Ausfuhr von wertvollen Kunstwerken nur noch mit Genehmigung ?

„Es geht nicht darum, in Zukunft den Kunsthandel genehmigungspflichtig zu machen“, schreibt Lammert in einem Beitrag für die „Welt“. Offensichtlich habe der Kunsthandel andere Interessen als den Schutz des kulturellen Erbes, heißt in einem Beitrag von Grütters im „Tagesspiegel“. „Wo wir von Kunst reden, geht es dort um Geld.“
Politik verteidigt Kultur
Es gehe lediglich darum, im Einzelfall eine Rechtsgrundlage dafür zu haben, nach einem festgelegten Verfahren ein zum Verkauf anstehendes Kulturgut unter nationalen Schutz zu stellen, wenn es in besonderer Weise die Geschichte und Identität spiegele, heißt bei Lammert. „Das betrifft nur wenige, seltene Zeugnisse unseres kulturellen Erbes.“
Der Kunsthandel hatte das Gesetz mehrfach heftig kritisiert. Die neuen Vorschriften offenbarten ein „schwer nachvollziehbares Misstrauen“ gegenüber dem Handel und würden ihn ohne Not erschweren, hieß es unter anderem vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler.
Ein Staat sollte seine nationalen Kulturgüter nicht verkaufen – oder?
Nach den Plänen soll künftig für die Ausfuhr von wertvolleren Kunstwerken auch im EU-Binnenmarkt eine Genehmigung notwendig sein. Bisher galt das nur für außereuropäische Länder.
Wer in diesem Gesetzentwurf einen inakzeptablen Eingriff in die Eigentumsrechte von Kunstsammlern zu erkennen meine, ignoriere entweder die geltende Rechtslage oder stelle ganz grundsätzlich die Berechtigung des Staates in Frage, dem Verbleib national wertvollen Kulturgutes in Deutschland Vorrang zu geben vor einem möglichen Verkauf ins Ausland.
Es werde die Frage aufgeworfen, „warum ausgerechnet der Kunstmarkt die gesetzliche Mindestregulierung nicht ertragen soll, die auf Güter- und Finanzmärkten selbstverständlich erwartet werden“.
Grütters verteidigt den Gesetzentwurf ihres Hauses. Offensichtlich habe der Kunsthandel andere Interessen als den Schutz des kulturellen Erbes. „Gerade angesichts immer rücksichtsloserer Märkte muss man mit Kunst anders umgehen als mit Gartenmöbeln oder Bettwäsche“, schreibt sie als Erwiderung auf einen Beitrag des Berliner Anwalts und Kunstförderers Peter Raue.
(dpa)
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