Schweizer Gericht weist Millionenklage gegen Boris Becker ab
Etappensieg für Boris Becker: Der frühere Tennis-Weltstar muss Darlehen über 36,5 Millionen Euro vorerst nicht zurückzahlen.
Ein Gericht im schweizerischen Zug wies die Klage seines früheren Geschäftspartners Hans-Dieter Cleven zurück, weil dieser die Darlehen nicht rechtskräftig gekündigt habe, wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Montag berichtete.
Cleven muss Becker laut dem Urteil 90.000 Franken (fast 82.000 Euro) zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Er kann Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Cleven hatte laut der „Luzerner Zeitung“ Mitte 2016 eine Klage eingereicht, um die Rückzahlung der Kredite zu erreichen.
Becker war von einem Konkursgericht in London vor knapp drei Wochen wegen unbeglichener Schulden bei einer britischen Privatbank für zahlungsunfähig erklärt worden.
Sein Anwalt hatte vor Gericht erklärt, es gebe ausreichend Beweise dafür, dass der dreimalige Wimbledon-Sieger die Verbindlichkeiten bald begleichen könne. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte Becker Ende Juni, er sei „weder zahlungsunfähig noch pleite“. (afp)
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