Burg Rheinfels: Prinz von Preußen verliert Prozess um Burgruine

Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers will seinen einstigen Familienbesitz hoch über dem Rhein zurück. Vorerst wird daraus nichts.
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Im Rechtsstreit um die Burg Rheinfels ist eine Entscheidung gefallen.Foto: Thomas Frey/dpa
Epoch Times25. Juni 2019

Der Chef des Hauses Hohenzollern hat den Koblenzer Prozess um die Burg Rheinfels verloren. „Die Klage wird abgewiesen“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Stumm am Dienstag im Landgericht. Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurückgefordert.

Bereits in der mündlichen Verhandlung im Mai ohne den in Potsdam lebenden Ururenkel des letzten deutschen Kaisers bezweifelte das Landgericht seinen Besitzanspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Der Prinz von Preußen hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen.

Pachtvertrag ähnelt Verkauf

1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre – mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Hohenzollern-Chef argumentierte, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich – der eigentlich untersagt sei.

Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als „gebundenes Sondervermögen“ und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen.

Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten.

Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz. (dpa)



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