Datenschutzbeauftragter kritisiert: Veröffentlichung des Strache-Videos ist rechtlich bedenklich

Die heimliche Aufzeichnung von Bild- und Tondokumenten ist schon für offizielle Strafverfolgungsbehörden, durch rechtliche Schranken, nicht ohne weiteres zulässig. Parallelen zu den Beschuldigungen und Untersuchungen gegen US-Präsident Trump sind auffällig. Eine kurze Analyse.
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FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist zurückgetreten. - Oder wurde er eher zurückgetreten?Foto: HELMUT FOHRINGER/AFP/Getty Images
Von 19. Mai 2019

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Stefan Brink hat in einem Tweet die Veröffentlichung, des offensichtlich illegal gewonnenen Videomaterials von Christian Strache, verurteilt. Insbesondere  bemängelte er, dass das Umfeld, wie selbst der „Spiegel“ zugibt, wohl eine Falle gewesen sei.  Zweifellos waren die Aufzeichnungen Straches illegal.

Wer den Tweet und die ausgelösten Reaktionen verfolgt, kann feststellen, dass von der politischen Linken die rechtlichen Bedenken manches Mal zugunsten von „Der Zweck heiligt die Mittel!“ beiseitegeschoben werden.  Der Kolumnist Sascha Lobo, auch immer wieder im „Spiegel“ zu finden, schrieb: „Rechtsextreme in Schutz nehmen für den Datenschutz, gegen den bösen, investigativen Journalismus… Das tut hier der Landesdatenschützer von Baden-Württemberg.“ Für ihn  sage das „leider sehr viel über Deutschland“ aus.

Der Herr Lobo übersah dabei, dass das Video kein Ergebnis des investigativen Journalismus war, sondern dem „Spiegel“, wie dessen Redaktion angab, zugespielt worden sei.

Doch ungeachtet der machiavellistischen Anflüge seiner Kritiker von der linken Seite des politischen Spektrums gab Brink zu bedenken, dass es nicht angehen könne, dass man sich als Politiker noch nicht einmal im privaten Bereich sicher sein könne nicht ausspioniert zu werden, oder in Fallen zu tappen.

Brink führte außerdem, laut „Welt“ an, dass: „Wenn man ein solches Vorgehen durchgehen lasse, nicht nur die politische Kultur infrage gestellt sei, sondern auch die Handlungsfähigkeit des politischen Systems.“

Der „Spiegel“-Redakteur Wolf Wiedmann-Schmidt sagte gegenüber n-tv, laut einer dpa-Meldung, dass das Video nicht gezielt kurz vor der Europawahl veröffentlicht worden sei. Die Aufnahmen seien nicht mit Absicht vor der Wahl Ende Mai platziert worden.

Zufällig zu einem sensiblen Zeitpunkt veröffentlichtes Material?

Das mag der aufmerksame Beobachter des Geschehens nun glauben oder nicht, doch sind gewisse Parallelen zu den Vorgängen um den US-Präsidenten Donald Trump erkennbar. Hier wie dort tritt als Bösewicht und angeblicher Wahlbeeinflusser Russland auf oder wenigstens russische Akteure. Und hier wie dort erlangt die Presse auf wundersame oder zumindest anonyme Weise Kenntnis davon.

In Amerika waren die Strippenzieher des sogenannten Trump-Tower-Meetings, bei dem eine russische Anwältin vorgab, belastendes Material über Hillary Clinton an leitende Mitglieder des Trump-Wahlkampfteams übergeben zu wollen, allerdings unvorsichtig. Wie bei Untersuchungen herauskam, traf sich dieselbe russische Anwältin nur kurz vor und nach dem Treffen mit Fusion GPS-Gründer Glenn Simpson.  Fusion GPS war von der Anwaltskanzlei des Demmocratic National Committee, Perkins-Coie, mit der Erstellung der als Steele-Dossier bekannt gewordenen Sammlung unhaltbarer Anschuldigungen gegen Trump und sein Wahlkampfteam beauftragt worden.

Vor dem medialen Feuerwerk, das an diesem Wochenende über die „Demonstrationen gegen Nationalismus“, „Pro-EU“ angezündet wurde und der – zufälligen?‘ – Aussage des deutschen Bundespräsidenten, dass man Verschwörungstheorien überall bekämpfen müsse, bekommt die Behauptung, dass der Zeitpunkt zur Veröffentlichung des Videos nicht geplant gewesen sei, einen schalen Beigeschmack.

Letzten Endes bleibt die Frage: „Cui bono?“ – Wer profitiert davon? Viel Spaß beim Nachdenken.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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