Welche Musik erzieht unsere Kinder? (Teil 4)

Die Musik, die unsere Kinder heute hören, bestimmt deren und unsere Zukunft mehr als die Allermeisten ahnen. Bereits in der Schwangerschaft sollte auf die Musikauswahl geachtet werden, denn das Gehör ist ab der 24. Schwangerschaftswoche voll funktionsfähig.
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Was singen und hören Kinder? Eltern sollten aufmerksam werden.Foto: iStock
Von 8. Dezember 2018

Die meisten heutigen Musikstile haben aggressive Klangeigenschaften. Musik drückt Emotionen aus und ruft sie auch hervor – wenn aber Musik das kann, dann kann sie es natürlich auch in Bezug auf negative und schädliche Emotionen.

Um die Parallele zu den visuellen und audiovisuellen Gewaltmedien deutlich zu machen, bezeichnet Musikwissenschaftler Dr. Miehling Musik, die aggressive Klangeigenschaften besitzt, als „Gewaltmusik”. Dieser Begriff ist zwar nicht völlig, aber doch weitgehend deckungsgleich mit dem der sogenannten populären Musik: Jazz, Blues, Soul, Pop, Rock, Metal, Techno, Rap, um nur die wichtigsten Stile zu nennen. Der Artikel besteht aus insgesamt vier Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3. sowie Teil 4.

Was tun?

Unsere Demokratie ist träge. Und sie ist mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches noch immer von diesem traumatisiert. Wer aggressive Musik kritisiert, wird deshalb gerne in eine rechte Ecke gestellt und zurechtgewiesen, dass gewisse Musik ja „schon einmal” verboten gewesen sei.

Da wurde dem Autor beispielsweise von einem Heavy-Metal-Hörer vorgeworfen, sein Menschenbild übersteige „an Verachtung alle Heavy-Metal-Texte bei weitem” – Texte wohlgemerkt, in denen es um die abartigsten Sexpraktiken, um Vergewaltigung, Folter und Mord geht, und die bisweilen auch unverhohlen rassistisch sind.

Zunächst sollte es selbstverständlich sein, diejenigen Menschen vor aggressiver Musik zu schützen, die sie nicht hören wollen; so, wie es längst eine Selbstverständlichkeit ist, Nichtraucher vor Tabakqualm zu schützen. Die psychischen und physischen Folgen aufgezwungener aggressiver Musik, sei es aus der Stereoanlage des Nachbarn, bei Straßenfesten vor der eigenen Wohnung, oder wo auch immer, werden noch ebenso unterschätzt wie die kriminalisierende Wirkung dieser Musik beim freiwilligen Konsum.

Des weiteren muss Gewaltmusik endlich als die Gefahrenquelle behandelt werden, die sie ist. Wie Alkohol besteuert wird und an Jugendliche unter 16 Jahren nicht verkauft und ausgeschenkt werden darf, so muss auch populäre Musik entsprechenden Beschränkungen unterliegen. Wie Zigarettenpackungen Warnhinweise enthalten müssen, so müssen auch auf Tonträgern und Konzertkarten Warnhinweise angebracht werden.

Eine Mediengewaltsteuer hat schon Manfred Spitzer in seinem Buch „Vorsicht Bildschirm!“ gefordert. Wer Gewalt und Verbrechen sät, der soll wenigstens dafür bezahlen, denn die Folgen kosten unser aller Geld.

Was aber können Eltern und Lehrer tun, solange die Politik untätig bleibt?

Bereits in der Schwangerschaft sollte auf die Musikauswahl geachtet werden, denn das Gehör ist ab der 24. Schwangerschaftswoche voll funktionsfähig. Es ist nachgewiesen, dass Kinder, die vor der Geburt Fluglärm ausgesetzt waren, diesen nach der Geburt – anders als andere Kinder – nicht als bedrohlich empfanden und sich dadurch nicht im Schlaf stören ließen.

Diese Erkenntnis legt nahe, dass eine solche Desensibilisierung auch für aggressive Musik stattfinden kann, wodurch die normale Abwehr, die ein unbedarftes Kind gegenüber den aggressiven Klängen zunächst zeigen würde, verhindert wird.

Sie sollten Ihr Kind so lange und so weit wie möglich von Gewaltmusik fernhalten. Hier kann sogar ein Verzicht auf den Fernseher sinnvoll sein, da einem auch dort diese Musik aus allen Kanälen entgegenplärrt. Sie sollten intervenieren, wenn Gewaltmusik in der Schule oder gar schon im Kindergarten (wie im eingangs genannten Beispiel) abgespielt oder selbst gemacht wird. Gewaltmusik gehört dort ebensowenig hin wie Alkohol oder ein Zigarettenautomat.

Führen Sie Ihr Kind stattdessen zur klassischen Musik; lassen Sie es, wenn es das möchte, ein Musikinstrument erlernen! Dabei sollten Sie zusammen mit dem Lehrer ein Lehrwerk aussuchen, das auf „poppige” Musik verzichtet.

An allgemeinbildenden Schulen muss über Gewaltmusik und ihre Wirkungen aufgeklärt werden; darüber hinaus muss sie allerdings tabu sein. Eine Institution, die junge Menschen zu gebildeten, gesetzestreuen und sozialen Wesen erziehen soll, darf in ihren Mauern keine Musik zulassen, die diesen Werten entgegenarbeitet. Das betrifft das Abspielen im Musikunterricht und bei Schulfeiern ebenso wie das Unterhalten einer „Schülerband” oder die Duldung von entsprechend bestückten Mobilgeräten.

Kinder rechtzeitig mit Klassik bekannt machen

Kinder sind im allgemeinen bis etwa zur dritten Schulklasse noch aufgeschlossen gegenüber klassischer Musik; diese Aufgeschlossenheit verliert sich danach bei den meisten sehr schnell. Daher ist es wichtig, Kinder rechtzeitig mit klassischer Musik bekannt zu machen, und sich etwa im Musikunterricht der ersten drei Schuljahre nicht auf das Singen von einfachen Kinder- und Volksliedern zu beschränken.

Schon in diesem Alter können kürzere klassische Musikwerke angehört und kindgerecht besprochen werden. Wird der Boden nicht rechtzeitig bereitet, dann schlägt dem Lehrer in der Sekundarstufe von den meisten Schülern nur Ablehnung entgegen, wenn er klassische Musik behandeln will.

Es gibt einige Hinweise darauf, dass klassische Musik im weitesten Sinn, d.h. die Kunstmusik vom Mittelalter bis in die Gegenwart (mit Ausnahme der Avantgarde), eine positive Wirkung auf den Menschen hat, wenngleich diese Wirkung aus verschiedenen Gründen wohl nicht so groß ist wie die negative Wirkung von Gewaltmusik.

Auf jeden Fall sollten Kinder und Jugendliche an klassische Musik herangeführt werden, damit sie ihr Bedürfnis nach Musik und musikalischer Betätigung auf unschädliche und vielleicht sogar heilsame Weise zu stillen vermögen.

Die Aussage des damaligen Innenministers Otto Schily von 2001, wonach die innere Sicherheit gefährde, wer Musikschulen schließt, trifft nur insoweit zu als sie klassische Musik betrifft. Dennoch greift Gewaltmusik auch an Schulen und Musikschulen immer mehr um sich.

Popularmusikprojekte werden von der Politik und vom Deutschen Musikrat gefördert, und vor kurzem wurde die Kategorie Popularmusik sogar in den Wettbewerb „Jugend musiziert” aufgenommen. Hier muss sich Schilys Diktum ins Gegenteil verkehren. Das will aber kaum jemand begreifen.

Blinde Toleranz ist keine Tugend

Ein grundsätzliches Verbot von Gewaltmusik erscheint heute noch utopisch. Zu stark ist die Lobby der Gewaltmusikindustrie, zu mächtig sind die Dogmen der politischen Korrektheit, zu groß ist aber auch die Beliebtheit von Gewaltmusik bei den meisten Entscheidungsträgern. Wir werden jedoch eine Rechtsgüterabwägung treffen müssen zwischen der sogenannten künstlerischen Freiheit auf der einen Seite und all jenen Rechten, die durch die Folgen dieser Freiheit verletzt werden, auf der anderen. Blinde Toleranz ist keine Tugend. „Respice finem“, bedenke die Folgen, wie der Lateiner sagt!

Dass die Grenzziehung, ab wann ein Musikstück als Gewaltmusik anzusehen ist, in bestimmten Fällen schwierig sein kann, ist klar. Aber das ist bei Filmen und Videospielen, die bereits einer Kontrolle unterliegen, nicht anders, und darf uns nicht davon abhalten, notwendige Entscheidungen zu treffen.

Derzeit befinden wir uns freilich noch in einem Stadium, in welchem es vor allem um Aufklärung geht. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Erkenntnis zu verbreiten, dass Gewaltmusik schädlich ist, dass sie Grundsätze und Werte demontiert, die sich die Menschheit in jahrtausendelangem Kampf gegen ihre destruktiven Instinkte abgerungen hat.

Insbesondere Eltern und Pädagogen tragen hier eine große Verantwortung. Die Musik, die unsere Kinder heute hören, bestimmt deren und unsere Zukunft mehr als die Allermeisten ahnen.

(2009, aktualisiert im Dezember 2018)

Zitierte Literatur:

Anderson, Craig A. u. Gentile, Douglas A. u. Buckley, Katherine E.: Violent Video Game Effects on Children and Adolescents, Oxford 2007.
Denselow, Robin: When the music’s Over. The Story of Political Pop, London und Boston 1989.
Figdor, Helmuth u. Röbke, Peter: Das Musizieren und die Gefühle. Instrumentalpädagogik und Psychoanalyse im Dialog, Mainz u.a. 2008.
Hopf, Werner H.: „Mediengewalt, Lebenswelt und Persönlichkeit – eine Problemgruppenanalyse bei Jugendlichen“; in: Zeitschrift für Medienpsychologie 16/2004/3, S. 99-115.

Larson, Bob: Larson’s Book of Rock, Wheaton/Ill ²1988.
Rockwell, John: Trommelfeuer. Rocktexte und ihre Wirkungen, Asslar 1983, 71990.
Roe, Keith: „The School and Music in Adolescent Socialization“; in Lull, James: Listener’s Communicative Uses of Popular Music, S. 140-174.
– ders. (Hg.): Popular Music and Communication, Newbury Park/Calif. u.a. 1987, S. 212-30.
Rötter, Günter: „Musik und Emotion“; in: Motte-Haber, Helga: u. ders. (Hg.): Musikpsychologie, Laaber 2005 = Handbuch der Systematischen Musikwissenschaft 3, S. 268-338.
Schneider, Mark: Vandalismus. Erscheinungsformen, Ursachen und Prävention zerstörerischen Verhaltens sowie Auswirkungen des Vandalismus auf die Entstehung krimineller Milieus, Diss. Würzburg 2001, Aachen 2002.
Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen = Grundlagen 28, Heidelberg 1986, 132003.
Selfhout, Maarten H. W. et al., „Heavy Metal and Hip-Hop Style Preferences and Externalizing Problem Behavior. A Two-Wave Longitudinal Study“, in: Youth & Society 39/2008/4, S. 435-52.
Spitzer, Manfred: Vorsicht Bildschirm! Elektronische Medien, Gehirnentwicklung, Gesundheit und Gesellschaft = Transfer ins Leben 1, Stuttgart, Düsseldorf u. Leipzig 2005.
Schumann, Siegfried: „Mit der Persönlichkeit der Bürger wandelt sich die Republik“; in: Psychologie Heute, Okt. 2005, S. 28-31.
Tame, David: Die geheime Macht der Musik. Die Transformation des Selbst und der Gesellschaft durch musikalische Energie, Zürich 1991 (orig.: The Secret Power of Music, o.O. 1984).

Zur vertiefenden Lektüre:

Miehling, Klaus: Gewaltmusik – Musikgewalt. Populäre Musik und die Folgen, Würzburg 2006. Kompakt und aktualisiert als Gewaltmusik – Populäre Musik und Werteverfall sowie Lautsprecher aus! Zwangsbeschallung contra akustische Selbstbestimmung, Berlin 2010.

Dr. Klaus Miehling (geb. 1963 in Stuttgart) promovierte 1993 an der Universität Freiburg i.Br. in Musikwissenschaft, Kunstgeschichte und Historischen Hilfswissenschaften. Er ist sowohl Autor von verschiedenen Büchern wie „Gewaltmusik – Musikgewalt“ als auch Komponist. Er lebt als freiberuflicher Musiker und Musikwissenschaftler in Freiburg im Breisgau. Der Artikel wurde 2009 geschrieben und im Dezember 2018 aktualisiert.

Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Klaus Miehling.



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