vor allem italienische Medien und Beiträge in sozialen Medien liest.

Einmal muss dort ein Schiff gelandet sein, auf dem eine tapfere und mutige junge Frau ausgemergelte, schwer kranke und in Lebensgefahr befindliche Schiffbrüchige im letzten Moment an Land retten konnte, bejubelt von begeisterten Bürgern – aber prompt verhaftet von den unbarmherzigen Häschern der Prügelpolizei unter dem Kommando eines rassistischen Innenministers, der den Vorfall nutzen wollte, um in Italien den Faschismus wieder einzuführen. Journalisten, Prominente und Politiker bis hinauf zum deutschen Außenminister und Bundespräsidenten wollen den Anfängen wehren und setzen sich nun für die wackere Kapitänin ein, die kriminalisiert werden solle, nur weil sie Leben gerettet habe. 

Das andere Mal hat sich eine 31-jährige deutsche Millionärstochter bewusst ohne Anlegeerlaubnis und sogar in Anbetracht eines abgewiesenen Eilantrages durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unter Gefährdung eines Bootes des italienischen Zolls und seiner Besatzung die Einfahrt in den Hafen erzwungen und wurde unter Buhrufen und Beschimpfungen durch die aufgebrachte Bevölkerung von der Polizei abgeführt.

„Seenotretter“ wollten Rücktransport nach Libyen bewusst vermeiden

Unstrittig ist, dass die selbsternannten privaten „Seenotretter“ von „Sea Watch 3“ bereits am 12. Juni 53 Personen aus einem Schlauchboot vor der libyschen Küste an Bord ihrer 50 Meter langen Jacht genommen hatten. Der libyschen Küstenwache, die bereits Erfahrung mit Nichtregierungsorganisationen hat, die vor der Küste des Landes nach Migranten auf Booten Ausschau halten, war der Vorfall nicht verborgen geblieben.

Entsprechend wurde der Besatzung Medienberichten zufolge bereits tags darauf die Möglichkeit eingeräumt, einen 34 Seemeilen entfernten libyschen Hafen anzusteuern, um die Schiffbrüchigen in Sicherheit zu bringen. Die Küstenwache sicherte zu, Versorgung und medizinische Behandlung sicherzustellen – und internationale Aufsicht darüber zuzulassen.

Gerade das wollten die „Seenotretter“ aber verhindern. Ihrer Auffassung zufolge endet die „Seenot“ der Aufgenommenen erst, wenn diese europäischen Boden betreten können – denn in Libyen würden sie in Gefangenenlager abtransportiert. In diesen aber herrschten untragbare Zustände, Folter, Vergewaltigungen und Sklaverei seien dort die Regel, außerdem würden Angehörige in ihren Herkunftsstaaten erpresst.

Till Egen von der „Sea Watch 3“ erklärt gegenüber der „Berliner Morgenpost“, per Videoanruf würde diesen in Aussicht gestellt, die Internierten würden getötet, sollte keine entsprechende Geldsumme für ihre Freilassung bezahlt werden. Zudem hätten sich unter den 53 Geretteten „ein Baby, ein Kleinkind und zwei Minderjährige“ befunden. Egen bestritt, dass die „Seenotretter“ einen Pull-Effekt aufseiten Fluchtwilliger hervorrufen oder verstärken würden. Die Migranten würden sich in jedem Fall auf den Weg machen, die meisten wären gar nicht darüber informiert, dass es die Seenotrettungs-NGOs gäbe.

Libyen vertragsrechtlich zur Rücknahme verpflichtet

Tatsächlich ist Libyen als Vertragspartei des Übereinkommens über Seenotrettung (SAR) von 1979 verpflichtet, Schiffbrüchige innerhalb der 12-Meilen-Zone aufzunehmen und zurück auf das eigene Staatsgebiet zu bringen. Im Gegenzug müssen „Seenotretter“, die Nothilfe leisten, egal ob als staatliche oder private Organisation, der Küstenwache dies ermöglichen oder die Aufgenommenen selbst in den nächsten libyschen Hafen transportieren.

„Kapitänin“ Carola Rackete wäre also nach geltendem internationalem Seerecht selbst verpflichtet gewesen, die Aufgenommenen in Libyen an Land zu schaffen, auch im Interesse der Schiffbrüchigen selbst. Andernfalls würde die „Seenotrettung“ enden und die „Sea Watch“ keine „Geretteten“ mit entsprechendem Schutzstatus befördern, sondern einfache Passagiere. Dennoch entschloss diese sich, EU-Territorium anzusteuern, obwohl Malta und vor allem auch Italien von vornherein deutlich gemacht hatte, keine Landeerlaubnis zu erteilen.

Die „Sea Watch 3“ bewegte sich stattdessen also über mehrere Wochen hinweg bei sommerlichen Temperaturen und ohne Aussicht auf zeitnahe medizinische Versorgung über Hunderte von Seemeilen hinweg durch das Mittelmeer. Glaubt man den Aussagen des Besatzungsmitglieds Egen, wurde das auch einem Baby und einem Kleinkind zugemutet. Ob sich diese unter den 13 Schiffbrüchigen befanden, die Italien bereits einige Tage vor dem umstrittenen Anlegemanöver aus medizinischen Gründen nach Lampedusa gebracht hatte, ist bis dato nicht bestätigt. Die italienische Regierung hatte diese zuvor als Schutzbedürftige anerkannt. 

EGMR: „Kein unmittelbares Risiko für irreparablen Schaden“

Rackete, die derzeit in Italien unter Hausarrest steht, hat einem Bericht des NDR zufolge für das Gefährden eines Bootes der Finanzpolizei während ihres Anlegemanövers um Entschuldigung gebeten. „Meine Absicht war, meine Mission zu erfüllen, natürlich nicht, euch zu rammen“, erklärte sie gegenüber der italienischen Nachrichtenagentur Adnkronos. Gegenüber dem Corriere della Sera sagte sie, ihr Ziel sei es gewesen, „die erschöpften und verzweifelten Menschen an Land zu bringen“. Sie habe Angst gehabt.

Till Egen erklärte, die Aufgenommen an Bord wären aufgebracht gewesen und hätten mehrere Seemeilen vor der italienischen Küste gedroht, zu versuchen, an Land zu schwimmen. Dies habe eine weitere Notlage geschaffen, der man durch das eigenmächtige und widerrechtliche Anlegen Abhilfe hätte schaffen müssen. Der EGMR hatte in seiner Entscheidung, den Eilantrag der „Sea Watch 3“ abzuweisen, noch ein „unmittelbares Risiko für irreparablen Schaden“ verneint.

Am Montag soll Rackete zum ersten Mal einem Haftrichter vorgeführt werden. Italiens Innenminister Matteo Salvini hat die „Seenotretter“ gegenüber Medien als „Verbrecher“ bezeichnet und von einer „kriminellen Handlung“, gar einer „Kriegshandlung“ gesprochen. Er kündigte an, dass sich Rackete vor einem italienischen Gericht für ihr Vorgehen gegen italienische Sicherheitsbeamte verantworten werden müsse. Sollte der Haftrichter anders entscheiden, sei für sie schon „ein Flugzeug nach Berlin organisiert“.

Die italienische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rackete unter anderem wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und Verletzung des Seerechts. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr drei bis maximal zehn Jahre Haft. Das Boot der „Sea Watch 3“ wurde von den italienischen Behörden beschlagnahmt. Die 40 noch an Bord befindlichen Migranten wurden in ein Auffanglager auf der Insel gebracht und sollen in fünf EU-Länder weitertransportiert werden, darunter auch Deutschland.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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