Pflanzliche Produkte dürfen nicht „Butter“ oder „Milch“ heißen
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht als „Milch“, „Rahm“, „Butter“ oder „Käse“ vermarktet werden. Diese Begriffe sind nach EU-Recht tierischen Produkten vorbehalten, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-422/16)
Er verwarf damit die Werbung der deutschen Firma TofuTown. Das Unternehmen mit Sitz in Wiesbaum im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz vertreibt rein pflanzliche Produkte unter Bezeichnungen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“ oder „Veggie-Cheese“. Dagegen klagte der Verband Sozialer Wettbewerb, das Landgericht Trier legte den Streit dem EuGH vor.
Der stellte nun fest, dass nach EU-Recht „die Bezeichnung ‚Milch’ grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten ist“. Gleiches gelte auch für Milcherzeugnisse wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ und „Joghurt“. Davon gebe es nur wenige konkret festgelegte Ausnahmen, insbesondere für den englischen Begriff „cream“, der neben „Sahne“ oder „Rahm“ auch „Creme“ bedeutet.
Ohne Erfolg hatte TofuTown argumentiert, es verwende diese Begriffe nur in Verbindung mit klarstellenden Zusätzen, die auf den pflanzlichen Ursprung verweisen, wie etwa „Tofu“ oder „Pflanzen“. Dies habe keine Auswirkungen auf das Verbot, die Bezeichnungen für Milchprodukte für pflanzliche Produkte zu verwenden, urteilte der EuGH.
Das Verbot sei auch verhältnismäßig, betonten die Luxemburger Richter. Denn trotz klarstellender Zusätze könne „eine Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden“.
Der Milchindustrie-Verband in Berlin begrüßte das Urteil. Es bestätige den seit 30 Jahren in Europa bestehenden „umfassenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“. Der Verband forderte die Lebensmittelüberwachung in Deutschland auf, nun stärker gegen eine Zweckentfremdung entsprechender Begriffe vorzugehen. (afp)
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