Niederländer Joost Klein vom ESC ausgeschlossen

Erst von den Proben ausgeschlossen, jetzt von der ganzen Show. Gegen den niederländischen ESC-Teilnehmer ermittelt jetzt auch noch die Polizei.
Seinen Song «Europapa» wird Joost Klein beim ESC 2024 nicht zeigen dürfen.
Seinen Song "Europapa" wird Joost Klein beim ESC 2024 nicht zeigen dürfen.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times11. Mai 2024

Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) wenige Stunden vor der Show mit. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend.

„Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen“, schrieb die EBU. Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.

„Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren“, hieß es von der EBU. Sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. „Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.“

Klein zuvor von Proben ausgeschlossen

Am Freitag nahm der Musiker bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das große Finale teil. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.

Bei der ersten Probe war Klein zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song „Europapa“ probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäß die Jurys aller Teilnehmerländer ab. (dpa)



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