Impeachment: Kann US-Präsident Trump vorzeitig seines Amtes enthoben werden?
Die Führer der Demokraten in beiden Häusern des Kongresses, Chuck Schumer im Senat und Sprecherin Nancy Pelosi im Repräsentantenhaus, wollen einen neuerlichen Anlauf zur Amtsenthebung von US-Präsident Donald Trump unternehmen.
Im Februar 2020 war ein erster Versuch im Senat gescheitert. Nun wollen die Demokraten Trump mittels eines Amtsenthebungsverfahrens für die Ereignisse vom 6. Januar sanktionieren.
Wortlaut bezieht sich nur auf aktuelle Amtsinhaber
Ihrer Auffassung zufolge habe der Präsident den Mob aus mehreren Dutzend Personen, der am Rande einer Unterstützungskundgebung für Trump widerrechtlich in das Kapitol eingedrungen war, durch Äußerungen in einer kurz zuvor gehaltenen Rede zu der Aktion „angestachelt“. Pelosi will ihn dafür „zur Verantwortung ziehen“.
In Anbetracht des Umstandes, dass Trump bereits in wenigen Tagen, am 20. Januar, sein Amt an seinen designierten Nachfolger Joe Biden übergeben wird, ist es ungewiss, ob es überhaupt noch eine realistische Option gibt, ein solches Verfahren zu Ende zu bringen. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen, auf die ein Amtsenthebungsverfahren gestützt werden könnte, knüpfen in ihrem Wortlaut jeweils daran an, dass sich ein Präsident oder anderer Amtsträger, der seines Amtes enthoben werden soll, nach wie vor in diesem befindet.
Im Common Law, auf dessen Rechtstradition die Rechtsprechung im anglo-amerikanischen Raum beruht, könnte es, zumal es um kein strafrechtliches Verfahren geht, theoretisch auf der Grundlage von Präzedenzfällen auch zu einer rückwirkenden Amtsenthebung oder einer Sanktion gegen einen nicht mehr amtierenden Präsidenten für die Zukunft kommen.
Kein abgeschlossener Präzedenzfall zu Impeachment nach Ende der Amtszeit
Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, ist jedoch gering: Bis dato endeten alle Amtsenthebungsverfahren gegen öffentliche Würdenträger auf Bundesebene mit deren Ausscheiden aus dem Amt.
Lediglich auf Bundesstaatsebene gab es 2018 in West Virginia den Fall der unter anderem der Korruption beschuldigten obersten Berufungsrichterin Robin Davis: Dort hielt der Senat des Bundesstaates das Verfahren auch nach ihrem Renteneintritt aufrecht, um ihre Wählbarkeit und ihre Versorgungsansprüche prüfen zu lassen.
Dieses Verfahren ist jedoch bis dato nicht abgeschlossen. In Louisiana wurde 1872 der damalige Gouverneur Henry Warmoth kurz vor Ende seiner Amtszeit ohne Verfahren suspendiert, damals wurde jedoch wegen des bevorstehenden Ausscheidens aus dem Amt ebenfalls kein solches mehr durchgeführt.
Im Fall des früheren Gouverneurs von Illinois, Rod Blagojevich, der unter anderem beschuldigt wurde, er habe 2008 den frei werdenden Senatssitz von Barack Obama „versteigern“ wollen, hat der Staatssenat eine künftige Unwählbarkeit für öffentliche Ämter verfügt – allerdings im Zuge des Amtsenthebungsverfahrens, das noch während seiner Amtszeit stattfand. Im Fall von Blagojevich, den Donald Trump Anfang des Vorjahres begnadigt hat, hatte eine gerichtliche Verurteilung allerdings ohnehin den gleichen Effekt.
Pence könnte mit Kabinettsmehrheit agieren
Um Donald Trump doch noch vorzeitig aus seinem Amt entfernen zu können, stehen im Wesentlichen zwei mögliche Wege offen.
Der eine ist jener über den 25. Verfassungszusatz. Pelosi strebt bereits am heutigen Montag, 11. Januar, eine Resolution des Repräsentantenhauses an, in der Vizepräsident Mike Pence aufgefordert werden soll, diesen in Anwendung zu bringen.
Gemäß dieser Bestimmung kann der Vizepräsident mit Zustimmung einer Mehrheit des Regierungskabinetts die Geschäfte des Präsidenten übernehmen, sollte dieser nicht in der Lage sein, seine Aufgaben zu erfüllen. Zur Anwendung kam dieser Verfassungszusatz nur in wenigen Fällen – beispielsweise als Ronald Reagan (1985) und George W. Bush (2002 und 2007) jeweils während der Dauer der Vornahme einer Darmspiegelung die Amtsgeschäfte auf ihre Vizepräsidenten übertrugen.
Noch nie kam es zur Übertragung nach Artikel 25 Ziffer 4 infolge einer Feststellung der Amtsunfähigkeit des Präsidenten durch den Vizepräsident und das Kabinett.
Sollte das Repräsentantenhaus eine solche Resolution verabschieden, hätte Pence 24 Stunden Zeit, den 25. Verfassungszusatz mithilfe von mindestens acht Mitgliedern des Kabinetts in Geltung zu setzen. Mögliche Gründe wären befürchtete Beeinträchtigungen der physischen oder psychischen Gesundheit des Präsidenten. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, gilt als sehr gering.
Impeachment über Kongress erst nach Scheitern des 25. möglich
Scheitert der Ansatz nach dem 25. Verfassungszusatz, bliebe Pelosi und Schumer nur die Möglichkeit, über den Kongress ein zweites Amtsenthebungsverfahren nach Artikel I, Abschnitt 3 der Verfassung. Dazu müssen entsprechende Impeachment-Artikel ins Repräsentantenhaus eingebracht werden. Sollte es dort eine Mehrheit für eine Amtsenthebung geben, was angesichts der Sitzverteilung als wahrscheinlich gilt, müsste sich der Senat mit der Frage befassen, ob der Präsident seines Amtes enthoben werden soll.
Sollte dieser mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, dass die Gründe für eine Amtsenthebung vorliegen, könnte der Senat in weiterer Folge auch einen Ausschluss der künftigen Wählbarkeit Trumps in öffentliche Ämter beschließen und einen Entzug der Leistungen, die ehemaligen Präsidenten nach dem Former Presidents Act aus dem Jahr 1958 zustehen. Diese umfassen Ruhebezüge, eine Krankenversicherung und einen Leibwächter auf Staatskosten.
Demokraten rechnen nicht mehr mit Verfahren vor Amtsübergabe
In einem Memo erklärte der republikanische Senatsführer Mitch McConnell einem „BBC“-Bericht zufolge bereits, der früheste Termin, zu dem der Senat Impeachment-Artikel des Repräsentantenhauses entgegennehmen könne, sei der 19. Januar – der letzte Tag von Trumps Amtsperiode. Der Geschäftsordnung des Senats zufolge sei der früheste Zeitpunkt, zu dem ein Verfahren im Senat beginnen könnte, entweder eine Stunde nach dem Ausscheiden Trumps aus dem Amt oder einen Tag später.
Inwieweit zu diesem Zeitpunkt ein Amtsenthebungsverfahren überhaupt noch zulässig ist, darüber streiten Verfassungsjuristen. „BBC“ schreibt unter Berufung auf ranghohe Mitglieder der Demokraten im Senat, die Partei wolle es jedenfalls auf eine Premiere ankommen lassen.
Man wolle erst nach Ablauf der ersten 100 Tage Bidens im Amt überhaupt irgendwelche Impeachment-Artikel an den Senat senden. Andernfalls würde man mit dem Amtsenthebungsverfahren Bidens Vorhaben zunichtemachen, sein Kabinett schnell bestätigen zu lassen und sein Sofortprogramm gegen Corona in Gang zu setzen.
Amtsenthebung würde 17 republikanische Stimmen erfordern
Ob die Demokraten trotz der jüngst gewonnenen Nachwahlen, die ein 50:50-Patt im Senat herbeigeführt haben, die erforderlichen 17 Stimmen aus den Reihen der Republikaner erhalten würden, um ein Amtsenthebungsverfahren gegen den dann seit mehr als einem Vierteljahr nicht mehr amtierenden Präsidenten erfolgreich abzuschließen, ist ebenfalls wenig wahrscheinlich.
Zwar ist davon auszugehen, dass einzelne republikanische Senatoren wie Lisa Murkowski oder Mitt Romney, die schon seit Jahren als Trump-Kritiker bekannt sind, das Impeachment unterstützen könnten, andererseits fürchten viele republikanische Senatoren um ihre Vorwahlchancen im Jahr 2022, sollten sie dem an der Basis immer noch beliebten Trump auf diese Weise in den Rücken fallen.
Je mehr die Administration Biden in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit unpopuläre Entscheidungen trifft, beispielsweise in der Corona-Politik, umso mehr dürften die Ereignisse im Kapitol auch in der US-amerikanischen Öffentlichkeit an Bedeutung verlieren.
Selbstbegnadigung durch Trump möglich – aber nur in Bundesstrafsachen
Die jüngsten Ankündigungen der Demokraten, gegen Trump auch noch nach dessen Ausscheiden aus dem Präsidentenamt vorgehen zu wollen, hat zudem die Frage aufgeworfen, ob der Präsident das ihm zustehende Recht, Begnadigungen auszusprechen, auch auf sich selbst anwenden könnte. Immerhin werden in New York gegen ihn Ermittlungen in diversen Steuer- oder Wirtschaftsangelegenheiten geführt.
Das Recht Begnadigungen auszusprechen kommt dem Präsidenten jedenfalls in allen Bundesstrafsachen zu – und das auch schon, bevor jemand verurteilt ist. Eine Begnadigung in eigener Sache ist von der Verfassung nicht explizit ausgeschlossen und einen Präzedenzfall gibt es ebenfalls nicht. Zwar hat im Vorfeld des Rücktritts von Richard Nixon das Justizministerium erklärt, eine solche Selbstbegnadigung komme nicht in Frage „aufgrund des fundamentalen Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein könne“. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine Rechtsmeinung der Behörde.
Im Fall von Ermittlungen auf Bundesstaatsebene obliegt es jedoch dem Gouverneur, einen solchen Schritt zu gehen. Deshalb könnte Trump dieses Recht wahrscheinlich nicht mit Blick auf die Untersuchungen in New York anwenden.
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