Nach gescheiterter Verleumdungsklage legt Johnny Depp erneut Berufung ein
Hollywood-Star Johnny Depp will sich nach seiner Niederlage im Verleumdungsprozess gegen die britische Boulevardzeitung „The Sun“ weiter nicht geschlagen geben. Nachdem ein Londoner Gericht Ende November seinen Berufungsantrag abgelehnt hatte, schaltete der 57-jährige US-Schauspieler das Berufungsgericht in der britischen Hauptstadt ein, wie am Mittwoch (9. Dezember) aus Gerichtsunterlagen hervorging. Wann eine Entscheidung darüber fällt, wurde nicht mitgeteilt.
Die „Sun“ hatte Depp 2018 in einem Artikel als „Ehefrauen-Schläger“ bezeichnet. Der 57-Jährige verklagte die Zeitung daraufhin, verlor den Prozess Anfang November aber. Depp wurde angewiesen, für die Gerichtskosten der Boulevardzeitung in Höhe von 705.000 Euro aufzukommen.
Der Artikel „im Wesentlichen wahr“ gewesen sei, hatte Richter Andrew Nicol geurteilt. In dem Artikel hatte Chefredakteur Dan Wootton die Schriftstellerin Joanne K. Rowling dafür kritisiert, dass sie dem „Ehefrauen-Schläger“ Depp eine Rolle in der Filmreihe „Phantastische Tierwesen“ gegeben habe.
Wootton bezog sich auf Aussagen von Depps Ex-Frau Amber Heard, wonach sich Depp ihr gegenüber gewalttätig verhalten habe. Der aus Filmen wie „Der Fluch der Karibik“ und „Edward mit den Scherenhänden“ bekannte Schauspieler bestreitet die Vorwürfe seiner Ex-Frau. In den USA hat er gegen seine Ex-Frau Klage wegen eines Artikels in der „Washington Post“ von 2018 eingereicht, in dem Heard Depp häusliche Gewalt vorwarf.
Das Gerichtsurteil in London hatte bereits Folgen für Depps Karriere. Wie der Schauspieler selbst mitteilte, wurde er von der Produktionsfirma Warner Bros. „gebeten“, seine Rolle als Grindelwald in der Fantasy-Film-Reihe „Phantastische Tierwesen“ aufzugeben. Dies habe er akzeptiert. (afp)
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