„Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt“ – Das Steigerlied soll Kulturerbe werden
Das auch „Steigerlied“ genannte „Lied des Bergmanns“ soll offizielles Kulturerbe Deutschlands werden. Eine entsprechende Bewerbung sei beim nordrhein-westfälischen Kulturministerium eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Vereins Ruhrkohle-Musik, Andreas Artmann. Initiatorin der Bewerbung ist nach eigenen Angaben die RAG-Stiftung. Laut Stiftung soll das Lied als Kulturform in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden.
Das Lied beginnt mit der Zeile „Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt“ und gilt als die Hymne der Bergleute. Besonders in Bergbauregionen wie dem Ruhrgebiet wird es häufig gesungen, etwa bei allen Heimspielen des Fußball-Bundesligisten Schalke 04.
Laut Zentrum für Populäre Kultur und Musik der Universität Freiburg im Breisgau finden sich bereits im 16. Jahrhundert Spuren des Liedes. Steiger sind Führungskräfte und Aufsichtspersonen im Bergbau.
„Es ist ein Stück der DNA der Bergleute. Wir wollen mit der Bewerbung ihre Werte weitertragen in die Zukunft“, sagte das Vorstandsmitglied der RAG-Stiftung, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Anfang Oktober der „WAZ“. Das Lied sei „sehr ergreifend“, sagte Artmann der dpa. Auch viele junge Menschen würden das Steigerlied mitsingen. Er verwies auch auf moderne Fassungen, etwa von DJ Moguai oder Stoppok.
Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes umfasst derzeit 97 Einträge. Die Aufnahme in das Verzeichnis soll helfen, Traditionen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig. Über die Neuaufnahmen entscheiden letztlich die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – das nächste Mal frühestens im Dezember 2020. (dpa)
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