Eier dürfen bei Stallpflicht weiter als Freilandeier verkauft werden
Eier dürfen auch dann als Freilandeier verkauft werden, wenn die Hühner wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben müssen: „Eier aus Freilandhaltungen dürfen bis zu zwölf Wochen nach Anordnung einer veterinärbehördlichen Aufstallung weiterhin als Eier aus einer Freilandhaltung vermarktet werden“, sagte eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums dem „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe). Bisher wurde das Virus der klassischen Geflügelpest des Subtyps H5N8 in mehreren Tierhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nachgewiesen. Zuvor war bereits in mehreren Bundesländern das Virus bei Wildvögeln nachgewiesen worden.
(dts)
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