Zuhälterei und Menschenhandel? Haftstrafe gegen Rapperin Schwesta Ewa bestätigt
Die Rapperin Schwesta Ewa (34) muss wegen Straftaten im Rotlichtmilieu möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die das Frankfurter Landgericht 2017 gegen die Sängerin verhängt hatte. Damit ist die 34-Jährige rechtskräftig verurteilt.
Über die Vollstreckung der Strafe muss jetzt die Staatsanwaltschaft Frankfurt entscheiden. Schwesta Ewa saß bereits knapp acht Monate in Untersuchungshaft. Inzwischen hat sie ein Baby.
Sie organisierte Prostitutionsreisen – anschaffen gingen andere
In dem Prozess ging es um mehrere „Prostitutionsreisen“, die Schwesta Ewa mit jungen Verehrerinnen aus ihrer Clique unternommen hatte. Das Geschäftsmodell sah so aus, dass die Rapperin, die früher selbst als Prostituierte gearbeitet hatte, alles organisierte. Anschaffen gingen die Frauen. Die Einnahmen wurden geteilt – am Finanzamt vorbei.
Die Musikerin hatte zugegeben, auf diesen Reisen in verschiedene Städte vier Prostituierte bei etlichen „Ausrastern“ geschlagen und getreten zu haben. Einer der Frauen soll sie in einem Wutanfall mit einem Stöckelschuh eine blutende Wunde am Ohr zugefügt haben.
Das Landgericht hatte Schwesta Ewa, die bürgerlich Ewa Malanda heißt, deshalb unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu der Gefängnisstrafe verurteilt.
Zuhälterei und Menschenhandel?
Die Staatsanwaltschaft und eine der Frauen hatten mit ihren Revisionen erreichen wollen, dass Malanda auch wegen Zuhälterei und Menschenhandels verurteilt wird. Sie habe sich bewusst junger Frauen bedient, die Schulden bei ihr hatten und keinen anderen Weg sahen, diese zu tilgen, sagte die Anwältin der Nebenklägerin. Die Frauen hätten auch Vorgaben gehabt, wie viel sie am Tag verdienen mussten.
Allerdings hatten alle vier Frauen ausgesagt, dass sie sich aus freien Stücken zur Prostitution entschlossen hätten. Der BGH hielt den Freispruch in diesen Punkten daher für rechtsfehlerfrei.
Die acht Monate U-Haft werden auf die Haftstrafe angerechnet. Abgesessen werden normalerweise auch nur zwei Drittel der Zeit. Unter besonderen Umständen kann das auf die Hälfte verkürzt werden. Nach dieser Rechnung müsste Malanda etwa ein halbes bis ganzes Jahr ins Gefängnis. Es gibt aber auch die Möglichkeit des offenen Vollzugs.
Die Rapperin hatte ihre kleine Tochter in einer Tragetasche mit in den Gerichtssaal gebracht. Das Angebot des „letzten Worts“ schlug sie aus und wollte den Richtern nichts mehr sagen. Auch ihre Verteidiger beschränkten sich darauf, die Anträge der Gegenseite zurückzuweisen. Eigene Forderungen stellten sie nicht mehr.
Das merkte auch der Vorsitzende Richter Rolf Raum bei der Verkündung an: „Die Angeklagte hat sich ja selber gegen das Urteil gar nicht mehr richtig gewehrt.“ Nach der Verhandlung am Vormittag hatte sich Malanda vor Journalisten recht zuversichtlich gezeigt: „Ich glaub, ich hab ein gutes Gefühl. Hat sich doch gut angehört“, sagte sie. (dpa)
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