Gericht verurteilt Moskauer Kino wegen Vorführens von Stalin-Film zu Geldbuße
Ein russisches Gericht hat ein Moskauer Kino wegen der Vorführung eines verbotenen Stalin-Films zu einer Geldstrafe von 100.000 Rubeln (1450 Euro) verurteilt. „Der Tod Stalins“ – eine schwarze Komödie des britischen Regisseurs Armando Iannucci – sollte Ende Januar in den russischen Kinos anlaufen.
Doch kurz vor der Premiere zog das Kulturministerium die bereits erteilte Genehmigung mit der Begründung zurück, der Film enthalte Informationen, deren Verbreitung in Russland untersagt sei.
In einer konservativen Gruppe russischer Filmschaffender und Politiker war der Film nach einer Vorpremiere auf Ablehnung gestoßen. In einem Brief an Kulturminister Wladimir Medinski forderten sie ein Verbot des Films, der sich auf satirische Weise mit dem Machtkampf nach dem Tod des sowjetischen Diktators Josef Stalin im Jahr 1953 befasst.
In dem auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlichten Brief wird dem britisch-französischen Film vorgeworfen, „unser Land zu verhöhnen“ und „das Andenken unserer Bürger zu beschmutzen, die den Faschismus besiegten“.
Das liberale Moskauer „Pionier“-Kino zeigte den Film trotzdem vier Mal. Prompt erhielt es daraufhin Besuch von Polizisten und Fahndern in Zivil. Später erklärte das „Pionier“, die noch anstehenden Aufführungen der Satire müssten „aus Gründen, die nicht an uns liegen“, ausfallen.
Gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße geht das Kino in Berufung, wie es am Donnerstag ankündigte. (afp)
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