ARD muss Wagenknecht nicht zu „Wahlarena“ einladen – der SWR schon

Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das Verwaltungsgericht Köln begründete dies mit einer nicht vorhandenen Chance auf die Kanzlerschaft.
Das BSW hat sich umentschieden – jetzt wackelt die Mehrheit für die Unionsanträge. (Archivbild)
Die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht darf im SWR an der „Wahlarena“ teilnehmen, nicht aber in der „ARD“.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times6. Februar 2025

Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Zulassung ab, wie das Gericht mitteilte. Zu der für den 17. Februar geplanten Sendung sind die Spitzenkandidaten von SPD, Union, Grünen und AfD eingeladen.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender für die „Wahlarena“ machte dem Gericht zufolge zum Maßstab für eine Einladung, dass die Parteien konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. Das BSW sah dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, weil insbesondere die Grünen keine reale Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen.

Verwaltungsgericht lehnt BSW-Argumentation ab

Das BSW habe argumentiert, dass Wagenknecht nach Unionskanzlerkandidat Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft habe, weil sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als „Königsmacherin“ sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und erklärte, dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber. Letztere schütze auch das Recht, die Teilnehmer nach Ermessen selbst zu bestimmen.

Der WDR müsse die Parteien auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Dies mache der Sender in anderen Sendungen. Das Gericht befand, dass dem BSW gegenwärtig keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zukomme.

Die eingeladen Parteien hätten eine deutlich bessere Ausgangslage, die es rechtfertige, von einer Chance auf eine Kanzlerschaft auszugehen. Dies sei aber etwa bei FDP, Linkspartei oder BSW nicht der Fall. Diese Parteien kämpften primär darum, überhaupt in den Bundestag einzuziehen, und nicht darum, den nächsten Kanzler zu stellen.

Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

SWR muss Wagenknecht einladen

Der Südwestrundfunk (SWR) ist hingegen mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsentscheid gescheitert, nach dem der Sender die BSW-Spitzenkandidaten zu zwei seiner Sendungen vor der Bundestagswahl einladen muss. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Beschwerde gegen die Eilentscheidung laut einer Mitteilung vom Mittwoch zurück. Damit muss am 12. Februar bei den Sendungen „Wahlarena“ in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auch jeweils ein BSW-Vertreter teilnehmen dürfen.

Das Gericht hatte bereits Ende Januar in einer Eilentscheidung dem BSW recht gegeben, das die Teilnahme an den Sendungen verlangte. Das Gericht verwies darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das im Grundgesetz verankerte Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten haben. Die Parteien seien in Sendungen vor Wahlen oder im Gesamtprogramm entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen. Der Sender legte dagegen Beschwerde ein – vergeblich.

Der SWR will die Wahlarena zur Bundestagswahl für Baden-Württemberg beziehungsweise Rheinland-Pfalz zeitgleich am 12. Februar ausstrahlen. Zuschauer sollen dabei Fragen zu mehreren Themenfeldern stellen. Der Sender lud dazu die Spitzenkandidaten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP ein.

Das BSW ging dagegen mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor, mit dem der Sender per einstweiliger Anordnung verpflichtet werden sollte, die Spitzenkandidaten des BSW ebenfalls einzuladen. Das BSW pochte in diesem Zusammenhang auf Chancengleichheit. Der SWR hielt dem entgegen, dies würde das auf fünf Kandidaten ausgelegte Konzept der Sendung sprengen. (afp/red)



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